DORA ist in Kraft – was Sie als Finanzdienstleister wissen müssen
Der Digital Operational Resilience Act ist am 17. Januar 2025 in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2022/2554 der Europäischen Union verlangt von Finanzunternehmen, ihre digitale operationale Belastbarkeit zu erhöhen. Die Verordnung ist auch unter der englischen Bezeichnung „Digital Operational Resilience Act“ und deren Abkürzung DORA bekannt.
Der Rechtsakt hat das Ziel, die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen in der EU zu stärken und einen einheitlichen Aufsichtsrahmen für die gesamte EU zu etablieren. Dies soll die Anfälligkeit für Cyberbedrohungen und Störungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Finanzsektors verringern. Zudem strebt DORA an, die nationalen Regelungen zur IT-Sicherheit im Finanzsektor zu vereinheitlichen, um den europäischen Finanzmarkt insgesamt besser gegen Cyberrisiken und IT-Vorfälle zu schützen.
In unserer Wissensdatenbank PwC Plus finden Sie die aktuellen Veröffentlichungen der Regulatoren und Standardsetter sowie weitere relevante Informationen rund um den Digital Operational Resilience Act.
Wir haben Ihnen eine Auswahl der neusten Inhalte zusammengestellt, die jetzt nach dem Inkrafttreten wichtig sind.
BaFin
- Vorbereitung auf DORA: „Zacken zugelegt“
- Informationsregister und Anzeigepflichten: Konzentrationen bei IT-Dienstleistungen erkennen
- DORA kommt: Änderungen bei den aufsichtlichen Anforderungen an die IT
- Im Aufsichtsfokus: Wenn Konzentrationen zum Risiko werden
DK - Die Deutsche Kreditwirtschaft
EBA
ECB
ESMA
GDV
Joint Committee
PwC Deutschland
- Real Estate Blog: BaFin hebt die KAIT zum 17. Januar 2025 auf
- Insurance News Blog: Regulierung von KI im Finanzsektor: Bericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich thematisiert aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
VÖB - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
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Dr. Ruth Elsholz
Themenverantwortliche Knowledge Transfer
Frankfurt am Main