Mit dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung zeitnah eine weitestgehende 1:1-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an.
Am 7. August 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission ein FAQ-Dokument („Draft Commission Notice“) zu europäischen Rechtsvorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.