Nationaler Prüfungsschwerpunkt der BaFin: Relevanz für die finanzielle Berichterstattung von Banken

Nationaler Prüfungsschwerpunkt 2024: Implikation für Banken

Wie in dem Blogbeitrag von Dr. Bernd Kliem ausgeführt hat die BaFin am 7. November 2024 mit „Werthaltigkeit von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten“ den nationalen Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr bekannt gegeben. Im Fokus stehen die Werthaltigkeitsüberprüfung von langfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerten nach IAS 36 sowie die Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des IFRS 9 (vgl. Pressemitteilung der BaFin).

Hinsichtlich des für Banken besonders relevanten Aspekts der Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten im Anwendungsbereich des IFRS 9 wird die BaFin mit Verweis auf die aktuelle wirtschaftliche (und geopolitische) Lage insbesondere die Einbringlichkeit von Forderungen prüfen. Weitergehende Erläuterungen enthält die Pressemitteilung der BaFin diesbezüglich nicht.

In den Vorjahren hat die ESMA bereits mehrfach spezifische Aspekte für Banken hinsichtlich der Berücksichtigung des makroökonomischen Umfelds (sowie von Klimarisiken) bei der Ermittlung der Expected Credit Losses (ECL) ausgeführt (vgl. International Accounting News, Ausgabe 11, November 2022). Denkbar ist, dass sich die BaFin daran auch weiterhin orientieren wird. Schnittstellen dürften im Hinblick auf Banken auch zum europäischen Prüfungsschwerpunkt bezüglich der Angaben zu Ermessensentscheidungen und wesentlichen Schätzungen bestehen, da auch hier bei Banken die Ermittlung der ECL und die Auswirkungen makroökonomischer Entwicklungen als ein wesentlicher Bereich im Vordergrund stehen dürfte (vgl. meinen Blogbeitrag vom 1. November 2024).  Weiterhin ist auch denkbar, dass der Themenkomplex „Einbringlichkeit von Forderungen“ nicht auf die ECL-Ermittlung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen begrenzt bleibt, sondern auch zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente und die Berücksichtigung von Bonitätsrisiken bei der Fair Value-Ermittlung einschließt.

In Abhängigkeit von der Bedeutung des Bestands an Sachanlagen, Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten inkl. des Geschäfts- und Firmenwerts sind für Banken grundsätzlich auch Dr. Bernd Kliems Ausführungen zur Werthaltigkeitsüberprüfung von nicht finanziellen Vermögenswerten nach IAS 36 von Bedeutung. Dies umfasst auch die Hinweise zu den Dokumentationsanforderung zur Abgrenzung der CGU-Struktur und zur Identifikation und Überwachung der Wertminderungsindikatoren.

Zu beiden Themen erwartet die BaFin, dass die Unternehmen ihre Analysen und Überlegungen dokumentieren und die zugrunde gelegten Annahmen transparent und nachvollziehbar darstellen. Im Rahmen ihres Prüfungsschwerpunkts wird sie daher auch überprüfen, was und wie in der (Konzern-)Buchführung des Unternehmens hierzu dokumentiert wurde. Im Zusammenhang mit der Ermittlung der ECL/Fair Values dürfte die BaFin erwarten, dass Banken dokumentieren, wie Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds sowie Klimarisiken in den Modellen und/oder durch sog. Management Overlays berücksichtigt wurden.

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