PwC Whitepaper: Nachhaltige Anlageprodukte im Vertrieb

Wie gut setzen Versicherer und Banken die gesetzlich vorgeschriebene Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen um?

PwC Deutschland hat Banken und Versicherungen in Bezug auf die Berücksichtigung der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung getestet. Der Hintergrund des neuen White Papers sind die seit 2022 geltenden Anpassungen der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und Insurance Distribution Directive (IDD) in puncto Nachhaltigkeit. Berater:innen sind im Rahmen der Anlageberatung, der Finanzportfolioverwaltung und der Versicherungsberatung verpflichtet, Kunden zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Der Einbezug von Aspekten der Nachhaltigkeit in die Beratung soll dazu dienen, Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche Investitionen zu lenken.

Im Rahmen der Anlageberatung, der Finanzportfolioverwaltung und der Versicherungsberatung müssen die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund:innen abgefragt werden. Dies sieht die gesetzliche Anpassung der MiFID II und IDD seit August 2022 vor und ergänzt nun entsprechend die Abfrage in der Geeignetheitserklärung um das Anlageziel Nachhaltigkeitspräferenzen. Die dem Kunden angebotenen Finanz- und Versicherungsprodukte müssen seine Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen. 

Dabei können Kunden Finanzinstrumente basierend auf drei Nachhaltigkeitspräferenzen wählen: 

  • Finanzinstrument enthält einen Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Investitionen im Sinne der EU-Taxonomie (VO (EU) 2020/852)
  • Finanzinstrumente enthalten einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088)
  • Finanzinstrumente berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact - PAIs) bspw. Treibhausgaseemissionen oder Menschenrechtsverletzungen.

Was sind die Kernergebnisse der Studie?

Die von PwC durchgeführte Studie führte 102 Testberatungen mit 10 Banken und 11 Versicherungen im Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August 2023 durch. Der Fokus lag bei auf privaten Anleger:innen.

In den Testgesprächen wurde unter anderem analysiert, inwiefern Berater:innen Nachhaltigkeitsziele von sich aus während der Beratung erläutert haben, sowie inwieweit bei der Produktauswahl auf die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden eingegangen wird. 

Die Kernergebnisse zeigen, dass Nachhaltigkeit, d.h. mindestens ein EU-Umweltziel in ca. Zwei Drittel der Gespräche thematisiert wird, eine Erklärung der Begrifflichkeiten rund um Nachhaltigkeitspräferenzen und Umweltziele in den meisten Gesprächen jedoch nicht oder eher oberflächlich und nicht umfassend erfolgt. Die Ansprache von Nachhaltigkeit erfolgt bei Banken etwas ausgeprägter als bei den Versicherungen. Alle 6 EU-Umweltziele werden bei Banken und Versicherungen jedoch lediglich in 23% bzw. 18% der Gespräche dargelegt. Auch der Kenntnisstand und Bedarf der Kund:innen beim Thema Nachhaltigkeit wird nicht ausreichend ermittelt.

Lesen Sie die komplette Ergebnisse und was diese für Banken und Versicherungen bedeuten in unserer Studie nach.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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