Konsultation zur Erweiterung des PCAF-Standards (Part A)

Das Spektrum der Produkte, auf die PCAF anwendbar ist, wird deutlich erweitert.

Am 3. Dezember 2024 wurden für den PCAF-Standard zu finanzierten Emissionen mehrere neue Methoden, eine Diskussion zu Inventar-Fluktuationen sowie Guidance zu zwei Spezialthemen zur Konsultation veröffentlicht. Wir haben die Veröffentlichung im Folgenden zusammengefasst und gehen dabei auch auf mögliche Herausforderungen bei der Implementierung ein.

Neue Methoden für finanzierte Emissionen

Die Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ist eine branchengeführte Initiative, die es Finanzinstituten ermöglichen soll, die absoluten Treibhausgasemissionen, die mit ihren Finanzaktivitäten verbunden sind, konsistent zu messen und offenzulegen. Der Teil A der PCAF-Standards bezieht sich dabei auf finanzierte Emissionen durch Eigen- und Fremdkapitalinstrumente. Der hier diskutierte Entwurf zur Konsultation baut auf der aktuellen Fassung von Teil A aus dem Dezember 2022 auf.

Insgesamt werden drei neue Methoden und zwei Guidance-Elemente zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Relevante Interessensgruppen sind eingeladen, bis zum 28. Februar 2025 Feedback zu geben.

Die vorgestellten Methoden betreffen Erlösverwendungsstrukturen, Verbriefungen und strukturierte Produkte und Schulden von öffentlichen Schuldnern unterhalb der Staatsebene. Damit werden wesentliche Lücken in der bisherigen Abdeckung von Finanzinstrumenten geschlossen. Die Guidance betrifft vermiedene finanzierte Emissionen und vorausschauende Metriken sowie nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen.

Zusätzlich enthalten ist eine Analyse der Fluktuationen des Inventars an finanzierten Emissionen aufgrund von Marktfaktoren, insbesondere EVIC. Hieraus ergeben sich aber zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderungen des Standards.

Erlösverwendungsstrukturen

Unter Erlösverwendungsstrukturen (EVS) versteht man bilanzwirksame Eigen- und Fremdkapitalkonstrukte, die mehrere Vermögenswerte bündeln, wie beispielsweise Aktien- und Anleihefonds oder etikettierte Anleihen und Darlehen (z.B. „grüne“ Anleihen). Ziel der EVS-Methodik ist es, die „Folge-dem-Geld-Logik“ bei der Bilanzierung von Treibhausgasemissionen weitestgehend umzusetzen.

Als Entscheidungshilfe, ob eine Struktur eine EVS ist oder nicht, wird ein Entscheidungsbaum mit fünf Fragen bereitgestellt. Sollte dieser Entscheidungsbaum Teil einer Umsetzung werden, hätte dies für implementierende Finanzinstitute sehr wahrscheinlich neue Anforderungen an Daten und Prozesse zur Folge.

Es wird keine neue eigenständige Assetklasse für EVS eingeführt, sondern die in der EVS enthaltenen Assets sollen nach der vorgestellten Methodik anteilig nach der jeweils anwendbaren Methodik behandelt werden. Die EVS-Methodik beschreibt die dafür notwendige Vorgehensweise.

Zu den größten Herausforderungen der Methode zählen Datenverfügbarkeit, die mögliche Umwandlung von finanzierten Scope-3 Emissionen in finanzierte Scope-1 und 2 Emissionen sowie eine mögliche Unter- oder Überallokation von finanzierten Emissionen bei Nichtberücksichtigung der EVS durch Nicht-EVS-Investoren.

Verbriefungen und strukturierte Produkte

Bislang wurden finanzierte Emissionen aus Verbriefungen und strukturierte Produkte nicht vom PCAF-Standard erfasst. Diese Assetklasse zeichnet sich dadurch aus, dass eine Transaktion typischerweise aus mehreren Tranchen besteht, gedeckt durch einen gemeinsamen Assetpool, der von einem SPV gehalten wird.

Um eine korrekte Attribution von finanzierten Emissionen auf einen Investor zu gewährleisten, müssen zunächst die Emissionen der zugrundeliegenden Assets erhoben werden. Daraus müssen entsprechend der bekannten Methodik zu den jeweiligen Darlehen die finanzierten Emissionen berechnet werden. Die Summe der finanzierten Emissionen kann dann den einzelnen Tranchen der Verbriefung zugerechnet werden und hieraus kann wiederum der Anteil des Investors ermittelt werden.

Die vorgestellte Methodik ist sehr detailliert. In der Praxis wird sich oft die Frage stellen, ob Emissionen auf Asset-Ebene überhaupt verfügbar sind. Es werden aber auch Möglichkeiten dargelegt, mit fehlenden Daten und Schätzwerten umzugehen.

Schulden von öffentlichen Schuldnern unterhalb der Staatsebene

Die in der Aktualisierung des PCAF-Standards (Teil A) im Dezember 2022 eingeführte Methodik für Staatsanleihen wird nun auf öffentliche Schuldner unterhalb der Staats-Ebene eingeführt, d.h. diese Methodik ist anwendbar auf Schulden von bspw. Bundesländern, Städte, Kommunen und Gemeinden. Äquivalent zu der Methodik für Staaten sind die Emissionen auf dem Gebiet entscheidend, nicht die Emissionen des Verwaltungsapparats und die Attributionslogik basiert auf einem Kaufkraft-adjustierten Bruttosozialprodukt.

Sollten Daten auf der Ebene von bspw. Kommunen und Gemeinden nicht verfügbar sein, werden Verfahren dargelegt, wie Werte geschätzt bzw. abgeleitet werden können.

Vermiedene finanzierte Emissionen und vorausschauende Metriken

Im bisherigen Standard konnten vermiedene Emissionen nur bei Projekten aus dem Bereich erneuerbare Energien unter PCAF ausgewiesen werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Anwendbarkeit einer Berechnung von vermiedenen Emissionen auf alle Assetklassen ausgeweitet. Die Berechnung von erwarteten Emissionsrückgängen (EER) ist eine neue Methode, um durch bspw. technologischen Fortschritt erwartbare Rückgänge der finanzierten Emissionen zu berücksichtigen. Es werden also zwei verschiedene Metriken in dieser Methodik behandelt, einmal Emissionen, die durch die Finanzierung eines Projekts vermieden werden und andererseits rückläufige Emissionen über einen gewissen Zeitverlauf.

Beide Kategorien müssen getrennt von den sonstigen finanzierten Emissionen ausgewiesen werden, es dürfen keine Netto-Positionen berichtet werden. Die sonstige Attributions- und Berechnungslogik folgt den etablierten PCAF-Methoden für die jeweiligen Assetklassen. Für die Berechnung der vermiedenen Emissionen wird eine glaubwürdige Methodologie vorgeschrieben und ein glaubhaftes und konservatives kontrafaktisches Szenario.

Hier liegt auch eine der Herausforderungen, denn für derartige Szenarien gibt es keine etablierten Standards, wodurch ein großer Interpretationsspielraum entstehen könnte.

Nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen

Bereits jetzt werden, trotz mangelnder Erwähnung im Standard, von vielen Finanzinstituten nach PCAF berechnete finanzierte Emissionen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzusagen berechnet und berichtet. Die jetzt vorgestellte neue Methodik kann dieses Vorgehen vereinheitlichen und nebenbei auch diesen Aspekt von PCAF mit dem IFRS S2 Standard harmonisieren.

Zunächst wird für nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen eine Definition formuliert, da es keine weltweit gültige Definition dafür gibt. Die Berechnung der finanzierten Emissionen basiert dann auf der Höhe der nicht in Anspruch genommenen Kreditzusage und folgt ansonsten der PCAF-Methodik für die jeweiligen Assetklassen.

Fluktuationen des Inventars an finanzierten Emissionen

Seit Finanzinstitute PCAF implementiert haben, ist klar, dass die im Rahmen von PCAF berechneten finanzierten Emissionen stark von Finanzmarktparametern wie Aktien- und Anleihemarktpreisen, Wechselkursen und Zinssätzen abhängen. So ist es gut möglich, dass ein Finanzinstitut einen Rückgang seiner finanzierten Emissionen berichtet, obwohl die Emissionen seiner Schuldner bei gleichbleibenden Schulden gestiegen sind, weil Wechselkurse und steigende EVICs den Anstieg mehr als kompensieren.

In dieser Analyse wird der Frage nachgegangen, ob es mögliche Alternativen zu EVIC als Grundlage der Berechnung der finanzierten Emissionen gibt, und ob diese bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Schlussendlich kommt man zu der Erkenntnis, dass ein gleitender 3-Jahres-Durchschnitt des EVIC anstelle des aktuellen EVIC eine leicht dämpfende Wirkung erzielen könnte. Die damit einhergehenden Umsetzungsschwierigkeiten lassen allerdings die Praxistauglichkeit bezweifeln und letztlich wird keine Änderung des Ansatzes empfohlen.

Fazit

Insgesamt werden mit dem vorliegenden Entwurf bestehende Lücken im PCAF Teil A geschlossen, gleichzeitig wird eine stärkere Harmonisierung mit anderen bestehenden Standards wie beispielsweise dem IFRS S2 angestrebt. Die größte Herausforderung in der Umsetzung besteht mit großer Wahrscheinlichkeit im Bereich Datenverfügbarkeit (z.B. Emissionen der einzelnen Assets bei Verbriefungen, Daten von Kommunen und Gemeinden). Teilweise lässt der Entwurf noch sehr großen Spielraum bei der Definition und Interpretation (z.B. bei den kontrafaktischen Szenarien für die Berechnung von vermiedenen oder rückläufigen Emissionen), die bei einer Implementierung für Klärungsbedarf sorgen könnten. Nun gilt es, den weiteren Verlauf der Konsultation genau zu beobachten und ob sich daraus noch wesentliche Änderungen am Entwurf ergeben.

Weiterführende Links:

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Angela McClellan

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