EUDR nach der Vereinfachung: Welcher Aufwand bleibt – und wie Unternehmen ihn in der Praxis reduzieren können
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Ein Praxisbeispiel, wie nach regulatorischer Vereinfachung bestehende Sorgfaltspflichten effizient bearbeitet werden können.
Die EUDR wurde vereinfacht. Aber ist damit auch der Aufwand verschwunden? Viele Unternehmen stellen fest, dass die eigentliche Herausforderung erst jetzt sichtbar wird: Welche Fälle sind wirklich DDS-relevant und wie lassen sich wiederkehrende Prüfungen effizient steuern? Erfahren Sie, wie ein Automobilzulieferer seinen manuellen Prüfaufwand deutlich reduzieren konnte, ohne die Compliance aus den Augen zu verlieren.
1. Die Komplexität verschwindet trotz Vereinfachung der EUDR nicht
Die Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hat bei vielen Unternehmen für Erleichterung gesorgt: Weniger Fälle erfordern eine vollständige Due-Diligence-Erklärung (DDS) als ursprünglich angenommen. Eine DDS dokumentiert im Rahmen der EUDR die Erfüllung der vorgeschriebenen EUDR-Sorgfaltspflichten. Fehlt eine gültige DDS beziehungsweise die erforderliche Referenznummer oder sind die Angaben unvollständig, kann sich die Zollabfertigung verzögern oder vorübergehend ausgesetzt werden. In der Praxis besteht somit das Risiko, dass die Ware bis zur vollständigen Klärung beim Zoll zurückgehalten wird.
Die EUDR-Vereinfachung wird häufig missverstanden – als Signal, dass sich der Aufwand insgesamt erledigt hat. In der Praxis zeigt sich: Die EUDR bleibt komplex. Sie verlangt nach wie vor eine saubere Einordnung von Produkten, Warenströmen, und Rollen in der Lieferkette und einer Governance mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten – nur eben zielgerichteter als zuvor.
Auch nach der Vereinfachung müssen Unternehmen dennoch fortlaufend:
- Produkte, Warenströme und die eigene Rolle in der Lieferkette korrekt einordnen,
- dokumentationspflichtige von DDS-relevanten Fällen sauber abgrenzen,
- vorgelagerte Informationen und Referenznummern den richtigen Vorgängen zuordnen,
- neue oder veränderte Konstellationen erkennen, sobald sich Lieferant, Produkt oder Herkunftsfläche ändert, und
- Entscheidungen und Nachweise so dokumentieren, dass sie im Zweifel auch einer behördlichen Prüfung standhalten.
Die Frage hat sich damit für die meisten Unternehmen verschoben – weg von „Wie prüfen wir jede einzelne Transaktion?“, hin zu „Wie stellen wir sicher, dass wir wiederkehrende Fälle nicht jedes Mal neu aufrollen, neue Fälle aber zuverlässig erkennen?“
Genau an dieser Stelle setzte die Zusammenarbeit zwischen PwC und einem Automobilzulieferer an.
2. Die Ausgangslage bei einem Automobilzulieferer: hohe Volumina, verteilte Daten, wenig Ressourcen
Vor der jüngsten Vereinfachung hätten beim betrachteten Unternehmen mehrere tausend Transaktionen potenziell eine vollständige Prüfung samt DDS erfordert. Danach stellt sich die Lage differenzierter dar:
- Ein Großteil der Transaktionen ist nur noch dokumentationsrelevant. Hier reicht der Verweis auf vorgelagerte Vorgänge, unter anderem durch die Dokumentation der DDS-Referenznummern der Vorlieferanten.
- DDS-relevant bleibt eine deutlich kleinere Gruppe, vor allem dort, wo das Unternehmen selbst als EU-Erstimporteur im Sinne der EUDR auftritt.
Das ist eine echte Entlastung. Um jedoch zu wissen, welche Fälle in welche Kategorie fallen, braucht es weiterhin eine belastbare Einordnung – Fall für Fall, Lieferant für Lieferant, Produkt für Produkt.
Das Unternehmen verfügte über die meisten benötigten Informationen bereits im eigenen Haus: Lieferanten- und Produktstammdaten, Warencodes, Transaktions- und Beschaffungsströme sowie teilweise Angaben zu Herkunftsflächen. Das Problem war nicht das Fehlen von Daten, sondern ihre Verteilung auf unterschiedliche Systeme und Verantwortungsbereiche – und das Fehlen eines Prozesses, der diese Daten regelmäßig und nachvollziehbar zusammenführt, sowie die knappe Personallage.
Viele Lieferanten-Produkt-Kombinationen wiederholten sich dabei mit stabilen Herkunftsflächen Jahr für Jahr. Diese Wiederholung bot den Ansatzpunkt für eine Lösung, die nicht jeden Fall wie einen Erstfall behandelt.
3. Die Lösung: Wiederkehrendes bündeln, Neues gezielt prüfen
Gemeinsam mit PwC entwickelte das Unternehmen ein zweistufiges Operating Model, das wiederkehrende Konstellationen von neuen oder veränderten Fällen unterscheidet und sich in der Praxis als tragfähig erwiesen hat:
Schritt 1 – Prescreening bekannter Konstellationen
Bekannte Lieferanten-Produkt-Herkunfts-Kombinationen werden einmal jährlich gebündelt bewertet und dokumentiert. Solange sich die zugrunde liegenden Informationen nicht ändern und dies regulatorisch zulässig ist, muss diese Bewertung nicht für jede einzelne Transaktion wiederholt werden.
Schritt 2 – Gezielte Prüfung bei Veränderungen
Eine Neubewertung erfolgt, sobald sich relevante Parameter ändern – etwa ein Lieferant, ein Produkt, eine Herkunftsfläche oder die Risikoeinschätzung – oder wenn die im Prescreening berücksichtigte Jahresmenge überschritten wird. PwC bewertet diese Fälle im Rahmen des EUDR Managed Service gezielt neu und stößt, sofern erforderlich, den Prozess zur Vorbereitung und Einreichung einer DDS an.
Technologische Grundlage des Managed Service ist das EUDR-Modul von Check Your Value Chain (CYVC), einer cloudbasierten PwC-Lösung auf Basis der SAP Business Technology Platform. CYVC führt verteilte Daten strukturiert zusammen, unterstützt die Auswertung von Herkunfts- und Risikoinformationen und dokumentiert Daten, Bewertungen und Entscheidungen nachvollziehbar. Die markterprobte Lösung wird im Rahmen des Managed Service bereitgestellt und von PwC-Expert:innen eingesetzt; ein separater Softwarekauf durch das Unternehmen ist nicht erforderlich.
PwC übernimmt auf Basis dessen außerdem vereinbarte operative Aufgaben – von der Datenzusammenführung und Vorbewertung bis zur Vorbereitung erforderlicher DDS. Dadurch können auch steigende Fallzahlen bearbeitet werden, ohne dauerhaft zusätzliche interne Spezialkapazitäten aufzubauen. Die internen Fachabteilungen behalten die Steuerung und erteilen die erforderlichen Freigaben; die gesetzliche Verantwortung verbleibt beim Unternehmen.
4. Der operative Nutzen des neuen Ansatzes für das Unternehmen
Im betrachteten Prozess sank der manuelle Prüfaufwand um 80 Prozent. Möglich wurde das nicht durch weniger Sorgfalt, sondern durch die klare Trennung zwischen planbaren Regelfällen und tatsächlichen Ausnahmen: Was sich wiederholt, wird nicht jedes Mal neu geprüft. Was neu oder verändert ist, wird gezielt und mit der gebotenen Tiefe bearbeitet.
Diese Zahl lässt sich nicht pauschal auf andere Unternehmen übertragen – sie hängt von der jeweiligen Datenlage, der Lieferantenstruktur und dem Anteil wiederkehrender Konstellationen ab. Das Prinzip dahinter ist jedoch übertragbar: Wer seine Fälle nach Wiederholung und Veränderung unterscheidet, kann den Aufwand dort konzentrieren, wo er tatsächlich gebraucht wird.
5. Fragen, die sich Unternehmen aktuell stellen sollten
Aus der Praxis lassen sich einige Fragen ableiten, die für die eigene Standortbestimmung hilfreich sind:
- Haben wir einen Überblick, welche Lieferanten-Produkt-Kombinationen sich wiederholen und sich damit für ein Prescreening eignen?
- Gibt es einen Prozess, der neue oder veränderte Lieferanten, Produkte oder Herkunftsflächen zuverlässig erkennt – statt sich auf Einzelfallwissen zu verlassen?
- Ist unsere Dokumentation so aufgebaut, dass Entscheidungen und Bewertungen im Nachhinein nachvollziehbar sind?
Wer diese Fragen nicht klar beantworten kann, arbeitet vermutlich noch mit einem Prüfmodell, das für die Situation vor der Vereinfachung gebaut wurde – und das heute mehr Aufwand verursacht, als nötig wäre.
6. Fazit: Prüfaufwand auf die relevanten Fälle konzentrieren
Die EUDR-Vereinfachung nimmt Unternehmen Arbeit ab – aber nicht die Verantwortung, ihre Prozesse an die neue Lage anzupassen. Wer weiterhin jede Transaktion wie einen Erstfall behandelt, verschenkt das Potenzial der Vereinfachung. Wer dagegen zwischen wiederkehrenden und neuen Fällen sauber unterscheidet, kann mit vertretbarem Aufwand regulatorisch sicher bleiben.
Das Beispiel des Automobilzulieferers zeigt, dass sich das in der Praxis umsetzen lässt – mit einer klaren Methodik, passender Technologie und einer sinnvollen Aufgabenteilung zwischen internen Teams und externer Unterstützung.
7. Ausblick: Die Zeit wird knapp - PPWR wird ab August 2026 weitgehend anwendbar
Ein ähnliches Muster zeichnet sich bei der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ab: Auch hier wird es darauf ankommen, Daten-, Nachweis- und Prüfprozesse so aufzusetzen, dass sie mit steigenden Volumina skalieren, ohne unnötig komplex zu werden. Welche Erfahrungen aus der EUDR-Umsetzung sich dafür nutzen lassen, beleuchten wir im nächsten Beitrag.
Hinweis: Die konkrete regulatorische Einordnung ist anhand der betroffenen Produkte, Warenströme, Unternehmensrolle und der jeweils geltenden Rechtslage vorzunehmen. Die gesetzliche Verantwortung des verpflichteten Unternehmens bleibt von der Einbindung externer Unterstützung unberührt. Die genannte Reduktion des manuellen Prüfaufwands um 80 Prozent bezieht sich ausschließlich auf den beschriebenen Anwendungsfall und die dort betrachteten Prozessschritte. Das Ergebnis ist nicht ohne Weiteres auf andere Unternehmen oder Ausgangssituationen übertragbar.
Weiterführende Links:
- Lieferkettenrisiken im Griff – mit PwCs Managed Services
- Deforestation Regulation Manager
- Lieferketten-Software „Check Your Value Chain“
- EUDR – EU Deforestation Regulation (EU-Entwaldungsverordnung)
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