EBA Simplification Package: Liquidität und Asset Encumbrance im Fokus

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Modul 1: Liquidität und Asset Encumbrance

Nach unserer Einführung in das EBA Simplification Package tauchen wir heute in das erste und für viele Institute besonders relevante Modul ein: Liquidität und Asset Encumbrance (AE). Die EBA nimmt hier eine umfassende Überarbeitung vor, um das aufsichtsrechtliche Reporting an aktuelle Marktentwicklungen anzupassen und die Effizienz zu steigern.

Warum eine Überarbeitung? Die Motivation der EBA

Die Notwendigkeit einer Reporting-Anpassung in den Bereichen Liquidität und Asset Encumbrance ist vielfältig und durch jüngste Entwicklungen am Markt geprägt. Die EBA reagiert auf:

  • Lehren aus Markturbulenzen: Die Unruhen der Finanzbranche im Zeitraum März-Mai 2023 haben schonungslos aufgezeigt, an welchen Stellen es bei der Liquiditätsanalyse von Instituten im EWR hakt. Es fehlt an aktuellen und ausreichend granularen Daten. Liquiditätsrisiken können sich schnell entwickeln und ausbreiten, was eine zeitnahe und präzise Datenlage für die Aufsichtsbehörden unerlässlich macht.
  • Harmonisierung nationaler Meldungen: Eine Vielzahl nationaler Ad-hoc-Datenerhebungen entspricht derzeit nicht den ITS und führt zu unterschiedlichen Frequenzen und Formaten. Die geplante Zusammenführung dieser Parallelstrukturen vermeidet Doppelmeldungen und reduziert den Aufwand auf Institutsseite spürbar.  
  • Unterstützung von Abwicklungsbehörden: Die Daten sollen auch den Abwicklungsbehörden eine bessere Analyse der Liquiditätssituation ermöglichen.
  • Proportionalität und Klarheit: Die EBA strebt einen verhältnismäßigen und effizienten Rahmen an, der die Compliance für Institute erleichtert und gleichzeitig die notwendigen Daten für die Aufsicht bereitstellt. Dazu gehört auch die semantische Integration von Konzepten, um Definitionen zu vereinheitlichen und Redundanzen zu vermeiden.

Wesentliche Änderungen im ALMM-Reporting (Additional Liquidity Monitoring Metrics)

Die Anpassungen im ALMM-Reporting sind darauf ausgelegt, ein präziseres und realitätsnäheres Bild der Liquiditätsposition von Banken zu zeichnen:

C 66.01 – Maturity Ladder

  • Erhöhte Granularität in den kurzläufigen Buckets: 
    Zusätzliche Buckets werden eingeführt, um eine detailliertere Sicht auf kurzfristige Liquiditätspositionen zu ermöglichen, insbesondere in Krisenzeiten.
  • Initial Stock: 
    Die Spalte für den Initial Stock wird nun ebenfalls für Zu- und Abflüsse relevant. Diese soll mit dem Buchwert befüllt werden, um weitere Informationen, neben den zugehörigen Cashflows zu gewährleisten, insbesondere bei komplexen Transaktionen wie Repos.
  • Open Maturity: 
    Die Spalte „Open Maturity“ wird im Overnight Bucket ergänzt, um deren Volumen und Art besser zu erfassen.
  • Detaillierung der Funding Seite: 
    Neue Zeilen werden für „Excess operational deposits “ und „deposits obtained through online deposit platforms“ eingeführt, um die Einlagen besser zu beschreiben. Daneben werden „negotiable certificates of deposit an commercial paper“ separat ausgewiesen.
  • Intragruppen-Finanzierung:
    Neue Zeilen für Intragruppen-FX-Swaps werden hinzugefügt, um eine umfassendere Sicht auf Intragruppen-Liquiditätsströme zu erhalten. 
  • Klarstellung bei Downgrade-Triggern: 
    Die Anweisungen zu Contingencies und Downgrade-Triggern werden präzisiert.

C 66.02 – Behavioral Information Maturity Ladder and details on downgrade triggers

  • Neues Template für große Institute: 
    Dieses neue Template ist speziell für große Institute konzipiert und erfasst verhaltensbezogene Informationen zu „open maturity items“.
  • Notwendigkeit von Neugeschäftsannahmen: 
    Das Template berücksichtigt Annahmen zum Neugeschäft, um eine realistischere Abbildung der Liquiditätsprognosen zu ermöglichen, die intern von den Instituten verwendet werden. 
  • Downgrade Trigger Section: 
    Zusätzlich zu den in C 66.01 gemeldeten Abflüssen aufgrund von Downgrade-Triggern müssen große Institute diese in C 66.02 in einer höheren Granularität melden. Damit wird ein neues Meldetemplate vermieden, während gleichzeitig sowohl ein aggregierter (in C 66.01) als auch ein detaillierter Einblick in die Auswirkungen von Downgrades gewährleistet wird.
  • Monatliche Frequenz: 
    Das monatliche Reporting soll eine zeitnahe Überwachung und ein Benchmarking gegen die Maturity Ladder Zahlen ermöglichen.

C 67.00/01 – Concentration of Funding by Counterparty

  • Erweiterter Umfang: 
    Für große Institute wird der Umfang von den Top 10 auf die Top 30 Gegenparteien erweitert. 
  • Wegfall der 1%-Schwelle: 
    Die Schwelle von 1% für die Meldung von Counterparties wird entfernt, um eine granularere Sicht auf potenzielle Finanzierungskonzentrationen zu ermöglichen. 
  • Detailliertere Sektoren:
    Eine granularere Aufschlüsselung für "Andere Finanzunternehmen" wird eingeführt, um die Vernetzung mit dem Nichtbanken-Finanzsektor besser zu verstehen. 
  • Produkttyp und Intragruppen-Finanzierung:
    Der Produkttyp wird verfeinert und Intragruppen-Finanzierungen werden in einer separaten Spalte ausgewiesen. 

C 68.00 – Concentration of Funding by Product Type

  • Granularität bei Einlagen: 
    Zusätzliche Granularität für Einlagenfinanzierungen (Privatkunden, Termineinlagen, nach Größe).
  • Einbeziehung von Kapitalelementen:
    Informationen zu Additional Tier 1 (AT1)- und Tier 2 (T2)-Instrumenten werden aufgenommen. 
  • Zentralbankfinanzierung: 
    Das Reporting über Zentralbankfinanzierungen wird integriert. 
  • Amount covered by DGS: 
    Aus einer eigenständigen Spalte wird eine „of-which“ Position.

C 69.00 – Prices for various length of new funding

  • Fokus auf Einlagen und Kapitalinstrumente: 
    Die Berichterstattung konzentriert sich stärker auf Einlagen, bevorzugte/nicht-bevorzugte Anleihen, Repurchase Agreements und Kapitalelemente (AT1, T2). 
  • Ersatz von Spreads durch Zinssätze: 
    Anstelle von Spreads sollen nun die tatsächlichen Zinssätze gemeldet werden, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Komplexität der Berechnung zu reduzieren.

C 70.00 – Roll-over of funding

Wird ersatzlos gestrichen

C 71.00 – Concentration of Funding by Product Type  

  • Anpassung an C 67.00: 
    Die Sektoren der Counterparty werden an C 67.00 angepasst. 
  • Wert nach Haircut: 
    Eine neue Spalte für den "Value after Haircut" wird eingeführt, um den Liquiditätswert von Sicherheiten besser abzubilden.

Wesentliche Änderungen bei der LCR

Bei der LCR ergeben sich wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Templte C 75.01 – Collateral Swaps. Vorgesehen sind insbesondere Vereinfachungen bei der Berichterstattung. Für kleine und nicht komplexe Institute, sogenannte SNCI, soll eine Befreiung von der Meldung dieses Templates eingeführt werden. Für große und mittlere Institute ist hingegen vorgesehen, das bisher monatliche Reporting durch eine vierteljährliche Meldung zu ersetzen. Zudem soll für diese Institute keine Meldung mehr in signifikanter Währung erforderlich sein. Diese Erleichterungen betreffen allerdings ausschließlich die Befüllung des Templates C 75.01 selbst. Informationen zu Collateral Swaps bleiben weiterhin erforderlich, soweit sie für die Befüllung anderer Templates notwendig sind.

Wesentliche Änderungen im AE-Reporting (Asset Encumbrance)

Das AE-Reporting wird von einer buchhalterischen auf eine liquiditätsrisikobasierte Perspektive umgestellt:

  • Verschiebung der Ausrichtung: 
    Die Klassifizierung von Vermögenswerten und Sicherheiten wird von einer FINREP-basierten auf eine ALMM-basierte Klassifikation der Line-Items umgestellt, um die Konsistenz mit der Liquiditätsberichterstattung zu gewährleisten und die Analyse der Liquiditätsrisiken zu verbessern.
  • Neue Templates: 
    F 32.11 und F 32.12 ersetzen die bisherigen Templates F 32.01 und F 32.02, um die Änderungen klarer abzubilden. 
  • Konsolidierungsumfang: 
    Der Konsolidierungsumfang für AE-Meldungen wird an den Liquiditätskonsolidierungsumfang angepasst.
  • Neue Klassifikation: 
    Die Klassifikation der Assets wird an die CBC-Klassifikation der Maturity Ladder angeglichen. 
  • Unterscheidung handelbar/nicht handelbar: 
    Eine Differenzierung zwischen handelbaren und nicht handelbaren Vermögenswerten wird eingeführt. 
  • Detailliertere Informationen: 
    Neue Zeilen für Festgeld bei Zentralbanken und eine granulare Aufschlüsselung für eigene Covered Bonds und Verbriefungen werden hinzugefügt. 
  • Liquiditätswert nach Haircuts: 
    Neue Spalten erfassen den Wert von Vermögenswerten nach Haircuts, um den tatsächlichen „Liquiditätswert“ darzustellen. 
  • HQLA-Ebenen: 
    Die Anzeige der HQLA-Ebenen (Level 1, 2A, 2B) für unbelastete Vermögenswerte wird integriert.
  • Nicht realisierte Gewinne und Verluste: 
    Die Bedeutung der Meldung von nicht realisierten Gewinnen und Verlusten in Cover Pool wird hervorgehoben.
  • Vereinfachung durch Streichung: 
    Einige „Good-to-have“-Spalten  und ganze Templates (F 32.010, F32.02, F 32.03, F 34.00, F 36.01, F.36.02) werden gestrichen, um den Meldeaufwand zu reduzieren.

Ausblick und Fazit

Die Überarbeitung des Liquiditäts- und Asset-Encumbrance-Reportings ist ein entscheidender Schritt der EBA, um die aufsichtsrechtliche Überwachung zu stärken und gleichzeitig den Meldeaufwand für Institute zu optimieren. Während es für SNCIs tatsächlich zu Meldeerleichterungen kommt (Template C 75.01), ist dies für große Institute z.B. durch die Einführung des Templates 66.02 nicht automatisch mit einer Reduktion des Meldeaufwands gleichzusetzen. Die neuen Anforderungen zielen darauf ab, ein transparenteres, konsistenteres und realitätsnäheres Bild der Liquiditätspositionen zu liefern. Für Banken bedeutet dies eine Anpassung ihrer Systeme und Prozesse, aber auch die Chance auf eine harmonisierte und effizientere Berichterstattung.

Im nächsten Beitrag unserer Serie widmen wir uns dem Modul 2: FINREP. Bleiben Sie dran! 

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Christoph Himmelmann

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