DAWI-Vorschriften auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission evaluiert das DAWI-Paket für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen.

Im Jahr 2012 hatte die EU-Kommission ein Regelungspaket für die staatliche Finanzierung von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen eingeführt. Nun hat sie untersucht, wie effektiv und anwenderfreundlich die Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) in der praktischen Anwendung sind.

Hintergrund der DAWI-Vorschriften ist, dass etwa Krankenhausbehandlungen oder sozialer Wohnungsbau ohne staatliche Hilfen vielfach gar nicht oder nicht zu sozialen Finanzkonditionen angeboten werden könnten. Gleichzeitig soll das EU-Beihilfenrecht sicherstellen, dass staatliche Hilfen den Wettbewerb nicht übermäßig verfälschen. Insofern schafft das EU-Beihilfenrecht einen Spagat zwischen Sozialdienstleistungen und Wettbewerbsschutz.

Diverse Überarbeitungsbedarfe

Die EU-Kommission kommt in ihrer Evaluierung zu dem Ergebnis, dass die DAWI-Regeln im Gesundheits- und Sozialbereich zwar im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen, allerdings bestimmte Vereinfachungen, Klarstellungen und Erleichterungen notwendig sind. Unter anderem möchte die EU-Kommission bestimmte Disharmonien mit anderen EU-beihilfenrechtlichen Regelwerken beseitigen und bestehende finanzielle Obergrenzen überprüfen.

Zudem sieht sie Überarbeitungsbedarf in verschiedenen anderen Bereichen. Dazu zählen die Abgrenzung wirtschaftlicher von nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten, die Binnenmarktrelevanz, die Ermittlung des angemessenen Gewinns, die Definition des Marktversagens im DAWI-Sinne und der soziale Wohnungsbau.

Anwendungsaufwand reduzieren

Die EU-Kommission verfolgt dabei das Ziel, den Anwendungsaufwand der DAWI-Regeln zu reduzieren. Darüber hinaus erwägt sie eine Anpassung der Obergrenzen für geringfügige Beihilfen. Und schließlich möchte sie die Anwendbarkeit der DAWI-Regeln auf die sogenannte Sozialwirtschaft und auf Qualitätsdienstleistungen klären.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission die Evaluationsergebnisse in den Regelwerken umsetzen wird. Mit Sicherheit wird die Umsetzung vor allem Auswirkungen auf die kommunale Finanzierung von Sozialdienstleistungen haben.

Ansprechpartner:
Dr. Engin Ciftci

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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