IFRS 18 ersetzt ab dem 1. Januar 2027 den IAS 1 und bringt Änderungen für die Darstellungen in den primären Berichtsbestandteilen und für die Angaben im Anhang mit sich.
Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.
Mit dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung zeitnah eine weitestgehende 1:1-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an.
Die Änderungen betreffen insbesondere Anlage C von ESRS 1 und sind im Kontext des umfassenderen Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sehen.
Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1 zu 1 Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.
In der jüngeren Vergangenheit haben eine Vielzahl globaler Ereignisse, darunter geopolitische und wirtschaftspolitische Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen, zu erhöhter wirtschaftlicher Unsicherheit geführt.