EBA Simplification Package: Benchmarking und sonstige Reporting-Themen
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Modul 9: EBA/CP/2026/07 und EBA/CP/2026/08
Nachdem der zuletzt veröffentlichte Beitrag dieser Blogreihe die geplanten Änderungen am Marktrisiko-Reporting im Fokus hatte, wird die Reihe durch diesen Beitrag abgeschlossen. Schwerpunkt sind einerseits die Integration des aufsichtlichen Benchmarkings in den ITS on Reporting sowie weitere, kleinere Änderungen.
Formal sind die weiteren Änderungen im eigenständigen Modul 9 des EBA Konsultationspapiers CP/2026/07 enthalten, während die Vorschläge zum aufsichtlichen Benchmarking ein separates Konsultationspapier bilden (CP/2026/08).
1. Hintergrund: Warum ein eigenes CP zum Benchmarking?
Mit EBA/CP/2026/08 schlägt die EBA vor, die bislang in einem separaten ITS verankerten Benchmarking Templates für Kreditrisiko und IFRS 9 in den ITS on Reporting (Verordnung (EU) 2024/3117) zu integrieren. Ab 2027 und damit erstmals zum Meldestichtag 31.12.2026 soll das Benchmarking dann auf Basis der neuen, integrierten Templates erfolgen und nicht – wie bisher – auf Basis einer separaten EU-Verordnung.
Hiervon erhofft sich die EBA eine effizientere, stabilere Datenerhebung mit engerer Anbindung an COREP, weniger jährlichen Template Wechseln und einer spürbaren Reduktion von Datenpunkten. Gleichzeitig nutzt die EBA die Integration, um das Benchmarking Paket selbst zu verschlanken: Die Portfoliologik wird auf die neuen, CRR3 konformen Risikopositionsklassen ausgerichtet; die Liste der Low Default Gegenparteien wird aktualisiert und dynamisiert und IFRS 9 Informationen werden enger an die IRBA Templates gekoppelt. Den Instituten soll hiermit ein paralleles, technisch völlig getrenntes Meldesystem erspart werden, ohne die Möglichkeiten der Aufsicht zum Benchmarking gemäß Artikel 78 CRD zu beeinträchtigen.
2. Zentrale Änderungen im Aufsichtlichen Benchmarking
Kern des Konsultationspapiers ist ein neues Benchmarking Modul, das als eigenständiger Block in dem ITS on Supervisory Reporting verankert wird. Die bisherigen, kreditrisikobezogenen Templates werden inhaltlich überarbeitet und in wenige, klar strukturierte Meldebögen überführt:
- C 100 – Liste der Low Default Portfolio Gegenparteien:
Die bestehende LDP Liste wird bereinigt und aktualisiert. Neu ist, dass Institute zusätzlich auf ihre gemeldeten Großkredit Gegenparteien (C 27.00) zum gleichen Stichtag zurückgreifen sollen, um den Kreis der gemeinsamen LDP Gegenparteien zu erweitern. So entsteht eine dynamische, automatisch mit COREP mitwachsende Benchmarking Population. - C 101.01 / C 101.02 – LDP Details auf Gegenpartei Ebene:
C 101.01 sammelt IRB Informationen (Risikopositionen, PD, LGD, CCF etc.) zu den in C 100 aufgeführten – und über C 27.00 ergänzten – Low Default Gegenparteien. C 101.02 enthält dieselbe Liste an Gegenparteien, fragt aber IFRS 9 bezogene Werte ab, wie beispielsweise Expected Credit Losses, die bisher in eigenen IFRS 9 Benchmarking Meldebögen enthalten waren. - C 102.01 / C 102.02 – Portfoliodaten für Low und High Default Portfolios:
C 102.01 bündelt die bisherigen Templates C 102.00 und C 103.00 in einem neuen, konsolidierten Meldebogen. Sie ist eng an die IRB Kreditrisikotemplates C 08.01 und C 09.02 angelehnt, weist aber zusätzliche Granularität auf (z. B. Rating , Sektor , LTV und Modell Splits). Ein wesentliches Novum ist die Integration des „Split by model“ direkt auf Portfolioebene, sodass Analysen künftig gezielt auf Modell statt nur auf Portfolioebene erfolgen können. C 102.02 ergänzt dazu die IFRS 9 Dimension (ECL Daten) auf Portfolio Ebene; im Gegenzug entfallen acht separate IFRS 9 Templates vollständig. - C 104.00 – Neues Loss Rate Template:
Um neben PD auch LGD systematisch benchmarken zu können, führt die EBA ein spezielles Loss Rate Template ein. C 104.00 erfasst alle im Berichtsjahr abgeschlossenen Work out Fälle inkl. der tatsächlichen Verlustquote, die mit der wirtschaftlichen LGD Definition kompatibel ist. Damit werden „Ist gegen Soll“ Vergleiche für LGD möglich und die beobachtete LGD Streuung zwischen Instituten besser erklärbar. - C 105.1 – Definition der internen Modelle:
Dieser Meldebogen sammelt ergänzende quantitative und qualitative Informationen zu den IRB Modellen selbst. Das bisherige sehr detaillierte Modell Template Logik (z. B. C 105.02) wird damit entschlackt; das eigentliche Modell Split wandert wie erwähnt in C 102.01, wodurch Doppelmeldungen vermieden werden.
Parallel zu dieser strukturellen Neuausrichtung verfolgt die EBA ausdrücklich eine Vereinfachungsagenda. Die Anzahl der Portfolios wird durch eine regelbasierte Portfoliologik deutlich reduziert; starre Listen von Kombinations IDs werden durch allgemeine Kombinationsregeln ersetzt. Zudem werden wenig aussagekräftige Spalten gestrichen und die Portfoliobeschreibungen stärker an die CRR3 Risikopositionsklassen gemäß COREP angelehnt. Ohne diese Anpassung müssten Institute alte Zuordnungen zu Risikopositionsklassen ausschließlich für Benchmarking Zwecke fortführen – ein zusätzlicher Kostentreiber, den die EBA vermeiden will.
Auf IFRS 9 Seite folgt die EBA einem ähnlichen Muster: Statt eigener IFRS 9 Benchmarking Templates werden ausgewählte IFRS 9 Spalten in C 101.02 bzw. C 102.02 integriert. Angaben zu IFRS 9-Modellen sind dabei künftig von IRBA-Instituten und „relevanten KSA Banken“ zu machen, also Banken die den KSA nutzen, nach IFRS 9 bilanzieren und als große Institute gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 146 CRR gelten. Für kleinere KSA-Banken, die nach IFRS 9 bilanzieren, ergibt sich daher keine Pflicht zur Teilnahme am aufsichtsrechtlichen Benchmarking.
3. Modul 9 - Sonstige Änderungen
Zusätzlich zu den Anpassungen am aufsichtlichen Benchmarking konsultiert die EBA mit Modul 9 des CP 2026/07 auch eine Reihe weiterer Anpassungen am ITS on Reporting, die thematisch breiter gestreut sind. Sie dienen vor allem der Kohärenz und punktuellen Entlastung im Meldewesen:
- Risikopositionen gegenüber Schattenbanken:
Zur Umsetzung der CRR3 Neuregelungen zu Risikopositionen gegenüber Schattenbanken führt die EBA das neue Template LE4 (C 37.00) ein. Institute melden darin ihre aggregierten Gesamt-Risikopositionen gegenüber Schattenbanken, jeweils mit Unterscheidung nach bilanziell/außerbilanziell, direkt/indirekt sowie vor/nach Ausnahmen und CRM. Bewusst verzichtet die EBA vorerst auf eine geografische Aufschlüsselung; weitergehende Granularität bleibt künftigen Überarbeitungen vorbehalten. - Leverage Ratio Meldung:
Im Leverage Modul sieht die EBA gezielte Vereinfachungen vor. Die Berichtshäufigkeit von C 44.00 (LR5) soll von quartals auf Jahresmeldung reduziert werden, da sich die zugrunde liegenden Kennzahlen nur langsam verändern. Das Template C 43.00 (LR4) soll vollständig entfallen; zudem werden in C 47.00 (LRCalc) die sehr granularen Cash Pooling Zeilen durch eine aggregierte Position ersetzt und obsolet gewordene Übergangszeilen gestrichen. - Freiwilliges „Opt in“ für SNCIs und andere Institute:
Der ITS wird angepasst, so dass SNCIs freiwillig die Meldepflichten für „other institutions“ oder „large institutions“ anwenden können, und „other institutions“ analog die für „large institutions“. Das Opt in kann modulweise (z. B. nur COREP Leverage oder Offenlegung) erfolgen, nicht aber selektiv auf einzelne Templates innerhalb eines Moduls. Ein Institut, das diese Option nutzt, meldet dann im gewählten Modul den vollständigen Datenumfang der höheren Kategorie, muss dies aber vorher der Aufsicht anzeigen. - Resubmissions und Submission Metadaten:
Schließlich adressiert Modul 9 ein seit Langem bestehendes Praxisproblem: Erklärungen zu Validierungsfehlern, Gründe für Korrekturmeldungen und sonstige Kommentare laufen heute über E Mails, Portale oder individuelle Tools außerhalb des standardisierten Meldekanals. Die EBA stellt zwei technische Lösungswege zur Diskussion, um solche „Submission Metadaten“ künftig direkt im xBRL CSV Paket mitzuliefern – entweder über zusätzliche JSON Objekte in der report.json Datei oder über neue technische Metadaten Tabellen in den Modulen („metadata as data“). In beiden Fällen wäre die Nutzung freiwillig; die Aufsicht will von der Praxis erfahren, welcher Ansatz den Aufwand am besten reduziert.
Für Institute bedeuten Benchmarking CP und Modul 9 unterschiedliche Hausaufgaben. Größere IRB Häuser und IFRS 9 Nutzer müssen ihre Benchmarking Prozesse auf das neue, in den ITS eingebettete Modul ausrichten, die dynamisierte LDP Liste mit den Großkreditdaten verknüpfen, den Modell Split in C 102.01 implementieren und – neu – belastbare Daten zu abgeschlossenen Work outs für C 104.00 bereitstellen. Im Gegenzug profitieren sie von stabileren Templates, einer engeren Verzahnung mit COREP/FINREP und dem Wegfall des separaten Benchmarking ITS. Im Modul 9 Kontext stehen sich vor allem neue Meldepflichten (Schattenbanken) und Entlastungen im Leverage Reporting gegenüber. Die neue Opt in Logik für SNCIs und „other institutions“ scheint eher eine theoretische Möglichkeit zu sein. Die Diskussion um die Submission Metadaten eröffnet zudem die Perspektive, Abstimmungsprozesse mittelfristig zu standardisieren und zu verschlanken.
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