Sektor§horts: Rechtliche Beschleuniger für die Eigenversorgung

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Viele Unternehmen unterschätzen, wie grundlegend sich die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung verändert haben. Energy Sharing, dynamische Tarife und die neue Übergangsvorschrift für Kundenanlagen im EnWG mögen auf den ersten Blick wie regulatorisch komplexe und  müssen als Chance begriffen werden, auch wenn dies können Industriestandorte heute Versorgungsmodelle umsetzen, die vor drei Jahren regulatorisch undenkbar waren. Wer jetzt keine Flächenpotenzialanalyse auf den Weg bringt, verschenkt bares Geld – und Krisenresistenz. 

In Teil 2 unserer Energieserie zeigen wir: 

🔹 Welche regulatorischen Änderungen 2025/2026 den Weg zur Eigenversorgung ebnen  

🔹 Warum Energy Sharing nach § 42c EnWG für Unternehmen mit mehreren Standorten ein Gamechanger ist  

🔹 Wie sich Kundenanlagen, geschlossene Verteilernetze und öffentliche Netzversorgung unterscheiden – und welches Modell zu welchem Standort passt  

🔹 Warum Herkunftsnachweise für Grünstrom keine Kür mehr sind, sondern regulatorische Pflicht werden  

🔹 Wie Corporate PPAs langfristige Preisstabilität schaffen – unabhängig davon, was an der Straße von Hormus passiert 

Eigenversorgung ist kein ökologisches Bekenntnis mehr. Sie ist wirtschaftliche Selbstverteidigung. 

➡️ Den vollständigen Beitrag finden Sie hier

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