EIOPA-Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verlagerung von (Rück-)Versicherern innerhalb der EU

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat am 1. Juli 2024 ihre Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Verlagerung von (Rück-)Versicherern innerhalb der EU aktualisiert.

Dabei beziehen sie sich auf die EU-Mobilitätsrichtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen innerhalb der EU vorgibt. Dadurch soll ein reibungsloser Prozess und der Schutz der Versicherungsnehmer gewährleistet werden. Die Neuerungen sind im geänderten Anhang II des EIOPA-Beschlusses aus dem Jahr 2021 enthalten.

Die Verlagerung von (Rück-)Versicherern über Ländergrenzen hinweg innerhalb der EU setzt eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden voraus. Aus diesem Grund hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ihre Bestimmungen am 1. Juli 2024 im Anhang II aus dem Jahr 2021 überarbeitet.

Frühzeitiger Dialog und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

Um einen reibungslosen Prozess und den Schutz der Versicherungsnehmer zu gewährleisten, fokussiert sich die EIOPA in ihren aktualisierten Bestimmungen insbesondere auf eine frühzeitige Kommunikation und kontinuierlichem Austausch zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunfts- und des Ziellandes.

Hierbei operiert das Versicherungsunternehmen, das verlagert werden soll, auf der Grundlage einer Genehmigung aus dem Herkunftsland, während die Aufsichtsbehörden für die Planung der vor Ort Treffen und die Koordination des Kapazitätsaufbaus zuständig sind.

Bei Aufsichtsproblemen während der Verlagerung kooperieren die Behörden beider Länder und erstellen bei offenen ungeklärten Fragen einen gemeinsamen Aufsichtsplan.

Verbraucherschutz im Fokus

In den aktualisierten Bestimmungen fordert EIOPA zudem einen einheitlichen Ansatz bei bestehenden Erlaubnissen und Genehmigungen unter Solvency II, abhängig von der nationalen Umsetzung durch die Zielbehörde.

Bei Freedom of Establishment-/ Freedom of Services-Meldungen müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden umgehend von der Ziellandbehörde informiert werden. Diese sollte auch im Vorfeld in die Zusammenarbeit mit der Herkunftslandbehörde eingebunden werden, um die Kontinuität sicherzustellen.

Im Hinblick auf grenzüberschreitende Gruppen wird die Struktur überprüft und bei Bedarf eine neue Aufsichtsbehörde ernannt, wobei frühere Entscheidungen bestehen bleiben. Die zuständige Behörde bewertet ein eventuell genutztes Internes Modell neu und trifft bei wesentlichen Änderungen eine neue Entscheidung, die von der Ziellandbehörde ausnahmsweise angefochten werden kann.

Besonderes Augenmerk wird auf den Schutz der Versicherungsnehmer während der Verlagerung gelegt. Dabei wird sichergestellt, dass der Betrieb ohne Unterbrechungen weiterläuft und die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt bleiben. Zudem erhalten Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihre Verträge ohne Vertragsstrafe zu kündigen, wenn wesentliche Änderungen ihre Rechte beeinträchtigen.

Ausblick

Mit Hilfe der aktualisierten Bestimmungen will die EIOPA sicherstellen, dass der Verlagerungsprozess von (Rück-)Versicherern innerhalb der EU reibungslos verläuft und die Interessen der Versicherungsnehmer geschützt bleiben. Dabei spielt die enge Zusammenarbeit und der frühzeitige Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden eine zentrale Rolle.

In Zukunft wird die EIOPA weiterhin die Entwicklungen beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden. Diese Bestimmungen stärken die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und tragen zur Integration des europäischen Versicherungsmarktes bei.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

Zu weiteren PwC Blogs

Contact

Melanie Schlünder

Melanie Schlünder

Director
Frankfurt am Main

To the top