ESMA Enforcement-Schwerpunkte 2024: Was Banken bei den Schwerpunkten für die Finanzberichterstattung nach den IFRS beachten sollten

Prüfungsschwerpunkte: Liquiditätsüberlegungen und Bilanzierungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen.

Wie in dem Blogbeitrag von Dr. Bernd Kliem ausgeführt hat die ESMA am 24. Oktober 2024 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die in 2025 durchzuführenden Prüfungen veröffentlicht und die folgenden zwei Prüfungsschwerpunkte für die finanzielle Berichterstattung nach den IFRS festgelegt:

  1. Liquiditätsüberlegungen 
  2. Bilanzierungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen. 

Inhaltlich dürften Banken insbesondere von dem zweiten Prüfungsschwerpunkt betroffen sein. Die Ausführungen zur Kapitalflussrechnung unter den Liquiditätsüberlegungen sind jedoch gleichermaßen für Banken relevant. In diesem Zusammenhang sollten auch Banken u. a. auf die folgenden Punkte achten: Bruttoausweis von Zahlungsmittelzuflüssen und Zahlungsmittelabflüssen, sofern kein Ausnahmetatbestand gem. IAS 7.22-24 vorliegt, Angaben zu Ausweiswahlrechten sowie die Behandlung und Angabe von nicht zahlungswirksamen Transaktionen.

Bezogen auf den zweiten Prüfungsschwerpunkt Bilanzierungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen weist die ESMA im Allgemeinen erneut darauf hin, dass die Angaben grundsätzlich unternehmensspezifisch und konsistent sein sollen. Aus den Angaben sollte klar hervorgehen, welche Schätzungen, Annahmen und sonstigen Quellen von Schätzungsunsicherheiten sich wesentlich auf Beträge im Abschluss auswirken oder in Zukunft auswirken können, so dass ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahrs eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden notwendig wird. Sofern relevant sind auch die Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf Schätzungsunsicherheiten darzustellen. Dies könnte bei Banken z. B. die Auswirkung von makroökonomischen Entwicklungen auf die erwarteten Kreditverluste (ECL) betreffen. Im Speziellen nennt die ESMA als ein Beispiel für relevante Ermessensentscheidungen weiterhin die Beurteilung, ob Beherrschung, gemeinschaftliche Führung oder maßgeblicher Einfluss über ein anderes Unternehmen vorliegt. Dies könnte nicht zuletzt bei strukturierten Unternehmen auch für Banken einschlägig sein.

Neben den eigentlichen Prüfungsschwerpunkten wurden in diesem Jahr auch zusätzliche Hinweise und Erinnerungen aufgenommen. Für die finanzielle Berichterstattung verweist die ESMA dabei auch auf die Ausführungen zu den Prüfungsschwerpunkten in Bezug auf klimabezogene Sachverhalte aus den Vorjahren, die aus Sicht der ESMA unverändert für die IFRS-Abschlüsse 2024 von Relevanz sind. Es ist daher davon auszugehen, dass die Enforcer weiterhin einen Fokus darauf haben werden, welche Auswirkungen Klimarisiken bei der Ermittlung des ECL haben. Daneben wird weiterhin auf die Bedeutung der Konsistenz von Nachhaltigkeitsberichterstattung und finanzieller Berichterstattung hingewiesen.

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