IDW verabschiedet Neufassung der Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW RS FAB 41)

IDW veröffentlicht IDW RS FAB 41: „Auswirkungen eines Formwechsels auf den handels-rechtlichen Jahresabschluss“

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat die finale Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW RS FAB 41) veröffentlicht.

Die finale Fassung entspricht der Entwurfsfassung (IDW ERS HFA 41 n.F.) aus Dezember 2023. Über diese hatte ich hier bereits ausführlich berichtet.

Hervorheben möchte ich insbesondere nochmals die wesentlichen Ergänzungen des IDW RS FAB 41:

  • Darstellung der Besonderheiten der Rechnungslegung beim grenzüberschreitenden (Herein-/Hinaus-)Formwechsel,
  • Ausführlichere Erläuterungen zu den Auswirkungen eines Formwechsels auf die Bilanzierung im Jahresabschluss der Anteilsinhaber des formwechselnden Rechtsträgers sowie
  • Benutzerorientierte Neusortierung und geschlossene Behandlung der Regelungen zur Kapital(neu)festsetzung und Kapitalaufbringung für die einzelnen Formwechselrichtungen.

IDW RS FAB 41 ersetzt IDW RS HFA 41 und gilt erstmals für Formwechsel, denen ein nach dem 31.7.2024 gefasster Formwechselbeschluss zugrunde liegt. Eine frühere Anwendung ist bei einer vollständigen Beachtung der Regelungen des IDW RS FAB 41 zulässig.

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Dr. Bernd Kliem

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