Rückversicherungslösungen im Fokus der Aufsichtsbehörden: EIOPA’s Erklärung zur Rückversicherungsaufsicht für Drittlstaaten
In einer Versicherungslandschaft, geprägt von zunehmender Komplexität und globalen Herausforderungen, sind Rückversicherungen ein gängiges Mittel des Kapital- und Risikomanagements – mit steigender Attraktivität.
Zusammenfassung
In einer Versicherungslandschaft, geprägt von zunehmender Komplexität und globalen Herausforderungen, sind Rückversicherungen ein gängiges Mittel des Kapital- und Risikomanagements – mit steigender Attraktivität. Im April 2024 bezieht die EIOPA Stellung und veröffentlicht eine ‘Aufsichtliche Erklärung zur Beaufsichtigung von Rückversicherungen, welche mit Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Drittland abgeschlossen wurden’ (im Folgenden: Statement). Das Statement zielt darauf ab, das Bewusstsein für Risiken zu erhöhen, die durch abweichendes Recht im Drittland entstehen können und richtet sich primär an die nationalen Aufsichtsbehörden. Dabei werden verschiedene Handlungsempfehlungen benannt und ein risikobasierter Ansatz zur Herstellung der Gleichwertigkeit vorgeschlagen, um Risiken zu begrenzen und eine höhere Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften zwischen EU- und Drittland zu erwirken.
EIOPA’s Statement zur Rückversicherung: Ein Instrument zur Risikominderung und Stabilitätserhöhung
Innerhalb des Statements geht EIOPA auf die Funktionalität der Rückversicherung ein und beschreibt sie als wichtiges Instrument für das Kapital- und Risikomanagement. Als solches Instrument wird die Rückversicherung zur Risikodiversifizierung und zur Erhöhung der finanziellen Stabilität eingesetzt. Rückversicherungslösungen spielen außerdem eine entscheidende Rolle für die Funktionalität der Versicherungsbranche und dafür, Privatpersonen und Unternehmen angemessenen Versicherungsschutz zu bieten.
Der verstärkte Fokus auf Rückversicherungslösungen seitens der Aufsichtsbehörden verdeutlicht den wachsenden Stellenwert einer angemessenen Risikobewertung und -minderung im Rahmen der globalen Versicherungslandschaft. EIOPA hat in ihrem Statement verschiedene Handlungsempfehlungen ausgesprochen, um eine angemessene Risikobewertung zu wahren. So sollen die nationalen Aufsichtsbehörden unter anderem sicherstellen, dass Risikomanagementsysteme und Interne Kontrollsysteme mit einer jeweiligen Rückversicherungsstrategie übereinstimmen. Auch eine Bewertung der qualitativen Elemente (z.B. Angemessenheit der Governance oder bewährte Zahlungsbereitschaft) derer Versicherungsunternehmen, die Rückversicherer in Drittländern ausgewählt haben, soll vorgenommen werden. Auf Seiten der Versicherer erläutert EIOPA ebenso den Handlungsbedarf. Darunter wird eine Identifizierung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Insolvenzen der Drittlands-Rückversicherer benannt, wozu Klauseln im RV-Vertrag zählen, die eine Rechtswahl und den Gerichtsstand betreffen. Außerdem wird eine Prüfung der grundlegenden Anforderungen für das Rückversicherungsgeschäft der Drittland-Rückversicherer empfohlen.
Künftig ist demnach zu erwarten, dass nationale Aufsichtsbehörden einen verstärkten Fokus auf die Überwachung und Bewertung von Drittlands-Rückversicherern legen, möglicherweise gar durch die Festlegung nationaler Bestimmungen oder Richtlinien. Auch Versicherungsunternehmen dürften vermehrt darauf achten, angemessene Standards für die Risikobewertung und -minderung zu etablieren, was eine Erweiterung des ORSA umfassen könnte.
Der empfohlene risikobasierte Ansatz bei der Prüfung der Governance-Systeme der Unternehmen zielt darauf ab, Risiken zu begrenzen, ohne die Praxis der Rückversicherung einzuschränken. Dabei werden Risikomanagement- und interne Kontrollsysteme von Unternehmen bewertet, die wesentliche Rückversicherungsvereinbarungen mit nicht gleichwertigen Drittlands-Rückversicherern nutzen. Der Ansatz umfasst außerdem eine Angemessenheitsbewertung von Strategien, Prozessen und Berichtsverfahren. Zudem wird eine Identifikation von Rechts- und Compliance-Risiken und eine Überprüfung der Risikomanagementpolitik in Bezug auf die Auswahl und Überwachung von Rückversicherungsgegenparteien durchgeführt.
Es wird verdeutlicht, dass nationale Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der Gleichwertigkeit, also der Anerkennung von Aufsichtsvorschriften von Drittländern, sowie bilateraler Abkommen, wie dem Covered Agreement zwischen der EU und USA, durchführen sollten. Das Abkommen zwischen der EU und den USA legt beispielhaft Bedingungen fest, welche darauf abzielen, regulatorische Sicherheit zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Versicherer und Rückversicherer sicherzustellen, sobald diese in beiden Ländern tätig sind. Um von der Gleichwertigkeit zu profitieren, wurden bestimmte Finanz- und Marktverhaltensbedingungen festgelegt. Beispielhaft wird das Einhalten einer festgelegten Solvabilitätsquote gefordert.
Letztlich beschreibt EIOPA Instrumente, welche signifikante zusätzliche Risiken reduzieren sollen. Dazu wird die präventive Begrenzung der Exponierung gegenüber Drittlands-Rückversicherern, die Verwendung von Sicherheitsverpflichtungen (im Falle von nicht gleichwertigen Rechtsordnungen) sowie die Sicherstellung eines direkten Anspruchs gegenüber einem Drittlands-Rückversicherer im Falle einer Insolvenz oder eines Zahlungsausfalls aufgeführt.
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