EU-Strommarktreformen einen Schritt weiter

Die Energieminister:innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich am 17. Oktober 2023 auf Änderungen im EU-Strommarktdesign geeinigt.

Ein zentrales Instrument dabei sind die sogenannten Differenzverträge zwischen Mitgliedstaaten und Stromerzeugern. Diese Verträge ermöglichen es, einen bestimmten Strompreis zu vereinbaren. Die Marktteilnehmer bilden den Strompreis weiterhin nach dem Merit-Order-Prinzip. Erhält der Stromerzeuger am Markt mehr als den vereinbarten Ausübungspreis, muss er diese Differenz an den Mitgliedstaat zahlen. Erzielt der Stromerzeuger am Markt weniger als den vereinbarten Ausübungspreis, erhält er die Differenz vom Mitgliedstaat. Diese Regelung soll Stabilität und Investitionssicherheit gewährleisten. Nun muss sich das EU-Parlament mit der geplanten Reform befassen.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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