Redispatch 2.0 – Was ist für Netzbetreiber nach der Meldung der Betriebsbereitschaft zu tun?

Die PwC-Expert:innen erläutern anhand der nachfolgenden Fragen was jetzt nach der Meldung der Betriebsbereitschaft zu beachten ist.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrer Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0 die Netzbetreiber erneut auf die Herstellung der Betriebsbereitschaft und den Beginn des bilanziellen Ausgleichs vor dem Hintergrund des Auslaufens der BDEW-Übergangslösung hingewiesen. Ein zentraler Meilenstein war die Herstellung und Anzeige der Betriebsbereitschaft bis zum 28. Februar.

Die PwC-Expert:innen erläutern anhand der nachfolgenden Fragen was jetzt nach der Meldung der Betriebsbereitschaft zu beachten ist.

1.) Wie geht es nach der Meldung der Betriebsbereitschaft weiter?

Die BNetzA hat in ihrer Mitteilung auch die Rahmenbedingungen für die Testbetriebe zur Beendigung der Übergangslösung festgelegt. Nach der Meldung der Betriebsbereitschaft erwarten die Netzbetreiber weitere komplexe operative Aufgaben zur Umsetzung der Redispatch 2.0 Anforderung:

  • Durchführung von operativen Tests zum Redispatch-Abruf mit den vorgelagerten Netzbetreibern (betrifft die gesamte Redispatch 2.0-Prozesskette)
  • Mitteilung zum Beginn des bilanziellen Ausgleichs gegenüber EIV, Lieferanten und betroffenen Netzbetreibern
  • Aktive Umsetzung der Redispatch-Abrufe sowie der nachgelagerten Prozesse zum bilanziellen Ausgleich im Zielmodell

2.) Welche Herausforderungen sind bis zur aktiven Umsetzung der Redispatch-Abrufe noch zu meistern?

Die Tests entlang der gesamten Redispatch 2.0-Prozesskette zur Herstellung der Betriebsbereitschaft haben einige Fehlerquellen und Workarounds identifiziert, deren priorisierte Behebung für die anstehenden operativen Tests und insbesondere für den nachfolgenden Regelbetrieb von zentraler Bedeutung sind. Angefangen bei den eingeschränkten Test-Funktionalitäten des Redispatch-Systems via connect+ oder den unvollständigen Stammdaten, über die Ausprägung der Schnittstellen zu den EDM-Systemen zur Bilanzierung, bis hin zum (halb) automatisierten Prozessablauf warten noch Anpassungsbedarfe für die VNB und deren Dienstleister.

Auch die vorhandenen gesetzlich-regulatorischen Regelungen beinhalten noch eine gewisse Unsicherheit für die Redispatch 2.0-Umsetzung. So ist beispielsweise der Fall eines fehlgeschlagenen operativen Tests oder die regulatorische Anerkennung der laufenden Redispatch-Kosten für die RP4 nicht abschließend geregelt.

3.) Was passiert, wenn man noch keine Betriebsbereitschaft gemeldet hat?

Eine Meldung der Betriebsbereitschaft nach dem 28. Februar führt u.a. zu einem potenziellen finanziellen Risiko für die Netzbetreiber. Die regulatorische Anerkennung der Kosten, die auf Grund der Durchführung der Übergangslösung bei Netzbetreibern anfallen, können ab dem 01. März nicht mehr sicher regulatorisch im Rahmen der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten geltend gemacht werden.

Zudem hat sich die BNetzA auch offen gehalten weitere Maßnahmen gegen Netzbetreiber zu ergreifen, die auch lange nach der eigentlichen Frist zum 28. Februar noch keine Betriebsbereitschaft gemeldet haben.

4.) Was bedeutet dies konkret für mich als Netzbetreiber in meiner jetzigen Situation / bei meinem jetzigen Umsetzungsstand?

Insbesondere die Ablösung der Workarounds zur weiteren Implementierung der (halb) automatisierten Redispatch-Prozesskette stehen nun im Fokus der VNB. Dabei variieren die Prioritäten und Handlungsnotwendigkeiten stark und sind von der individuellen Ausgangssituation abhängig. Liegt bei dem einen der Fokus darauf, den E-Mail basierten Redispatch-Abruf zu automatisieren, kann es bei dem anderen die Anbindung des EDM-Systems und das damit verbundene Clearing der AAÜZ sein, welche oberste Priorität hat.

Kontaktieren Sie unsere Expert:innen und vereinbaren Sie Ihr unverbindliches und kostenloses Expertengespräch, um gemeinsam die Frage genauer zu erörtern, was bei Ihnen aktuell Priorität hat und welche unmittelbaren Handlungsnotwendigkeiten daraus resultieren. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!

Ansprechpartner:

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