DORA ist in Kraft – was Sie als Finanzdienstleister wissen müssen

Der Digital Operational Resilience Act ist am 17. Januar 2025 in Kraft getreten.

Die Verordnung (EU) 2022/2554 der Europäischen Union verlangt von Finanzunternehmen, ihre digitale operationale Belastbarkeit zu erhöhen. Die Verordnung ist auch unter der englischen Bezeichnung „Digital Operational Resilience Act“ und deren Abkürzung DORA bekannt.  

Der Rechtsakt hat das Ziel, die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen in der EU zu stärken und einen einheitlichen Aufsichtsrahmen für die gesamte EU zu etablieren. Dies soll die Anfälligkeit für Cyberbedrohungen und Störungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Finanzsektors verringern. Zudem strebt DORA an, die nationalen Regelungen zur IT-Sicherheit im Finanzsektor zu vereinheitlichen, um den europäischen Finanzmarkt insgesamt besser gegen Cyberrisiken und IT-Vorfälle zu schützen. 

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In unserer Wissensdatenbank PwC Plus finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen der Regulatoren und Standardsetter sowie weitere relevante Informationen rund um den Digital Operational Resilience Act.  
Wir haben Ihnen eine Auswahl der neusten Inhalte zusammengestellt, die jetzt nach dem Inkrafttreten wichtig sind.  

BaFin 

DK - Die Deutsche Kreditwirtschaft 

EBA 

ECB

ESMA 

GDV 

Joint Committee 

PwC Deutschland 

VÖB - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands 

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Dr. Ruth Elsholz

Dr. Ruth Elsholz

Themenverantwortliche Knowledge Transfer
Frankfurt am Main

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