Veranstaltung am 4. Februar: Endabrechnungen von Netzbetreibern nach EEG, KWKG und EnFG für 2024 (Düsseldorf)

Auch im Jahr 2024 haben der stark steigende Ausbau der Erneuerbaren Energien, Diskussionen um Nachhaltigkeitsanforderungen sowie die weiterhin steigende Komplexität der energiewirtschaftlichen Regelungen die Netzbetreiber und Energieversorgungsunternehmen vor neue Herausforderungen gestellt.

Aufgrund der Änderungen von Gesetzen und Verordnungen, die zum Teil auch rückwirkend Anwendung finden, sind die etablierten Prozesse und Vorgaben in den Bereichen der (End-)Abrechnungen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) im Zusammenhang mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) auch vor den nächsten Endabrechnungen erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Die Auswirkungen der erstmalig zeitgleichen Meldung und Testierung der Endabrechnungen nach EEG und KWKG mit Frist Ende Mai wirken bei allen Akteuren noch heute nach. Insbesondere die zusätzlichen Anforderungen, auch die KWK-Anlagen anlagenscharf gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern melden zu müssen, sowie die weiterhin nicht ergangenen beihilferechtlichen Genehmigungen stellen Netzbetreiber und Versorger vor Herausforderungen. Nicht zuletzt die erst Mitte Mai 2024 eröffnete Möglichkeit einer „vereinfachten“ Meldung von Vorjahreskorrekturen („Grund 7“) führt noch immer zu zahlreichen Fragestellungen.

Über den Tag verteilt werden wir die relevanten Änderungen aus den oben genannten Bereichen vorstellen und anhand praktischer Beispiele näher beleuchten. Exemplarische Stichworte sind hier die Abrechnung von EEG-Anlagen bzgl. Ausfallvermarktung oder Gemeindebeteiligungen, Änderungen in Bezug auf die Abrechnung zu Zeiten negativer Börsenpreise sowie die immer noch „ausgebremste“ Abrechnung der Netzumlagen bei Wärmepumpen. Darüber hinaus wollen wir Ihnen einen Einblick in die Arbeiten im Umfeld der Jahresmeldung und Testierung geben und dabei die Rollen aller Beteiligten (ÜNB, IDW, BNetzA etc.) erläutern.

Die Teilnahmegebühr beträgt 400 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 
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