EU-Entwaldungsverordnung: Globaler Waldschutz im Einklang mit dem heutigen International Day of Forests und der anstehender WWF Earth Hour

Zwei besondere Tage im Zeichen von Natur- und Umweltschutz

Die EU-Entwaldungsverordnung: Ein Meilenstein für den Schutz unserer Wälder und eine nachhaltige Zukunft. Entdecken Sie, welche Anforderungen die EU-Entwaldungsverordnung an Unternehmen stellt, um ihre Lieferketten nachhaltig zu gestalten und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen können, um ihren Anteil im Kampf gegen die globale Entwaldung und die Einhaltung lokaler Sozial- und Umweltgesetze beizutragen.

Unsere Blogbeitrag steht heute ganz im Zeichen zweier besonderer Tage: Dem heutigen International Day of Forests sowie der Earth Hour am 23. März. Die UN-Generalversammlung (UNGA) proklamierte am 21. März 2012 den Internationalen Tag der Wälder. Der Tag feiert und sensibilisiert für die Bedeutung aller Arten von Wäldern. Der World Wildlife Fund (WWF) ruft zur Teilnahme an der jährlichen Earth Hour am 23. März 2024 auf. Dabei wird die Weltgemeinschaft dazu aufgefordert, für eine Stunde das Licht auszuschalten, um gemeinsam ein Zeichen für eine klimagerechte Gesellschaft, einen ambitionierten Klimaschutz und eine starke Demokratie zu setzen.

Eindämmung des Waldverlustes als wichtiges Mittel gegen den Klimawandel

Auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt mit der Bekämpfung der globalen Entwaldung und Waldschädigung auf einen ambitionierten Klimaschutz ab. In Wäldern sind große Mengen an CO2 gebunden, die durch Entwaldung und Waldschädigung freigesetzt werden. Die Umwandlung in landwirtschaftliche Flächen stellt dabei einen besonders großen Treiber für Entwaldung dar. Dabei gehen im Kampf gegen die Klimakrise neben so wichtigen natürlichen CO2-Senken auch besonders biodiverse Ökosysteme verloren. Zu diesem Verlust trägt auch der Unionsverbrauch durch Einfuhr und Konsum in unverhältnismäßigem Ausmaß bei, weshalb die Europäische Union mit der EUDR eine Vorreiterrolle im Kampf gegen die globale Entwaldung und damit in Verbindung stehender sozialer Verstöße anstrebt.

Sieben Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte im Fokus

Die EUDR konzentriert sich dabei auf die sieben am stärksten zur Entwaldung beitragenden Rohstoffe: Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk, Rinder, Palmöl und Soja. Darüber hinaus sind auch viele daraus hergestellte Produkte von der Verordnung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise Reifen, Dichtungen, Papier, Verpackungen, Möbel, Schokolade, Leder und Glycerin. Unternehmen müssen, je nach Größe und Marktstellung, bereits ab Ende 2024 sog. Sorgfaltspflichten erfüllen, um relevante Rohstoffe und Produkte Inverkehrbringen oder handeln zu dürfen. Neben der Entwaldungsfreiheit der relevanten Rohstoffe und Produkte erstrecken sich diese auch auf die Einhaltung nationaler Gesetze, wie bspw. der Einhaltung völkerrechtlich geschützter Menschenrechte, die Wahrung der Rechte indigener Völker und Steuer- und Antikorruptionsgesetze.

Vollständige Lieferkettentransparenz bis zur Erzeugungsfläche

Zur Durchführung der Sorgfaltspflicht steht insbesondere die Informationsbeschaffung im Mittelpunkt. Dabei kommt den Geodaten der Erzeugungsfläche gleich eine doppelte Bedeutung zu: Diese müssen zwingend vorliegen, um die Entwaldungsfreiheit zum festgelegten Stichtag 31.12.2020 feststellen zu können. Darüber hinaus müssen diese Geodaten in Form von Längen- und Breitengraden oder als Polygon auf der zur Inverkehrbringung oder zum Handel geforderten Sorgfaltserklärung angegeben werden. Diese Erklärung kann nur abgegeben werden, wenn im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten ein zumindest vernachlässigbares Risiko hinsichtlich der genannten Schutzgüter festgestellt wurde und neben den Geodaten eine Reihe weiterer Informationen zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen große Unternehmen jährlich über die Wirksamkeit Ihres Sorgfaltspflichtenprozesses berichten und diesen ggf. Anpassen.

Weitreichende Sanktionen bei Verstößen

Sollten Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, hält die EUDR harte Sanktionen bereit. Dabei sollen wirtschaftliche Gewinne abgegriffen und das Verhältnis zwischen entstandenen Umweltschaden und dem Wert der betroffenen Produkte berücksichtigt werden. Bei mehrmaligen oder besonders schweren Verstößen können Bußgelder von mehr als vier Prozent des EU-weiten Jahresumsatzes verhängt werden. Darüber hinaus kann es unter anderem auch zu einem vorübergehenden Verbot des Verkaufs, Handels oder Exports relevanter Rohstoffe oder Produkte kommen.

Fazit:

Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder Produkte herstellen oder handeln, sollten dringend aktiv werden und ihre Lieferkette auf mögliche Risiken hin überprüfen. Darüber hinaus gilt es, notwendige Prozesse zu definieren, um zum baldigen Geltungsbeginn ab 30.12.2024 nicht nur Konformität mit der EUDR aufzuweisen, sondern auch ihren eigenen Beitrag zum Waldschutz und gegen den Klimawandel zu leisten.

Und PwC selbst? Den Erhalt von Wäldern und Biodiversität unterstützen wir bspw. bei der Panguana-Stiftung durch Pro-bono-Aktivitäten und Spenden – und helfen, deren Forschungsstation samt Schutzgebiet im peruanischen Regenwald zu vergrößern.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Andreas Feiner

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Frankfurt am Main

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