Mindestbeitragsrückerstattung und Solvabilität - zwei aktuelle BaFin-Konsultationen

Aufsichtsbehörde konsultiert Rundschreiben zur Berichterstattung über die Mindestbeitragsrückerstattung sowie Solvabilität für Non-Solvency-II-Unternehmen

Am 14. Januar 2025 hat die BaFin unabhängig voneinander zwei Konsultationen gestartet, bis zum 3. Februar ist noch eine Rückmeldung möglich. Dabei geht es einerseits um den Entwurf für ein Rundschreiben mit Hinweisen zur Unterrichtung der Aufsichtsbehörde über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung sowie andererseits um den Entwurf für ein Rundschreiben zur Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds.

BaFin-Konsultation 01/2025: Anpassungen bei Berichterstattung zur Mindestbeitragsrückerstattung

Die Konsultation 01/2025 (VA) betrifft den Nachfolger zum Rundschreiben 01/2021 (VA), da aufgrund der Umstellung des Meldeformats für das nationale Berichtswesen auf XBRL und der folgenden Anpassung der bisherigen Nachweisung 612 aufgrund der Siebten Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem VAG eine Anpassung notwendig ist. Dabei wird die Nachweisung 612 durch das neue Formular F.612.01 ersetzt, inhaltliche Änderungen gibt es keine. Nur die zugehörigen Anmerkungen werden aufgrund der XBRL-Formulare redaktionell überarbeitet.

Anpassungen betreffen die vorgesehene Einführung des Formulars F.030.03 sowie die im Rundschreiben dargestellten Einreichungshinweise als Folge der Umstellung auf XBRL:

  • 2021 wurde durch die Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem VAG der Ordnungsbegriff „Mindestzuführungsgruppe“ eingeführt, diese sind nun im neuen Formular F.030.03 zu erfassen – bisher genügte eine formlose Erläuterung gemäß Anmerkung 13 zur Nachweisung 612. 
  • Die Einrichtungshinweise umfassen insbesondere Darlegungen zum XBRL- und PDF-Format, Namenskonventionen, Darlegungen zu zusammen einzureichenden Formularteilen sowie Hinweise zu Korrekturmeldungen und der Zurückweisung von Daten​

BaFin-Konsultation 02/2025: Anpassungen im Solvabilitätsnachweis

Die BaFin hat mit der Konsultation 02/2025 (VA) als vorgesehenem Nachfolger des Rundschreibens 5/2001 (VA) über die Solvabilität von kleinen Versicherungsunternehmen, Sterbekassen, Pensionskassen und Pensionsfonds redaktionelle Anpassungen sowie Konkretisierungen hinsichtlich der Nachweisführung und Einreichungsmodalitäten vorgenommen. Zentral ist die Einführung standardisierter Formulare für Solvabilitätsnachweise, die eine einheitliche und transparente Dokumentation gewährleisten sollen. Zudem trägt die Konsultation ebenso der Umstellung auf das XBRL-Format Rechnung, die durch entsprechende Änderungen in der Kapitalausstattungs-Verordnung (KapAusstV) und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) erforderlich wurde. Für Versicherungsunternehmen und Pensionskassen bedeutet dies eine stärkere Formalisierung der Berichtsstrukturen sowie eine Anpassung interner Prozesse an die neuen technischen Anforderungen.

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Melanie Schlünder

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