Das nun veröffentlichte finale FAQ-Dokument entspricht in weiten Teilen der Entwurfsfassung aus Dezember 2025. Bei näherer Betrachtung lassen sich jedoch verschiedene Anpassungen feststellen, die überwiegend klarstellender Natur sind.
IFRS 18 ersetzt ab dem 1. Januar 2027 den IAS 1 und bringt Änderungen für die Darstellungen in den primären Berichtsbestandteilen und für die Angaben im Anhang mit sich.
Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.
Mit dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung zeitnah eine weitestgehende 1:1-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an.