Sollten Aufsichtsräte sich selbst evaluieren?
Was bei Privatunternehmen Usus ist, geschieht im öffentlichen Sektor noch selten.
Die Mehrheit der von Gebietskörperschaften gehaltenen Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat. Oft sind es fakultative, also „freiwillig“ eingerichtete Organe. Sie sollen sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner hinreichenden Einfluss auf ihre Gesellschaft nehmen können. Besetzt sind sie meist mit politischen Mandatsträger:innen und Arbeitnehmervertreter:innen – unabhängig davon, ob diese ausreichend qualifiziert sind, um die Geschäftsabläufe des jeweiligen Unternehmens zu beurteilen. Grundsätzlich ist jedes Aufsichtsratsmitglied selbst dafür verantwortlich, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
Selbstevaluierung ist auch im öffentlichen Sektor sinnvoll
Unabhängig davon stellt sich für jeden öffentlich-rechtlichen Gesellschafter die Frage, ob der Aufsichtsrat seine Überwachungsaufgabe in den Beteiligungsunternehmen wirksam erfüllt. Am besten beurteilen kann dies das Gremium selbst: Denn nur dessen Mitglieder haben einen umfassenden Einblick in die tägliche Arbeit und deren Abläufe.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt Aufsichtsräten börsennotierter und kapitalmarktorientierter Unternehmen, ihre Arbeit regelmäßig selbst zu beurteilen und darüber in der Erklärung zur Unternehmensführung zu berichten. Eine Selbstevaluierung des Aufsichtsrates ist deshalb in vielen Unternehmen des privaten Sektors gelebte Praxis und kann als Vorbild dienen.
Großes öffentliches Interesse an wirksamer Überwachung
Dagegen evaluieren sich Aufsichtsräte im öffentlichen Sektor bisher relativ selten. Das ist verwunderlich, denn jeder Aufsichtsrat muss wegen seiner Überwachungsfunktion seine Organisationsmaßnahmen kontinuierlich daraufhin prüfen, ob sie effizient oder anzupassen sind. In Beteiligungsunternehmen der demokratisch legitimierten Gebietskörperschaften besteht zudem ein großes öffentliches Interesse daran, die Geschäftsleitung wirksam zu überwachen.
Prüfen Aufsichtsräte ihre Effizienz selbst, ist dies ein wichtiger Beitrag dazu, kommunale Beteiligungen bestmöglich zu überwachen und zu steuern. Umfang, Frequenz und Intensität der Prüfung sollten sie an die Bedürfnisse des öffentlichen Umfelds anpassen. Es kann sinnvoll sein, sich dabei beraten zu lassen.
Ansprechpartnerin:
Frauke Lange