Konsultation 07/2024 der BaFin – Neue Anforderungen und Digitalisierung des Berichtswesens
Die Digitalisierung hat nahezu alle Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung erfasst.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) initiiert mit der kürzlich gestarteten und bis zum 21. August laufenden Konsultation 07/2024 des Referentenentwurfs zur Siebten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Digitalisierung des nationalen Berichtswesens für Versicherungsunternehmen analog zu den bereits bestehenden Formaten für das Solvency-II-Berichtswesen, zudem ergeben sich Änderungen an den diesbezüglichen Einreichungsfristen sowie einige inhaltliche regulatorische Anpassungen für Unternehmen unter Bundesaufsicht. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Hintergründe, Ziele und möglichen Auswirkungen der digitalen Transformation im Berichtswesen und der insb. die Berichterstattung zu Cyberversicherungen und von Pensionskassen betreffenden Neuerungen.
Hintergrund und Zielsetzung bezüglich der Digitalisierung des Berichtswesens und der Anpassung der Einreichungsfristen
Die Digitalisierung hat nahezu alle Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung erfasst. Auch die Versicherungsbranche bleibt hiervon nicht unberührt. Die BaFin erkennt die Notwendigkeit, die Berichtsprozesse zu modernisieren, um Effizienz, Genauigkeit und Transparenz zu verbessern. Ziel ist es, durch die Digitalisierung des Berichtswesens sowohl die Aufsichtsbehörde als auch die Versicherungsunternehmen zu entlasten und gleichzeitig die Qualität und Verfügbarkeit der Daten zu erhöhen.
Folgende zwei Aspekte stehen dabei im Mittelpunkt der aktuellen Konsultation:
- Automatisierte Datenerfassung und -übermittlung: Die BaFin plant, den manuellen Aufwand für die Datenerfassung und -übermittlung zu reduzieren. Versicherungsunternehmen sollen aus der Solvency-II-Berichterstattung bekannte standardisierte digitale Formate verwenden, um Daten und Informationen automatisiert an die BaFin zu übermitteln . Die Etablierung eines elektronischen Kommunikationskanals soll neben der Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungspraxis insbesondere Fehlerquellen minimieren und den Berichtsprozess beschleunigen.
- Einsatz von XBRL (eXtensible Business Reporting Language): XBRL ist ein offener internationaler Standard für die digitale Berichterstattung, der speziell für die Übermittlung und Analyse von Finanzdaten entwickelt wurde. Die BaFin setzt auf das bereits für Solvency II genutzte und auch für die CSRD-Berichterstattung vorgesehene XBRL, um eine einheitliche und effiziente Berichterstattung zu gewährleisten. XBRL ermöglicht es, Finanzdaten in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format zu übermitteln, was die Verarbeitung und Analyse für Unternehmen und Behörde erheblich vereinfacht.
Von den Änderungen sind die Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV), Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV) und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) betroffen. Dabei werden jeweils die elektronische Einreichung, die Datenformate und Einreichungsvorgaben sowie der Umgang mit Korrekturmeldungen neu geregelt. Insbesondere ergeben sich Änderungen aus der neuen Bezeichnung für die Nachweisungen und Formblätter, die fortan in Anlehnung an die von Solvency II bekannte Terminologie als Formulare bezeichnet werden und eine der Solvency-II-Nomenklatur entsprechende Erweiterung der Nummerierung erfahren.
Zudem werden Vorgaben bezüglich zusammen einzureichender Formulare und Einreichungsfristen gemacht. Unter die Regelungen von Solvency II fallende Unternehmen gelten dann einheitliche Fristen für das nationale und europäische Berichtswesen, da typischerweise die relevanten Informationen schon bisher in den ersten vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zur Verfügung standen.
Kürzere Einreichungsfristen und eine vereinheitlichte Struktur tragen dazu bei, den gesamten Berichtsprozess effizienter zu gestalten. Die Vereinheitlichung der Fristen und Formate erleichtert den Versicherungsunternehmen die Einhaltung der Vorgaben und reduziert den administrativen Aufwand im Sinne des Proportionalitätsprinzips gilt für kleine Versicherungsunternehmen gemäß § 211 VAG, Pensionskassen, Sterbekassen und Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung weiterhin eine fünfmonatige Einreichungsfrist.
Überblick über die weiteren regulatorischen Anpassungen
Einführung einer Berichtspflicht zu Cyberversicherungen
Mit der zunehmenden Digitalisierung und den steigenden Bedrohungen durch Cyberangriffe wird der Markt für Cyberversicherungen immer wichtiger. Die BaFin plant daher die Einführung einer spezifischen Berichtspflicht zu Cyberversicherungen. Versicherungsunternehmen müssen künftig detaillierte Informationen zu ihren Cyberversicherungsprodukten, den versicherten Risiken, Schadenfällen und der Risikobewertung bereitstellen. Hierfür wird sowohl für Erst- als auch für Rückversicherungsunternehmen die Berichtspflicht für eine gesonderte versicherungstechnische Gewinn-und-Verlust-Rechnung für die eigenständige Cyberversicherung eingeführt.
Folgende Ziele und Vorteile werden hierbei gesehen:
Erhöhte Transparenz: Die Berichtspflicht soll für mehr Transparenz im Markt für Cyberversicherungen sorgen. Die Regulierungsbehörde erhofft sich einen besseren Überblick über das Angebot und die Risiken.
Verbesserte Risikobewertung: Durch detaillierte Berichte können Versicherungsunternehmen ihre Risikobewertungen und Prämienkalkulationen verbessern.
Marktentwicklung: Die gesammelten Daten helfen der BaFin, Trends und Entwicklungen im Bereich der Cyberversicherungen zu analysieren und den Markt besser zu überwachen.
Wiedereinführung der Nachweisung 271 in reduzierter Form
Die vormalige Nachweisung 271, die die Gewinnzerlegung bei Pensionskassen betrifft, wird in reduzierter Form wieder eingeführt. Diese Nachweisung war zuvor aus dem Berichtsprozess entfernt worden, doch aufgrund der Notwendigkeit, die finanzielle Stabilität und die Aufteilung der Gewinne besser nachvollziehen zu können, wird sie nun in einer vereinfachten Form reaktiviert.
Folgende Ziele und Vorteile werden hierbei gesehen:
Finanzielle Transparenz: Die Nachweisung 271 ermöglicht eine detaillierte Überprüfung der Gewinnverteilung bei Pensionskassen und stellt sicher, dass die Finanzströme transparent und nachvollziehbar bleiben.
Regulatorische Überwachung: Die BaFin kann durch die Nachweisung anhand der Daten zu den zerlegten Rohergebnissen besser überwachen, ob Pensionskassen ihre Gewinne ordnungsgemäß verteilen und damit die langfristige Stabilität sichern.
Reduzierter Aufwand: Durch die vereinfachte Form der Nachweisung wird der administrative Aufwand für die Pensionskassen minimal gehalten, während die notwendigen Informationen bereitgestellt werden.
Weitere Anpassungen an Anlagen zur Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
Neben den oben genannten Anpassungen erfolgen insb. in den Anlagen zur BerVersV einige Aktualisierungen und Vereinfachungen. Diese sind teilweise Folgeanpassungen, zudem werden damit Entwicklungen aus anderen Regulierungsinitiativen aufgegriffen. Insbesondere werden in Anlage 1 bei den Versicherungszweig-Kennzahlen das Paneuropäische Pensionsprodukt (PEPP) sowie Arten der Cyberversicherung und in Anlage 3 die aufgrund der oben genannten Änderungen neu aufzunehmenden Formulare ergänzt.
Fazit
Die Digitalisierung des Berichtswesens, wie sie in der Konsultation 07/2024 der BaFin vorgeschlagen wird, und die Vereinheitlichung der Einreichungsfristen mit der Solvency-II-Berichterstattung bieten die Möglichkeit zu Effizienzsteigerung auf beiden Seiten ab dem geplanten Wirksamwerden für die Berichterstattung für Einreichungen für nach dem 31.Dezember 2024 endende Geschäftsjahre bzw. Quartale.
Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf können bis zum 21. August 2024 bei der BaFin eingereicht werden. Die Aufsichtsbehörde hat zudem bereits angekündigt, relevante Rechtsquellen unterhalb der Verordnungsebene (z.B. BaFin-Rundschreiben oder -Merkblätter) separat zu konsultieren.
Auf Versicherungsunternehmen und Pensionskassen kommen damit kurzfristige Anpassungen an der IT-Struktur und den internen Abläufen und Datenflüssen zu, um das Berichtswesen auf die neuen Vorgaben zur Art und Weise der Übermittlung der relevanten Informationen und Daten sowie die zugrundeliegenden Datenformaten umzustellen. Dies bietet der Branche gleichzeitig die Gelegenheit, sich hier zukunftsfähig aufzustellen und insb. die Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT bzw. aus Digital Operational Resilience Act (DORA) zu analysieren und im Zuge der Umstellung zu berücksichtigen. Änderungen am Datenhaushalt bieten die Möglichkeit für die Umsetzung von Use Cases im Bereich Big Data, Machine Learning und Künstliche Intelligenz.
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