CSRD-Benchmarking im Finanzsektor: Was sich im zweiten Berichtsjahr verändert hat

  • 12 Minuten Lesezeit

Aus unserer Reihe „CSRD-Benchmarking im Finanzsektor 2026“

Wie haben sich die CSRD-Berichte im Finanzsektor im zweiten Jahr entwickelt? Welche Phase-Ins werden genutzt – und wie gehen Finanzunternehmen mit Methodenänderungen, Fehlerkorrekturen und der Aggregation von Impacts, Risiken und Chancen um?

Unser CSRD-Benchmarking 2026 von 50 Banken und Versicherern liefert Antworten und zeigt, wo Finanzunternehmen ihre Berichterstattung gezielt schärfen könnten. Lesen Sie den ersten Beitrag unserer dreiteiligen Blogreihe zum CSRD-Reporting im Finanzsektor.

In unserer Blogreihe „CSRD-Benchmarking im Finanzsektor 2026“ liefern wir Einblicke in das zweite Jahr der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und ESRS.

In diesem Beitrag legen wir ein besonderes Augenmerk auf die formalen Berichtscharakteristika sowie die Weiterentwicklung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse:

  • Wie hat sich der Berichtsumfang im zweiten Berichtsjahr entwickelt?
  • Welche Phase-Ins werden genutzt und wie transparent legen Finanzunternehmen Methodenänderungen und Fehlerkorrekturen offen?
  • Wie wurde die doppelte Wesentlichkeitsanalyse weiterentwickelt und welche Impacts, Risiken und Chancen (IROs) stehen im Fokus?

In den kommenden Blogbeiträgen werden wir die Themen Klimatransitionspläne und finanzierte Emissionen sowie die Rolle von Diversität, Gleichbehandlung und demografischem Wandel in der Finanzbranche beleuchten.
Nutzen Sie diese Erkenntnisse, um Best Practices abzuleiten und die CSRD-Daten strategisch für Wettbewerbsvorteile zu nutzen!

Im Rahmen unseres CSRD-Benchmarkings 2026 haben wir die Nachhaltigkeitsberichte von 50 europäischen Finanzunternehmen (30 Banken und 20 Versicherungsunternehmen) analysiert. Trotz uneinheitlichem Stand der CSRD-Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wenden alle Finanzunternehmen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an und veröffentlichen die Nachhaltigkeitsinformationen bereits größtenteils im Rahmen ihres Lageberichts. Die Analyse umfasst sowohl große börsennotierte als auch nicht börsennotierte Finanzunternehmen aus Deutschland und weiteren EU-Ländern.

Formale Berichtscharakteristika: Umfang und Berichtsdetails

Starke Heterogenität der Berichte

Auch im zweiten Berichtsjahr erschweren ein unterschiedlicher Detailgrad, uneinheitliche regulatorische Auslegungen sowie die Nutzung eigener Definitionen eine direkte Vergleichbarkeit der Berichte untereinander. Gleichzeitig setzt sich die weitere Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den etablierten Berichts- und Prüfprozessen fort: 93 % der Banken und 90 % der Versicherer veröffentlichen ihren CSRD-Bericht als Teil des Lageberichts. Bei den Versicherern bedeutet dies einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 16 %. Im zweiten Berichtsjahr nutzen zudem 85 % der Versicherer vollständig die ESRS – gegenüber 52 % im Vorjahr. In der Stichprobe der Banken wenden alle analysierten Institute die ESRS vollständig an.

Der Berichtsumfang hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert

Der Berichtsumfang variiert auch im zweiten Jahr stark – bedingt vor allem durch die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und Unterschiede in der Darstellung. Im Median umfasst der Nachhaltigkeitsbericht (exkl. Taxonomie-Angaben) bei Banken rund 111 Seiten (VJ: 116) und bei Versicherern 91 Seiten (VJ: 108). Insbesondere bei Versicherungsunternehmen hat sich der Umfang damit deutlich reduziert. Die Spannweite bleibt auch in diesem Jahr erheblich: bei Banken liegt sie zwischen 68 und 416 Seiten, bei Versicherern zwischen 49 und 211 Seiten. Bei Banken zeigen sich darüber hinaus regionale Muster – südeuropäische Institute berichten tendenziell am umfangreichsten, deutsche Banken liegen mit einem Median von 121,5 Seiten im Mittelfeld, nordeuropäische Banken berichten kompakter.

Einige Finanzunternehmen haben den Berichtsumfang gegenüber 2024 reduziert. Ursächlich für die Reduktion sind vor allem Kürzungen im allgemeinen Teil (ESRS 2) sowie der Verzicht auf Füllwörter und die reine Widergabe von regulatorischen Anforderungen. Den größten Einfluss auf den Berichtsumfang haben weiterhin ESRS 2 „Allgemeine Angaben“ sowie die thematischen Standards ESRS E1 „Klimawandel“ und ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“. Die Angaben zu den übrigen Standards – insbesondere ESRS G1 „Unternehmensführung“ sowie den Umweltstandards ESRS E2 bis E5 – sind in Umfang und Länge grundsätzlich überschaubar.

Alle Finanzunternehmen nutzen Phase-Ins – Transparenz bleibt uneinheitlich

Auch im zweiten Berichtsjahr legen Finanzunternehmen die Nutzung von Phase-Ins unterschiedlich oder teilweise gar nicht offen. Dadurch bleibt häufig unklar, ob eine Anforderung aufgrund eines Phase-Ins oder wegen fehlender Wesentlichkeit nicht berichtet wird. 13 % der Banken und 20 % der Versicherer machen keine oder nur ungenaue Angaben dazu.

Die Phase-In Möglichkeit zu ESRS E1-9 (erwartete finanzielle Effekte im Kontext Klima) wird von allen Finanzunternehmen in Anspruch genommen. Häufig genutzt werden zudem die weiteren Phase-Ins des SBM-3 (erwartete finanzielle Effekte), S1-7 (Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens), S1-14 (Arbeitsbedingte Erkrankungen und Zahl der Ausfalltage) und S1-15 (Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben). Ein kleinerer Teil der international tätigen Banken verweist darüber hinaus explizit auf die weiterhin bestehenden Übergangsbestimmungen zur Datenerhebung entlang der Wertschöpfungskette. Einige Finanzinstitute hatten bereits im Vorjahr zu Standards wie ESRS E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ oder ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“ berichtet, machten im aktuellen Jahr jedoch von den Quick-Fix-Möglichkeiten Gebrauch und veröffentlichten lediglich einen Kurzbericht.

Der Großteil der Finanzunternehmen weist Anpassungen aufgrund von Methodenänderungen und Fehlern aus

Banken und Versicherer legen Anpassungen aufgrund von Methodenänderungen oder Fehlern sehr heterogen offen – teilweise ist nicht ersichtlich, ob überhaupt Anpassungen vorgenommen wurden. Spezifische Methodenänderungen und Fehlerkorrekturen werden häufig an verschiedenen Stellen im Bericht offengelegt – teils in Fußnoten, teils im Fließtext.

Dennoch berichten 93 % der Banken und 80 % der Versicherer entsprechende Änderungen oder Korrekturen. Am häufigsten betroffen ist die THG-Bilanz sowie die Ziele im Kontext des Klimawandels, meist infolge veränderter Datengrundlagen, Methodiken oder Emissionsfaktoren. Weitere Anpassungen betreffen die Korrektur von Vorjahreswerten, Änderungen im Scope (beispielsweise dem Konsolidierungskreis) sowie Anpassungen einzelner Definitionen oder Auslegungen.

Handlungsempfehlungen: Berichtsumfang und Änderungen

  • Informationsgehalt: Trotz der Reduktion des Umfangs sollte auch im nächsten Jahr weiter daran gearbeitet werden, Wiederholungen zu vermeiden und Inhalte zur besseren Verständlichkeit grafischer aufzubereiten. Unternehmen sollten prüfen, ob Berichtsabschnitte im Vergleich zur Peer Group gekürzt werden können, ohne wesentliche Informationen zu verlieren.
  • Phase-Ins:  Um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern, wäre eine Offenlegung der genutzten Phase-Ins an zentraler Stelle sinnvoll.
  • Änderungen zum Vorjahr: Korrekturen und Anpassungen von quantitativen Vorjahreswerten sollten gekennzeichnet werden. In Bezug auf Fehler machen die ESRS klare Vorgaben zu weiteren Angabepflichten – etwa der Offenlegung der Differenz zwischen dem fehlerhaften und dem korrigierten Wert – die zu beachten sind.

Weiterentwicklung der DWA durch Aggregation der IROs (Impacts, Risks und Opportunities)

Wesentlichkeitsbewertung auf Standardebene weitgehend konstant

Die Wesentlichkeitsbewertung der Finanzunternehmen auf Standardebene zeigt im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen. Alle 50 analysierten Unternehmen identifizieren ESRS E1 „Klimawandel", ESRS S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“ und ESRS G1 „Unternehmensführung“ als wesentlich. Bei den Sozialstandards wird ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“ von der großen Mehrheit als wesentlich bewertet (Banken: 87 %, Versicherer rund 80 %).
Innerhalb der Umweltstandards dominiert weiterhin ESRS E1 „Klimawandel“, gefolgt von ESRS E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ (Banken: 70 % im Bankgeschäft; Versicherer: rund 33 %). Die übrigen Umweltstandards (E2, E3, E5) bleiben deutlich nachrangig – bedingt durch das Geschäftsmodell der Finanzunternehmen und die bislang eingeschränkte Messbarkeit ihrer Wesentlichkeit.

Weniger als die Hälfte der Unternehmen haben ihre Wesentlichkeitseinschätzung auf Standardebene angepasst – Ergänzungen und Streichungen gleichen sich über die gesamte Peer Group jedoch weitgehend aus. Auf Standardebene zeigt sich eine Konvergenz zum Branchendurchschnitt: Umweltstandards jenseits von ESRS E1 „Klimawandel“ und ESRS E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ sowie ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ werden von den Banken häufiger als unwesentlich eingestuft als im Vorjahr. Bei den übrigen Standards halten sich Neuaufnahmen und Streichungen auf vergleichbarem Niveau. Die von Versicherungsunternehmen als wesentlich identifizierten Standards haben sich grundsätzlich nicht geändert.

Begründungen für die Änderungen der Wesentlichkeitseinstufung werden nur teilweise offengelegt. Genannt werden insbesondere neue Stakeholder-Erkenntnisse, methodische Weiterentwicklungen (z. B. Behebbarkeit bei Umweltstandards), Top-down-Adjustierungen durch das Management sowie eine stärkere Quantifizierung der Portfolioanalysen mit definierten Wesentlichkeitsschwellen.

Aggregation der IROs (Impacts, Risks und Opportunities)

Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde im Vergleich zum Vorjahr weiterentwickelt – insbesondere durch eine stärkere Aggregation der IROs. Der Großteil der Finanzunternehmen legt die wesentlichen IROs bereits übersichtlich in tabellarischer Form offen; bei einzelnen, vor allem europäischen Finanzunternehmen außerhalb Deutschlands bleibt jedoch teilweise unklar, auf welchen Teil der Wertschöpfungskette und welches ESRS-Unterthema sich die IROs beziehen.

In Einzelfällen konkretisieren Banken bankgeschäftsbezogene IROs zusätzlich, indem sie die jeweils relevanten Portfolios bzw. Branchen angeben. Im Median sind bei Banken 28 IROs (VJ: 28) und bei Versicherern 32 IROs (VJ: 35) wesentlich, mit einer Spannweite von 9 bis 61 (VJ: 12 bis 88). Die im Vorjahr beobachtete Heterogenität hat sich damit verringert. 46 % der Banken haben ihre IRO-Anzahl reduziert, 46 % haben diese erhöht; im Median bleibt die Anzahl allerdings konstant. Bei Versicherungsunternehmen hat sich die Anzahl der wesentlichen IROs im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert. Teilweise werden weiterhin kurz- oder mittelfristige Mitigierungsmaßnahmen oder die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als positive Auswirkungen ausgewiesen – beides qualifiziert sich nach den ESRS-Anforderungen und der durch die EFRAG geschärften Auslegung nicht als positive IROs. Hier besteht weiterhin Überarbeitungsbedarf.
Rund 60 % der Finanzunternehmen haben unternehmensspezifische IROs festgelegt, mit Schwerpunkten auf Finanzkriminalität, Cyber Security und Datenschutz; vereinzelt auch Sustainable Finance, Bildungsinitiativen oder Kundenzufriedenheit. Bei Versicherern werden zudem Insurance Associated Emissions (IAEs) als unternehmensspezifisches Thema identifiziert.

Fokus auf Klimarisiken und -chancen

Sowohl bei den wesentlichen Chancen als auch bei den Risiken steht der Klimawandel (E1) klar im Mittelpunkt. Chancen beziehen sich bei den Banken primär auf die Finanzierung der Transformation von Kunden und Portfolios, während die Risiken vor allem Kredit- und teilweise Markt- und Geschäftsrisiken sowie Reputationsrisiken mit Bezug zum Klimawandel betreffen.

Die Identifikation von Risiken und Chancen erfolgt bei den Banken überwiegend auf Ebene des Bankgeschäfts und bei den Versicherern auf Ebene des Versicherungsgeschäfts und der Kapitalanlage. Der eigene Geschäftsbetrieb spielt eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen bilden Compliance-Verstöße und S4-Risiken mit Bezug zu Datenschutz, die überwiegend der eigenen Geschäftstätigkeit zugeordnet werden und sich primär auf Reputations-, Rechts- und Compliance-Risiken beziehen.

Insgesamt erfolgt die Risikobetrachtung deutlich umfassender und strukturierter als die Identifikation von Chancen – bei Banken insbesondere durch eine differenzierte Zuordnung zu Risikokategorien. Chancen werden zudem deutlich selektiver als Risiken identifiziert und sind stärker strategisch motiviert. Methoden und Systeme zur strukturierten Identifikation von Chancen sind weniger entwickelt als in Bezug auf Risiken.

Handlungsempfehlungen: Weiterentwicklung der DWA

  • Änderungen und Peer-Vergleich: Die DWA sollte regelmäßig im Marktvergleich plausibilisiert werden, insbesondere hinsichtlich Abweichungen bei wesentlichen ESRS-Standards und Themen.
  • Die Abgrenzung zwischen Eigenbetrieb und Bankgeschäft bei den Banken bzw. Kapitalanlage bei den Versicherungen ist klar zu dokumentieren. Änderungen der Wesentlichkeitsbewertung sind transparent darzulegen. Anknüpfungspunkte zur Strategie sowie zu Risiko- und Finanzkennzahlen sollten laufend geschärft werden.
  • IRO-Formulierung: IROs sollten kritisch geprüft werden im Hinblick auf:
    • Zusammenführung von IROs zur Vermeidung von inhaltlichen Dopplungen
    • Streichung von positiven Auswirkungen, die lediglich kurz- oder mittelfristig Abhilfemaßnahmen zur Reduzierung negativer Auswirkungen darstellen 
    • Streichung von positiven Auswirkungen, die lediglich die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften widerspiegeln und nicht darüber hinausgehen
    • Kritisches Hinterfragen des Positiv-/Negativ-Verhältnisses (insbesondere bei einem Positiv-Überhang)
  • IROs sollten transparent im Bericht dargestellt werden – idealerweise in tabellarischer Form, inklusive Zuordnung zur Wertschöpfungskette und zu den ESRS-Unterthemen.
  • ESG-Chancen: Unternehmen sollten einen systematischen Ansatz etablieren, um aus identifizierten Auswirkungen und Risiken – etwa im Bereich der nachhaltigen Transformation oder Digitalisierung – gezielt Chancen abzuleiten.
  • ESG-Risiken: Risiken sollten klar und präzise formuliert werden, generische oder stark aggregierte Beschreibungen sind zu vermeiden. Dabei ist eine klare Zuordnung der Risiken zu den im Risikomanagement etablierten Risikoarten sinnvoll, um eine höhere Konsistenz zwischen Risiko- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.

Fazit und Ausblick

Im zweiten Berichtsjahr zeigt sich: Die CSRD-Berichterstattung im Finanzsektor wird reifer – der entscheidende Hebel für mehr Vergleichbarkeit und Aussagekraft bleibt jedoch die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Viele Finanzunternehmen haben ihre DWA weiterentwickelt und IROs konkreter beschrieben. Gleichzeitig zeigt das Benchmarking, dass die Ergebnisse noch nicht immer ausreichend nachvollziehbar sind. Besonders wichtig bleiben eine klare Abgrenzung zwischen Eigenbetrieb, Bank- bzw. Versicherungsgeschäft und Kapitalanlage, eine transparente Begründung von Änderungen der Wesentlichkeitsbewertung sowie eine kritischere Prüfung positiver Auswirkungen.

Ferner sollten, IROs präzise formuliert werden, Dopplungen vermieden werden und Chancen und Risiken systematischer aus Auswirkungen abgeleitet werden. Die Ergebnisse sind enger mit Strategie, Risikomanagement und Finanzkennzahlen zu verknüpfen, um eine belastbare Grundlage für Berichterstattung und Transformation zu schaffen.

Daneben bleibt auch auf formaler Ebene Handlungsbedarf: Phase-Ins, Methodenänderungen und Fehlerkorrekturen sollten transparenter dargestellt werden, damit Berichte besser vergleichbar und für Adressaten leichter nachvollziehbar werden.

In den nächsten Beiträgen unserer Reihe beleuchten wir das CSRD-Reporting zu Klimatransitionsplänen und finanzierten Emissionen sowie zu sozialen Aspekten – mit besonderem Augenmerk auf Diversität, Vergütung und den demografischen Wandel.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Christoph Schellhas

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Frankfurt am Main