JRC‑Proposal zu EU‑Sortierlabels: Harmonisierung im Rahmen der PPWR

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Am 13. Januar 2026 hat das Joint Research Centre (JRC) im Rahmen der im August in Kraft tretenden Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ((EU) 2025/40, kurz PPWR) einen technischen Vorschlag für EU‑weit harmonisierte Sortierlabels vorgelegt. Materialbasierte Piktogramme, klare Farben, wenig Text und Barrierefreiheit sollen die Mülltrennung vereinfachen. Das System umfasst auch mehrteilige Verpackungen und bietet optionale digitale Informationen. Ziel sind klarere Sortierhinweise, höhere Recyclingquoten und ein funktionierender EU‑Binnenmarkt ohne Label‑Flickenteppich.

1. Warum die EU neue Sortierlabels braucht

Verpackungsabfälle gehören zu den zentralen Umweltbelastungen in und außerhalb der EU. Uneinheitliche nationale Kennzeichnungssysteme verwirren Verbraucher, erschweren Recyclingprozesse und fragmentieren den Binnenmarkt.

Vor diesem Hintergrund hat das JRC im Auftrag der EU‑Kommission ein technisches Proposal für harmonisierte Sortierlabels entwickelt, das künftig die Umsetzungsakte zu den Artikeln 12 Absatz 6 und 13 Absatz 2 der PPWR unterstützen soll. Die Grundlage ist ein breit angelegter Forschungsprozess von 2023 bis 2025: theoretische Analysen, umfassende Desk‑Research, partizipative Design‑Workshops, groß angelegte Bürgerbefragungen und Verhaltensexperimente. Mehr als 25.000 Bürger:innen sowie über 250 Expert:innen aus Abfallwirtschaft, Behörden und Industrie haben zur Gestaltung der Labels und der Anwendungsregeln beigetragen.

Das Ergebnis ist ein wissenschaftlich fundiertes, nutzerorientiertes Konzept, das klare Orientierung schafft und den Weg zu einem EU‑weit einheitlichen Kennzeichnungssystem ebnen soll.

2. Fünf zentrale Gestaltungsprinzipien für harmonisierte EU‑Labels

Das Proposal operationalisiert die Anforderungen der PPWR in einem System klarer, materialbezogener Sortierlabels. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt – und sind damit zentral für Unternehmen, die künftig PPWR‑konform kennzeichnen müssen:

  • Materialbasierter Fokus
    • Integration ins Konzept: Die Kennzeichnungen sind so gestaltet, dass sie die Materialzusammensetzung der Verpackungen abbilden. Das ist ein Kernprinzip bei der Gestaltung der Piktogramme.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die Verpackungen müssen materialbezogen gekennzeichnet werden, damit Verbraucher klare Informationen zur richtigen Entsorgung erhalten – im Sinne der Vorgaben der PPWR.
  • Granularität
    • Integration ins Konzept: Es wurde eine Detaillierungstiefe definiert, die einerseits eine klare Materialkennzeichnung erlaubt, andererseits die Nutzerfreundlichkeit wahrt. Zu viel Differenzierung würde Verbraucher überfordern.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die vorgegebene Granularität ist einzuhalten. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre heutige Kennzeichnungstiefe zu den künftigen Anforderungen passt.
  • Übereinstimmungsprinzip
    • Integration ins Konzept: Die gleiche Kennzeichnung auf Verpackung und den entsprechenden Abfallbehältern erleichtert die korrekte Sortierung. Verbraucher sollen das Piktogramm auf der Verpackung im Abfallbehälter wiederfinden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Kennzeichnungen auf Verpackungen müssen deutlich sichtbar sein, damit sie später mit den Symbolen auf Sammelbehältern abgestimmt werden und Verbraucher sie entsprechend entsorgen können.
  • Modularität
    • Integration ins Konzept: Mehrfachkennzeichnungen auf einer Verpackung ermöglichen eine präzisere Darstellung unterschiedlicher Materialien. Das erhöht Flexibilität und Genauigkeit.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Die Kennzeichnungssystematik muss so angelegt sein, dass mehrere Materialfraktionen einer Verpackung korrekt und modular abgebildet werden können.
  • Meta-Kennzeichnungen
    • Integration ins Konzept: Meta‑Kennzeichnungen erlauben es, verwandte Materialien unter einem gemeinsamen Symbol auf Abfallbehältern zu sammeln. Gleichzeitig sollen einheitliche Vorgaben Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten reduzieren, um neue Marktbarrieren zu vermeiden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Meta‑Kennzeichnungen sind ausschließlich für Abfallbehälter vorgesehen. Auf Verpackungsebene sollten Unternehmen zusätzliche nationale Texte und Sprachanpassungen über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus möglichst vermeiden, um die beabsichtigte Harmonisierung nicht zu unterlaufen.
  • Vermeidung der Marktfragmentierung
    • Integration ins Konzept: Einheitliche Kennzeichnungen vermeiden Unterschiede, die zu Marktbarrieren führen könnten, indem harmonisierte Vorgaben genutzt werden.
    • Was Unternehmen beachten sollten: Unternehmen wird geraten, zusätzliche nationale Text- oder Sprachvorschriften über das gesetzlich vorgeschriebene hinaus zu meiden, um die Einheitlichkeit sicherzustellen.

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Abbildung 1 Visuelle Darstellung des Übereinstimmungsprinzips (Quelle: © European Union, 2026 - Seite 36  https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC141706/JRC141706_01.pdf, Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) licence (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/))

3. Wie das künftige Kennzeichnungssystem funktioniert: Visual Design & System Design

Nachdem die wesentlichen Gestaltungsprinzipien definiert waren, hat das JRC die Kennzeichnung in zwei eng verzahnten Ebenen konkretisiert: Visual Design und System Design.

Visual Design:

Die Labels bestehen aus vier Bausteinen: Piktogramm, Farbe, Text und Form. Die Piktogramme visualisieren das jeweilige Material klar und intuitiv; Farben gruppieren Materialkategorien; Text ergänzt die Materialbezeichnung in verständlicher Sprache; einheitliche, klar abgegrenzte Labelformen schaffen Wiedererkennbarkeit in allen Mitgliedstaaten. Es sind zudem flexible Varianten vorgesehen – etwa achromatische (farblose), transparente oder textfreie Labels. Die Informationen müssen auch vor dem Kauf, inklusive Online‑Käufen, verfügbar sein.

System Design:

Das System Design beschreibt das konzeptionelle Gerüst hinter den Labels: Welche Materialien erhalten ein eigenes Label? Wie werden mehrere Materialien auf einer Verpackung abgebildet? Wie ordnen Verbraucher die Labels den Sammelbehältern zu? Dazu gehören:

  • das Übereinstimmungsprinzip und die modulare Systemlogik,
  • Meta‑Kennzeichnungen,
  • die Definition der Kennzeichnungsgranularität (welche Materialien oder Abfallfraktionen eigene Kennzeichnungen benötigen),
  • die Gruppierung von Materialien,
  • Regeln für mehrteilige Verpackungen und optionale digitale Ergänzungen. 

Sonderfälle und Überschneidungen werden berücksichtigt; zugleich bleibt Raum für spätere Anpassungen sowie begleitende Kommunikation und Bildungsmaßnahmen – denn eines ist klar: Bürger:innen müssen ein neues System der Mülltrennung erlernen.

Abbildung 2 illustriert den endgültigen Satz von Piktogrammen des JRC Proposals.

Sustainbility Blog_JRC‑Proposal zu EU‑Sortierlabels_Abbildung 2.png [id=241706]

Abbildung 2 Piktogramme und Materialien, wie sie im vorgeschlagenen harmonisierten EU-Kennzeichnungssystem für die Abfalltrennung verwendet werden (Quelle: © European Union, 2026 - Seite 9 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/bitstream/JRC141706/JRC141706_01.pdf, Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) licence (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/))

4. Zentrale Herausforderungen – und wie das Proposal sie adressiert 

Die Entwicklung eines EU‑weit harmonisierten Sortierlabel‑Systems ist komplex. Das JRC‑Proposal adressiert eine Reihe struktureller Herausforderungen und schlägt konkrete Lösungsansätze vor:

  • Granularität
    • Herausforderung: Sortierregeln unterscheiden sich heute deutlich zwischen Mitgliedstaaten. Eine zu starke Differenzierung würde Verbraucher überlasten.
    • Lösungsansatz: Eine EU‑weit definierte Baseline‑Granularität bildet den Rahmen. Sie kann durch lokale Informationen, digitale Hinweise und begleitende Kommunikation ergänzt werden.
  • Matching‑Prinzip
    • Herausforderung: Piktogramme können nicht jede Verpackungsform abbilden und wirken isoliert teilweise unklar.
    • Lösungsansatz: Kommunikationsmaßnahmen, Wiederholungen und eine schrittweise Einführung sollen das Verständnis der visuellen Logik erleichtern.
  • Nicht‑materielle Eigenschaften
    • Herausforderung: Verschmutzung, Beschichtungen oder Größen beeinflussen die Sortierung, werden aber durch ein rein materialbasiertes System nicht vollständig erfasst.
    • Lösungsansatz: Klare Ausnahmen und optionale Länderindikatoren erhöhen Transparenz und können langfristig durch stärkere EU‑Koordination flankiert werden.
  • Restabfälle
    • Herausforderung: Restabfälle sind eine Entsorgungskategorie und passen nicht vollständig in das materialbasierte System.
    • Lösungsansatz: Vorgesehen ist ein Restetikett mit spezifischen Sortieranweisungen für Verpackungen, die aufgrund von Verunreinigungen oder anderen Umständen abweichend vom materialbasierten Label entsorgt werden müssen oder aus innovativen Materialien bestehen, für die noch kein geeigneter Behandlungsweg definiert wurde. Ob dieses Etikett auf der Verpackung erforderlich ist, hängt von den jeweiligen Sortierregeln und den Eigenschaften der Verpackung ab.
  • Implementierung und Aufsicht
    • Herausforderung: Unterschiedliche Verantwortlichkeiten und fehlende zentrale Steuerung bergen das Risiko von Inkonsistenzen.
    • Lösungsansatz: Kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Überarbeitungen sollen langfristig Konsistenz und Anpassungsfähigkeit sichern.

5. Implikationen für Produkt‑Compliance und Konformitätserklärungen

Auch wenn das technische Proposal noch nicht rechtsverbindlich ist, wird es die künftigen Durchführungsrechtsakte zur PPWR maßgeblich prägen. Diese Umsetzungsakte sollen bis zum 12. August 2026 unter anderem die harmonisierten Labels, deren Spezifikationen, das visuelle Design, technische Formate und digitale Anforderungen definieren. 

Wichtig für Produkt‑Compliance‑Verantwortliche: Die PPWR nennt die Sortierlabels in der Konformitätserklärung nicht ausdrücklich. Da die Konformitätserklärung jedoch bestätigen muss, dass alle PPWR‑Artikel eingehalten werden, umfasst sie faktisch auch die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 12 und 13. Die Materialangaben sind Teil der Konformitätserklärung - und die Sortierlabels sind direkt an diese Materialkennzeichnung gekoppelt. Die korrekte Anwendung der Labels wird damit zu einem zwingenden Bestandteil der internen Konformitätsprozesse. 

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Die Anforderungen an Materialdaten, Stammdatenstrukturen und technische Dokumentation steigen.
  • Verpackungsdesign, Layoutvorlagen und Druckvorgaben müssen so angepasst werden, dass sie harmonisierte Sortierlabels abbilden können.
  • Interne Freigabe‑ und Prüfprozesse für Verpackungen sollten frühzeitig auf PPWR‑Konformität ausgerichtet werden.

6. Zeitplan, Übergangsregeln – und warum frühes Handeln sich lohnt

Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. Die auf dem JRC‑Report basierenden Durchführungsrechtsakte werden bis zu diesem Datum erwartet. Für die Ablösung bestehender nationaler und regionaler Sortierlabels gelten Übergangsregelungen:

  • Nationale und regionale Sortierlabels müssen spätestens bis zum 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der jeweiligen Durchführungsrechtsakte von der Verpackung entfernt werden - maßgeblich ist das jeweils spätere Datum.
  • Verpackungen, die vor diesen Stichtagen hergestellt oder importiert wurden und noch nicht den neuen Kennzeichnungsvorgaben entsprechen, dürfen bis zu drei Jahre nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte weiter im Markt abverkauft werden.

Trotz dieser Übergangsfristen ist klar: Unternehmen sollten frühzeitig mit der Umstellung beginnen. Die Anpassung von Verpackungsgestaltung, Layouts, Druckvorgaben, Datenstrukturen und internen Konformitätsprozessen ist komplex und erfordert Vorlauf. Wer jetzt handelt, reduziert spätere Umstellungskosten und stärkt seine Position im EU‑weiten Wettbewerb.

Wie PwC Unternehmen unterstützt

PwC begleitet Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung der PPWR‑Anforderungen:

  • Analyse & Bewertung: Identifikation betroffener Verpackungssortimente, regulatorische Gap-Analyse und Bewertung bestehender Kennzeichnung im Hinblick auf die künftigen Anforderungen. 
  • Zielbild & Designvorgaben: Ableitung neuer Gestaltungs‑ und Kennzeichnungsanforderungen sowie Überführung in klare Design‑ und Prozessrichtlinien in Zusammenarbeit mit einem starken externen Partnernetzwerk. 
  • Systeme & Daten: Verankerung der Vorgaben in Systeme, Steuerungsstrukturen und Prozesse entlang der Lieferkette - inklusive Aufbau verlässlicher, PPWR‑konformer Verpackungsdaten. 
  • Implementierung & Change: Unterstützung bei technischen Lösungen, Abstimmung mit Partnern sowie Veränderungs‑ und Kommunikationsbegleitung. 

So werden Unternehmen nicht nur regelkonform, sondern auch strukturell, technisch und operativ optimal auf die Anforderungen der PPWR vorbereitet – und können die Harmonisierung der Sortierlabels als Chance für mehr Effizienz, Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit nutzen.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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