Warum Banken und Versicherer jetzt handeln müssen: Die Cooling-Off-Phase für Restschuldversicherungen nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz im Überblick
Neueinführung von „Cooling-Off-Phase“ für Restschutzversicherungen: Das müssen Banken jetzt wissen
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, markiert einen bedeutenden Wendepunkt in der Regulierung von Restschuldversicherungen (RSV) in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2025 wurde eine siebentägige Cooling-Off-Phase eingeführt, die zwischen dem Abschluss eines Kredits und dem Abschluss einer Restschuldversicherung liegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken, indem Verbrauchern mehr Zeit eingeräumt wird, die Notwendigkeit und Bedingungen einer Restschuldversicherung zu überdenken, bevor sie eine verbindliche Entscheidung treffen.
Zusätzlich zu dieser Cooling-Off-Phase wurde bereits am 1. Juli 2022 ein Provisionsdeckel von 2,5 % des Darlehensbetrags eingeführt. Diese Begrenzung zielt darauf ab, die Kosten für Verbraucher zu senken und gleichzeitig die Anreize für den Vertrieb solcher Versicherungen zu regulieren, um übermäßigen Verkauf zu vermeiden. Die Kombination dieser Maßnahmen soll nicht nur den Verbraucherschutz verbessern, sondern auch die Transparenz und Fairness im Finanzdienstleistungssektor fördern.
Darüber hinaus sind weitere regulatorische Anpassungen geplant, darunter die Entkopplung von Versicherungs- und Kreditverträgen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Druck auf Verbraucher zu reduzieren, gleichzeitig einen Kredit und eine Versicherung abzuschließen, und fördern eine bewusstere Entscheidungsfindung. Banken und Versicherer stehen nun vor der Herausforderung, ihre Produkte und Vertriebsstrategien an diese neuen Rahmenbedingungen anzupassen, um weiterhin wettbewerbsfähig und verbraucherorientiert zu agieren.
Bundesregierung plant Entbündelung von Restschutzversicherung: Banken und Versicherer protestieren
Während Verbraucherschützer den Schritt der Bundesregierung begrüßen dürften, haben der Bankenfachverband und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ihren Unmut geäußert.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) stellt den Mitgliedsstaaten frei, Bündelungsgeschäfte zu erlauben. Bündelungsgeschäfte ermöglichen, dass der Kredit-/ Finanzierungsvertrag auch separat von zusätzlich angebotenen Finanzprodukten & -dienstleistungen abgeschlossen werden können. Dies schließt aber nicht aus, dass sich Angebotsbedingungen unterscheiden. Kopplungsgeschäfte hingegen werden verboten.
Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird auch eine Entkopplung des RSV-Abschlusses von dem eigentlichen Kreditvertrag angestrebt. Inwiefern die ab dem 1. Januar 2025 gültige Cooling-Off-Phase ein Verbot von Bündelungsgeschäften darstellt, gilt es politisch zu präzisieren und rechtlich abschließend zu bewerten. EU-rechtlich dürfte diese Maßnahme aber im Einklang mit der Richtlinie 2023/2225 stehen, welche allerdings nicht vor dem 20. November 2025 in Kraft treten wird, da erst dann die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Eine erste Verfassungsbeschwerde der Versicherungswirtschaft gegen das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Eine abschließende Einordnung bleibt daher bis zur Regelung durch den Gesetzgeber abzuwarten. Vorab lässt sich bereits festhalten, dass die regulatorischen Einwirkungen die Profitabilität und den Vertrieb von Restschuldversicherungen nachhaltig verändern (werden):
Meiner Meinung nach, ist die Cooling-Off Periode aber nicht nur eine Herausforderung im Produktvertrieb für Banken und Versicherer, sondern bietet auch eine zusätzliche Chance, die Kundenbindung durch eine individuelle und maßgeschneiderte Beratung zu stärken. Diesen Aspekt müssen Banken nun - sehr viel stärker als vorher - prozessual und technisch im After-Sales-Management berücksichtigen.
Vergleich mit Großbritannien: Mögliche Entwicklungen für den deutschen Markt
In Großbritannien führte ein Verbraucherskandal 2009 zu einem Verkaufsverbot von Restschuldversicherungen am Point-of-Sale und umfassenden Erstattungen für Verbraucher. Dies führte zu einem drastischen Rückgang der Verkaufszahlen und einer Verschiebung hin zu alternativen Produkten wie Einkommenssicherung und Krankheitsversicherungen. Banken verloren an Bedeutung als Hauptvertriebskanal, während Versicherungsvermittler profitierten. In Deutschland könnten ähnliche Entwicklungen folgen, mit einem Rückgang der RKV-Abschlüsse und einer Neuausrichtung der Produktstrategien. Anpassungen bei Kreditbedingungen und alternative Versicherungsprodukte werden erwartet.
Quo vadis Restschutzversicherung? Anpassungen für deutsche Banken
Ohne signifikante Änderungen in Vertriebsprozessen kann es zu einem Rückgang der RKV-Neuverträge führen. Die deutsche Finanzbranche muss sich auf alternative Produkte und optimierte Vertriebsansätze konzentrieren. Weitere Details werden in den folgenden Blogbeiträgen behandelt.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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