Eine starke Finanzierungsoption für Stadtwerke
Joint Ventures ermöglichen externes Eigenkapital in vorteilhaften Konstellationen.
Stadtwerke müssen, um die notwendigen Investitionen in die Energiewende leisten zu können, neue Finanzierungsquellen erschließen – insbesondere für Eigenkapital. Eine optimale Möglichkeit dafür sind Joint Ventures (JVs) mit externen Investoren. Über JVs können Stadtwerke externes Eigenkapital zu attraktiven Bedingungen für Projekte einwerben, ohne den Weg über eine (Teil-)Privatisierung des Stadtwerks zu gehen. Damit die Versorger ausreichend „Durchgriff“ auf ihre Projekte haben, sind insbesondere die Satzungen und Dienstleistungsverträge zwischen den JV-Gesellschaften bedeutsam. Richtig ausgestaltet findet keine Vollkonsolidierung der Stadtwerkebeteiligung am JV statt.
Geringerer Verschuldungsgrad und höhere Flexibilität
Finanzieren Stadtwerke ihre Investitionen auf Einzelprojektebene, können sie Erträge und Risiken klar abgrenzen und so gezielt Kapital einwerben, das zum Rendite-Risiko-Profil des jeweiligen Investors passt. Zudem ermöglicht ein geringerer Verschuldungsgrad der Muttergesellschaft (also des entsprechenden Stadtwerks) günstigere Finanzierungen für deren Bestandsprojekte. Und JV-Strukturen bieten Stadtwerken und externen Investoren zusätzliche Flexibilität: Beispielsweise können Versorger auch Bürgerbeteiligungsmodelle für einzelne Projekte integrieren. Sollen JVs anorganisch wachsen, können die Gesellschafter akquirierte Projekte vergleichsweise leicht integrieren.
Fünf Schritte zum Joint Venture
Um ein Joint Venture zu etablieren, ist im ersten Schritt ein geeignetes Projekt zu definieren – sowie ein Konzept, das unter anderem die gemeinsame Geschäftsentwicklung grob festlegt.
Als zweiten Schritt sollten die potenziellen Partner einen Geschäftsplan für das JV entwerfen, die gewünschte Beteiligungsstruktur festlegen und sich mit dem Gesellschafter des Stadtwerks und den bestehenden Banken abstimmen. Drittens müssen die JV-Partner ein Betriebsmodell aufsetzen. Der vierte Schritt ist die operative und gesellschaftsrechtliche Umsetzung des Joint Ventures: Nun finden die finalen Vertragsverhandlungen zwischen den JV-Partnern statt. Serviceverträge, Beteiligungsverträge und Satzungen werden en détail formuliert, interne Gremienbeschlüsse gefasst, die JV-Gesellschaft gegründet und Verträge unterzeichnet. Und mit dem fünften Schritt startet der operative JV-Betrieb. PwC unterstützt Stadtwerke bei allen Schritten zum erfolgreichen Joint Venture mit bewährter Kompetenz.
Ansprechpartner:
Steffen Apfel
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