Haben Sie das mitbekommen? Deutsche Aufsicht wendet EBA-Leitlinien zur Meldepflicht an

In Zukunft müssen Finanzdienstleister fehlerhafte Daten für den aktuellen Stichtag und für die vier vorangegangenen Quartale korrigieren.

Ab 17. Oktober 2024 werden die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank die von der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichte deutsche Fassung ihrer „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ anwenden.  

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Hier finden Sie eine Auswahl aktueller Veröffentlichungen für Kreditinstitute: 

BaFin

Deutsche Bundesbank

EBA

Europäische Kommission

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Dr. Ruth Elsholz

Dr. Ruth Elsholz

Themenverantwortliche Knowledge Transfer
Frankfurt am Main

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