Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD – Deutsche Aktuarvereinigung veröffentlicht Ergebnisbericht

Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt unaufhaltsam zu, am 1. Januar 2024 sind die entsprechenden Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft.

Die Details der diesbezüglichen Berichterstattung werden in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet werden. Derzeit liegen die allgemeinen ESRS-Standards vor, branchenspezifische Regelungen sollen noch folgen.

Zur Bestimmung für die Berichterstattung relevanter Nachhaltigkeitsaspekte sieht das Rahmenwerk die Durchführung einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse vor. In Ermangelung branchenspezifischer Regelungen und bereits etablierter Best Practices hat sich die Deutsche Aktuarvereinigung mit aktuellen Fragestellungen auseinandergesetzt und für ihre Mitglieder einen Ergebnisbericht unter dem Titel „Überblick über die Wesentlichkeitsanalyse gemäß CSRD“ veröffentlicht.

Neue Herausforderungen an eine Wesentlichkeitsanalyse

Das Dokument stellt den allgemeinen Hintergrund dar und erläutert neu eingeführte Begriffe wie beispielsweise die sog. „doppelte Wesentlichkeit“, bei der neben der finanziellen Wesentlichkeit (Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf den Unternehmenserfolg und zukünftige Zahlungsströme) auch die Wesentlichkeit der Auswirkungen (Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette, d.h. auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt) zu betrachten ist.

Im Zentrum des DAV-Papiers steht einerseits die Auseinandersetzung mit dem gesetzlichen und regulatorischen Rahmen und der sich aus den einzelnen, die Wesentlichkeitsanalyse betreffenden Regelungen der allgemeinen und damit industrie-, sektor- und spartenübergreifenden ESRS-Standards ergebenden Aufgaben- und Fragestellungen für Versicherungsunternehmen und insbesondere dort tätige Aktuare. Andererseits werden mögliche Interpretationshilfen anhand weiterer Veröffentlichungen von Stakeholdern wie der EFRAG, Industrieinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder bereits etablierten Prozessen im Unternehmen rund um die Risiko- und Finanzberichterstattung inklusive möglicher Einschränkungen aufgrund anderer Schwerpunktsetzung und Blickwinkel hierbei skizziert.

Aktuare können mit ihren Vorkenntnissen aus Risiko- und Finanzbewertung zentrale Stakeholder sein, die es zu integrieren gilt. Gleichzeitig verändert sich gegenüber dem „klassischen“ Vorgehen die Betrachtungsweise bezüglich der Wesentlichkeit, neben der Ausweitung auf die Inside-out-Perspektive durch die Auswirkungswesentlichkeit auch insbesondere aufgrund des betrachteten Zeithorizonts und damit auch eine andere Outside-In-Perspektive bei der finanziellen Wesentlichkeit.

Wie können wir helfen?

Im Frühjahr 2025 werden die ersten Unternehmen – im Wesentlichen bereits jetzt via Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu einer Berichterstattung verpflichtete Unternehmen – ihre Darstellungen auf Basis der umfangreicheren Anforderungen veröffentlichen und erst in der Folge werden sich best practices einschwingen. Dies enthebt die Versicherungsunternehmen nicht von einer frühzeitigen Auseinandersetzung, um rechtzeitig nicht nur die Ermittlung der relevanten Nachhaltigkeitsthemen abgeschlossen zu haben, sondern auch die notwendige Infrastruktur hierfür geschaffen zu haben.

Aktuarielle Ansätze und Tools können bei der Wesentlichkeitsanalyse helfen, sind jedoch ggf. angesichts der (sich verschiebenden) Anforderungen anzupassen oder neu aufzusetzen. Dies gilt für den ganzen Prozess, um eine Befähigung zur Anwendung sicherzustellen: ausgehend von Datenbasis und -verwaltung über Annahmen und Modelle. Entsprechend sind generelle Aspekte aktuarieller Governance zu berücksichtigen, daneben treten entsprechend auch Fragestellungen an IT-Governance inklusive regulatorischer Entwicklungen wie z.B. DORA und – je nach Modernität der Anwendung und Zielrichtung – möglicherweise auch der AI Governance.

Bei PwC blicken wir integrativ auf diese Themen, fachlich-inhaltliche Auseinandersetzung geht mit der Analyse prozessualer und technischer Herausforderungen Hand in Hand: Kommen Sie daher mit uns ins Gespräch und erfahren Sie mehr über unsere Erfahrungen in der Implementierung der erweiterten Berichtserstattungserfordernisse und die Integration in bzw. Erweiterung der bestehenden Organisation, Prozess- und IT-Landschaft.

Unsere Expert:innen sind sparten- und branchenübergreifend in ein breites Netzwerk eingebettet und können mit Ihnen die vielen möglichen Fragestellungen lösungsorientiert diskutieren.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Tilmann Schmidt

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Senior Manager
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