01.08.2023 KWK-Zuschlag: Keine fiktive Lieferung mehr? Wenn Betreiber mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Strom produzieren, erhalten sie eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber sowie den sogenannten KWK-Zuschlag für Strom, den sie selbst verbrauchen. Categories: Bund & Länder, Kommunen & Cities, Öffent ...Keywords: Netzbetreiber, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK ...