IRRD: Das neue Regelwerk zur präventiven Sanierungsplanung und Abwicklungsplanung nimmt am 5. November 2024 die letzte Hürde auf europäischer Ebene

Die Insurance Recovery & Resolution Directive (IRRD) nimmt mit der für den 5. November 2024 angekündigten formalen Verabschiedung eine ihrer letzten Hürden. Zugleich beginnt damit die Übergangsfrist für die Umsetzung des neuen Regelwerks in deutsches Recht, für die sich Versicherer nun wappnen sollten.

Für Versicherungsgesellschaften rücken die Pflicht zur Erstellung präventiver Sanierungspläne und die Mitwirkungspflicht bei der Aufstellung aufsichtlicher Abwicklungspläne in greifbare Nähe. Denn der Rat der Europäische Union kündigte an, die Insurance Recovery & Resolution Directive (IRRD) schon nächste Woche – am 5. November 2024 – formal verabschieden zu wollen. Hierfür sieht die Agenda des Rats für Wirtschaft und Finanzen vor, den Rechtsakt zur IRRD in erster Lesung und ohne Aussprache anzunehmen. Schließlich fußt das Regelwerk bereits auf einem Kompromiss, den der Ministerrat und das Europäische Parlament Anfang des Jahres fanden. Damals berichteten wir in einem Blogbeitrag ausführlich, wer unter welchen Bedingungen inwieweit der präventiven Sanierungsplanung und ordnungsgemäßen Abwicklungsplanung unterworfen werden wird und weshalb sich die neuen Regelungen langfristig auf die Versicherer auswirken können. Da das Europäische Parlament die finale Fassung der IRRD bereits am 8. Oktober 2024 im Zuge des Berichtigungsverfahrens annahm, steht der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nichts mehr im Wege. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedsstaaten höchstens 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Aufgrund der strikten Übergangsregelungen empfiehlt es sich für Erst- und Rückversicherer, die weiteren Entwicklungen der IRRD engmaschig zu beobachten und erste Vorbereitungen zu treffen, um präventive Sanierungspläne rechtzeitig aufstellen und die für die Abwicklungsplanung erforderlichen Daten form- und fristgerecht an die BaFin übermitteln zu können. Bei Fragen oder Anliegen zur Umsetzung der IRRD, treten Sie gerne jederzeit mit uns in Kontakt.

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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Melanie Schlünder

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Frankfurt am Main

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