Wissen
Wissen, was jetzt gilt: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Durch die Umsetzung der neuen Richtlinie können Sie schnell auf Missstände reagieren, Reputationsschäden abwenden und interne Prozesse optimieren. Worauf es jetzt ankommt? Unsere Expert:innen verraten Ihnen alle wesentlichen Aspekte, die Sie über interne sowie externe Meldestellen und dazugehörige Abläufe wissen müssen, in unserem aktuellen Artikel.
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