Effizienter einreisen per Smart Border
Mehr Prävention und Präzision gelingen mittels Daten.
Das Gesundheitswesen wandelt sich zunehmend – unter anderem hin zu einer deutlich stärker personalisierten Gesundheitsvorsorge und Krankenversorgung. „Personalisiert“ bedeutet: Es wird künftig mehr als bisher darum gehen, Menschen und ihre individuellen Gesundheitsrisiken besser zu verstehen und potenziellen Krankheiten vorzubeugen.
Für Drittstaatsangehörige, die in den Schengenraum einreisen, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht viel geändert: Sie müssen nach wie vor den klassischen analogen Grenzkontrollprozess durchlaufen. EU-Bürger:innen können mittlerweile über automatisierte Grenzkontrollsysteme einreisen. Bisher gibt es auch kein System, das Ein- und Ausreisen von Drittstaatler:innen europaweit erfasst.
Passagierdaten zentral erfassen
Mit dem europäischen Entry/Exit System (EES) sind die Schengenstaaten voraussichtlich im Jahr 2024 in der Lage, Drittstaatsangehörige zentral zu registrieren und ihre Daten in einer Passagier:innenkontrollakte zu speichern. Zudem müssen sich Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise in den Schengenraum beim European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) registrieren. Das System erfasst die Daten der Reisenden bereits, bevor diese Europa erreichen, und erlaubt, sie im Vorhinein einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen.
Die neuen Systeme versprechen mehr Sicherheit und effizientere Prozesse bei den Behörden; die Einreisen selbst werden sie nicht beschleunigen. Die neue, zentralisierte Hintergrundinfrastruktur erlaubt es den einzelnen Schengenstaaten jedoch, innovative Lösungen zu entwickeln, die die Einreise effizienter machen. Ziel sollte ein Prozess sein, bei dem die Reisenden während der Grenzkontrolle möglichst wenig Berührungspunkte haben und nicht mehr an Kontrollschaltern stoppen müssen – die sogenannte Smart Border.
Readiness first
Die EU-Vorgaben im Schengenraum umzusetzen, ist ein Kraftakt. Denn die Geschwindigkeit der Umsetzung und die Funktionsfähigkeit des Systems hängen an den einzelnen Mitgliedstaaten (und der EU selbst). Erst wenn alle Länder ihre Betriebsbereitschaft (Readiness) melden und die EU alle zentralen Systeme aufgebaut hat, kann das Gesamtsystem funktionieren. Insofern gilt der Grundsatz: Readiness first.
Ansprechpartner:
Wolfgang Zink