JRC‑Proposal zu EU‑Sortierlabels: Harmonisierung im Rahmen der PPWR

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Am 13. Januar 2026 hat das Joint Research Centre (JRC) im Rahmen der ab August anwendbaren Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ((EU) 2025/40, kurz PPWR) einen technischen Vorschlag für EU‑weit harmonisierte Sortierlabels vorgelegt. Materialbasierte Piktogramme, klare Farben, wenig Text und Barrierefreiheit sollen die Mülltrennung vereinfachen. Das System umfasst auch mehrteilige Verpackungen und bietet optionale digitale Informationen. Ziel sind klarere Sortierhinweise, höhere Recyclingquoten und ein funktionierender EU‑Binnenmarkt ohne Label‑Flickenteppich.

1. Warum die EU neue Sortierlabels braucht

Verpackungsabfälle gehören zu den zentralen Umweltbelastungen in und außerhalb der EU. Uneinheitliche nationale Kennzeichnungssysteme verwirren Verbraucher, erschweren Recyclingprozesse und fragmentieren den Binnenmarkt.

Unter der bisherigen EU-Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) gab es kein EU-weit harmonisiertes Verbraucher-Sortierlabel. Die Vorgaben fokussierten primär auf ein Material-Identifikationssystem auf der Grundlage der Kommissionsentscheidung 97/129/EG, während konkrete Sortierhinweise für Verbraucher:innen in der Praxis national ausgestaltet wurden. Vor diesem Hintergrund haben sich in einzelnen Mitgliedstaaten eigenständige Kennzeichnungssysteme entwickelt (z. B. Frankreich mit dem Triman-Logo, Italien mit verpflichtender Umweltkennzeichnung für Verpackungen).

Vor diesem Hintergrund hat das JRC im Auftrag der EU‑Kommission ein technisches Proposal für harmonisierte Sortierlabels entwickelt, das als wissenschaftlich-technische Grundlage und Input für die Ausgestaltung künftiger für Durchführungsrechtsaktezu den Artikeln 12 Absatz 6 und 13 Absatz 2 der PPWR dienen soll. Die Grundlage ist ein breit angelegter Forschungsprozess von 2023 bis 2025: wissenschaftliche Analysen, umfassende Desk‑Research, partizipative Design‑Workshops, groß angelegte Bürgerbefragungen und Verhaltensexperimente. Mehr als 25.000 Bürger:innen sowie über 250 Expert:innen aus Abfallwirtschaft, Behörden und Industrie haben zur Gestaltung der Labels und der Anwendungsregeln beigetragen.

Das Ergebnis ist ein wissenschaftlich fundiertes, nutzerorientiertes Konzept, das klare Orientierung schafft und den Weg zu einem EU‑weit einheitlichen Kennzeichnungssystem ebnen soll.

2. Sechs zentrale Gestaltungsprinzipien für harmonisierte EU‑Labels

Das JRC-Proposal beschreibt ein mögliches Design- und Systemkonzept für EU-weit harmonisierte Sortierlabels und skizziert zentrale Gestaltungsprinzipien für ein System klarer, materialbezogener Sortierlabels im Sinne der PPWR. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt – und sind damit zentral für Unternehmen, die Kennzeichnung von ihren Verpackungen an die künftigen EU-Vorgaben (inkl. Durchführungsrechtsakten) anpassen müssen

  • Materialbasierter Fokus
    • Integration ins Konzept: Die Kennzeichnungen sind so gestaltet, dass sie die Materialzusammensetzung der Verpackungen abbilden. Das ist ein Kernprinzip bei der Gestaltung der Piktogramme.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die Verpackungen Verpackungen sollen im künftigen harmonisierten System materialbezogen gekennzeichnet werden, damit Verbraucher klare Informationen zur richtigen Entsorgung erhalten und Sortierfehler reduziert werden.
  • Granularität
    • Integration ins Konzept: Es wurde eine Detaillierungstiefe definiert, die einerseits eine klare Materialkennzeichnung erlaubt, andererseits die Nutzerfreundlichkeit wahrt. Zu viel Differenzierung würde Verbraucher überfordern.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die vorgegebene Granularität ist einzuhalten. Unternehmen sollen prüfen, ob ihre heutige Kennzeichnungstiefe zu den künftigen Anforderungen passt und wo Anpassungsbedarf besteht.
  • Übereinstimmungsprinzip
    • Integration ins Konzept: Die gleiche Kennzeichnung auf Verpackung und den entsprechenden Abfallbehältern erleichtert die korrekte Sortierung. Verbraucher sollen das Piktogramm auf der Verpackung im Abfallbehälter wiederfinden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Kennzeichnungen auf Verpackungen sollen deutlich sichtbar sein, damit Verbraucher das Symbol im Sammelbehälter wiedererkennen und die korrekte Sortierung erleichtert wird.
  • Modularität
    • Integration ins Konzept: Die modulare Anbringung separater Labels für die verschiedenen Bestandteile einer Verpackung ermöglicht eine präzisere Darstellung der jeweils verwendeten Materialien. Das erhöht Flexibilität und Genauigkeit.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die Kennzeichnungssystematik soll so angelegt sein, dass mehrere Materialfraktionen einer Verpackung korrekt und modular abgebildet werden können.
  • Meta-Kennzeichnungen für Abfallbehälter
    • Integration ins Konzept: Meta‑Kennzeichnungen erlauben es, verwandte Materialien unter einem gemeinsamen Symbol auf Abfallbehältern zu sammeln. Gleichzeitig sollen einheitliche Vorgaben Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten reduzieren, um neue Marktbarrieren zu vermeiden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Meta‑Kennzeichnungen sind ausschließlich für Abfallbehälter vorgesehen. Auf Verpackungsebene sollten zusätzliche nationale Hinweise nur dort ergänzt werden, wo sie erforderlich sind (z. B. zur Erfüllung nationaler Sprachvorgaben oder zur Vermeidung von Fehlinterpretationen), und dabei konsistent zum harmonisierten System bleiben, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Vermeidung der Marktfragmentierung
    • Integration ins Konzept: Einheitliche Kennzeichnungen vermeiden Unterschiede, die zu Marktbarrieren führen könnten, indem harmonisierte Vorgaben genutzt werden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Unternehmen sollen Zusatzhinweise so gestalten, dass sie das harmonisierte System nicht überlagern oder für Verbraucher:innen widersprüchlich machen und die Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit der Kennzeichnung gewahrt bleiben.

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Abbildung 1 Visuelle Darstellung des Übereinstimmungsprinzips (Quelle: © European Union, 2026 - Seite 36 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC141706/JRC141706_01.pdf, Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) licence (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/))

3. Wie das künftige Kennzeichnungssystem funktioniert: Visual Design & System Design

Nachdem die wesentlichen Gestaltungsprinzipien definiert waren, hat das JRC die Kennzeichnung in zwei eng verzahnten Ebenen konkretisiert: Visual Design und System Design.

Visual Design:

Die Labels bestehen aus vier Bausteinen: Piktogramm, Farbe, Text und Form. Die Piktogramme visualisieren das jeweilige Material klar und intuitiv; Farben gruppieren Materialkategorien; Text kann die Materialbezeichnung ergänzen, ist auf Verpackungen jedoch nicht verpflichtend vorgesehen; auf Abfallbehältern wird Text hingegen empfohlen; einheitliche, klar abgegrenzte Labelformen schaffen Wiedererkennbarkeit in allen Mitgliedstaaten. Es sind zudem flexible Varianten vorgesehen – etwa achromatische (schwarz-weiße), transparente oder textfreie Labels. Im JRC-Proposal ist vorgesehen, dass die Informationen auch vor dem Kauf, einschließlich Online-Käufen, verfügbar sind.

System Design:

Das System Design beschreibt das konzeptionelle Gerüst hinter den Labels: Welche Materialien erhalten ein eigenes Label? Wie werden mehrere Materialien auf einer Verpackung abgebildet? Wie ordnen Verbraucher die Labels den Sammelbehältern zu? Dazu gehören:

  • das Übereinstimmungsprinzip und die modulare Systemlogik,
  • Meta‑Kennzeichnungen für Abfallbehälter,
  • die Definition der Kennzeichnungsgranularität (welche Materialien oder Abfallfraktionen eigene Kennzeichnungen benötigen),
  • die Gruppierung von Materialien,
  • Regeln für mehrteilige Verpackungen und optionale digitale Ergänzungen. 

Sonderfälle und Überschneidungen werden berücksichtigt; zugleich bleibt Raum für spätere Anpassungen sowie begleitende Kommunikation und Bildungsmaßnahmen – denn eines ist klar: Für Verbraucher:innen braucht es ein klares, EU-weite wiedererkennbares System der Mülltrennung sowie begleitende Kommunikation und Übergangshilfen.

Abbildung 2 illustriert den den im JRC-Proposal vorgeschlagenen Satz von Piktogrammen.

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Abbildung 2 Piktogramme und Materialien, wie sie im vorgeschlagenen harmonisierten EU-Kennzeichnungssystem für die Abfalltrennung verwendet werden (Quelle: © European Union, 2026 - Seite 9 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC141706/JRC141706_01.pdf, Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) licence (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/))

4. Zentrale Herausforderungen – und wie das Proposal sie adressiert 

Die Entwicklung eines EU‑weit harmonisierten Sortierlabel‑Systems ist komplex. Das JRC‑Proposal adressiert eine Reihe struktureller Herausforderungen und schlägt konkrete Lösungsansätze vor:

  • Granularität
    • Herausforderung: Sortierregeln unterscheiden sich heute deutlich zwischen Mitgliedstaaten. Eine zu starke Differenzierung würde Verbraucher überlasten.
    • Lösungsansatz: Eine EU‑weit definierte Baseline‑Granularität bildet den Rahmen (z. B.: im JRC-Proposal wird u. a. zwischen farblosem und farbigem Glas, starrem und flexiblem Kunststoff sowie verschiedenen Kategorien faserbasierter Verbundverpackungen unterschieden). Sie kann durch lokale Informationen, digitale Hinweise und begleitende Kommunikation ergänzt werden.
  • Matching‑Prinzip
    • Herausforderung: Piktogramme können nicht jede Verpackungsform abbilden und wirken isoliert teilweise unklar.
    • Lösungsansatz: Kommunikationsmaßnahmen, Wiederholungen und eine schrittweise Einführung sollen das Verständnis der visuellen Logik erleichtern.
  • Nicht‑materielle Eigenschaften
    • Herausforderung: Verschmutzung, Beschichtungen oder Größen beeinflussen die Sortierung, werden aber durch ein rein materialbasiertes System nicht vollständig erfasst.
    • Lösungsansatz: Klare Ausnahmen und optionale Länderindikatoren erhöhen Transparenz und können langfristig durch stärkere EU‑Koordination flankiert werden. Diese Indikatoren nutzen standardisierte ISO-Länderkürzel nach ISO 3166-1 und sind insbesondere für kompostierbare Verpackungen, Pfandsysteme und länderspezifische Sortierregeln vorgesehen.
  • Restabfälle
    • Herausforderung: Restabfälle sind eine Entsorgungskategorie und passen nicht vollständig in das materialbasierte System.
    • Lösungsansatz: Für Verpackungen, die aufgrund von Verunreinigungen oder anderen Umständen nicht dem materialbasierten System zugeordnet werden können, sieht das JRC-Proposal ein gesondertes Restabfall-Label vor. Dies gilt auch für Verpackungen aus innovativen Materialien, für die noch kein geeigneter Verwertungsweg festgelegt wurde. Ob und wie dieser Hinweis auf der Verpackung eingesetzt wird, hängt von den konkretisierten Anwendungsregeln ab. Ob dieses Etikett auf der Verpackung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Sortierregeln und den Eigenschaften der Verpackung ab.
  • Implementierung und Aufsicht
    • Herausforderung: Unterschiedliche Verantwortlichkeiten und fehlende zentrale Steuerung bergen das Risiko von Inkonsistenzen.
    • Lösungsansatz: Kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Überarbeitungen sollen langfristig Konsistenz und Anpassungsfähigkeit sichern.

5. Implikationen für Produkt‑Compliance und Konformitätserklärungen

Auch wenn das technische JRC-Proposal noch nicht rechtsverbindlich ist, kann es die künftigen Durchführungsrechtsakte zur PPWR inhaltlich beeinflussen. Die Kommission ist verpflichtet, diese Durchführungsrechtsakte bis zum 12. August 2026 zu erlassen. Diese werden unter anderem die harmonisierten Labels, deren Spezifikationen, das visuelle Design, technische Formate und digitale Anforderungen festlegen. 

Wichtig für Produkt‑Compliance‑Verantwortliche: Die Konformitätserklärung bestätigt die Einhaltung der einschlägigen PPWR-Anforderungen. Dazu gehören auch die Kennzeichnungspflichten nach den harmonisierten Label-Vorgaben (Art. 12 bzw. Art. 13, soweit einschlägig). Dafür ist eine belastbare Materialzuordnung und Dokumentation erforderlich, da die Kennzeichnung auf der Materialzusammensetzung basiert. Entsprechend sollten Unternehmen Materialdaten, Packdesign und interne Freigabeprozesse frühzeitig darauf ausrichten. .Für Unternehmen bedeutet das:

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Die Anforderungen an Materialdaten, Stammdatenstrukturen und technische Dokumentation steigen.
  • Verpackungsdesign, Layoutvorlagen und Druckvorgaben müssen so angepasst werden, dass sie harmonisierte Sortierlabels abbilden können.
  • Interne Freigabe‑ und Prüfprozesse für Verpackungen sollten frühzeitig auf PPWR‑Konformität ausgerichtet werden.

6. Zeitplan, Übergangsregeln – und warum frühes Handeln sich lohnt

Die PPWR wird ab dem 12. August 2026 anwendbar. Die Durchführungsrechtsakte zur Konkretisierung der harmonisierten Labels sollen bis zu diesem Datum erlassen werden. Das JRC-Proposal dient dabei als technische Grundlage. Für die Ablösung bestehender nationaler und regionaler Sortierlabels gelten Übergangsregelungen:

  • Ab dem späteren Zeitpunkt (12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der jeweiligen Durchführungsrechtsakte) ist das harmonisierte EU-Label auf Verpackungen anzuwenden. Bestehende nationale Kennzeichnungssysteme sollen dann so angepasst werden, dass sie mit dem harmonisierten System kompatibel sind und Verbraucher: innen nicht verwirren.
  • Verpackungen, die vor Wirksamwerden der Kennzeichnungspflichten hergestellt oder importiert wurden und noch nicht den neuen Kennzeichnungsvorgaben entsprechen, dürfen längstens bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte weiter in Verkehr gebracht und abverkauft werden.

Trotz dieser Übergangsfristen ist klar: Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen. Die Anpassung von Verpackungsgestaltung, Layouts, Druckvorgaben, Datenstrukturen und internen Konformitätsprozessen ist komplex und erfordert Vorlauf. Wer jetzt handelt, reduziert spätere Umstellungskosten und stärkt seine Position im EU‑weiten Wettbewerb.

Wie PwC Unternehmen unterstützt

PwC begleitet Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung der PPWR‑Anforderungen:

  • Analyse & Bewertung: Identifikation betroffener Verpackungssortimente, regulatorische Gap-Analyse und Bewertung bestehender Kennzeichnung im Hinblick auf die künftigen Anforderungen. 
  • Zielbild & Designvorgaben: Ableitung neuer Gestaltungs‑ und Kennzeichnungsanforderungen sowie Überführung in klare Design‑ und Prozessrichtlinien in Zusammenarbeit mit einem starken externen Partnernetzwerk. 
  • Systeme & Daten: Verankerung der Vorgaben in Systeme, Steuerungsstrukturen und Prozesse entlang der Lieferkette - inklusive Aufbau verlässlicher, PPWR‑konformer Verpackungsdaten. 
  • Implementierung & Change: Unterstützung bei technischen Lösungen, Abstimmung mit Partnern sowie Veränderungs‑ und Kommunikationsbegleitung. 

So werden Unternehmen nicht nur regelkonform, sondern auch strukturell, technisch und operativ optimal auf die Anforderungen der PPWR vorbereitet – und können die Harmonisierung der Sortierlabels als Chance für mehr Effizienz, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit nutzen.

Weiterführende Links:

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Emanuel Chibesakunda

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