EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung für BaFin beaufsichtigte Institute - 5. Kreditüberwachung

Im Fokus der Regelungen des 8. Kapitels der EBA-Leitlinien steht die stetige Überwachung des Kreditnehmer-Risikoprofils, anhand eines stabilen und wirksamen Überwachungssystems, welches in den allgemeinen Risikomanagementrahmen eingebunden ist.

Die EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung verkörpern eine Zeitenwende der europäischen Bankenaufsicht im Kerngeschäft der Banken. In unserem letzten Beitrag aus unserer fünfteiligen Blog-Reihe erfahren Sie, was Bankpraktiker hierzulande nun beachten sollten.

In dieser Veröffentlichung gehen unsere Expert:innen auf die Anforderungen der EBA-Leitlinie zum Kreditüberwachungssystem ein.

Die neuen Regelungen und Konkretisierungen durch die EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung sind für die Kreditinstitute von hoher praktischer Relevanz und sorgen entsprechend der Proportionalität für erheblichen Anpassungs- und Umsetzungsbedarf. Im Fokus der Regelungen des 8. Kapitels der EBA-Leitlinien steht die stetige Überwachung des Kreditnehmer-Risikoprofils, anhand eines stabilen und wirksamen Überwachungssystems, welches in den allgemeinen Risikomanagementrahmen eingebunden ist.

Ausgangspunkt eines wirksamen Überwachungssystems ist die Festlegung eines Rahmens für die Kreditrisikoüberwachung durch die einzelnen Kreditinstitute, welcher mindestens folgende Aspekte in der Risikoüberwachung und -steuerung berücksichtigen sollte:

  • Rüchzahlverhalten des Kreditnehmers
  • Kreditrisiken in Bezug auf einzelne Kreditengagements, Kreditnehmer, Gruppen verbundener Kunden und Kreditportfolios.
  • Kreditrisiko nach geografischem Standort
  • Wertminderungen, Wertaufholungen und Abschreibungen des Kreditengagements

Als wesentliche Einflussfaktoren für den von den Instituten zu definierenden Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung und dessen Umsetzung werden die Systeme und Dateninfrastruktur gesehen. Institute sollen für eine wirksame Kreditrisikoüberwachung sicherstellen, dass die Kreditrisikodaten und die Dateninfrastruktur die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:

Diese Grundanforderungen an Risikodaten sind grundsätzlich nicht vollumfänglich neu, sondern die Prinzipien sollten bereits heute gelebte Praxis sein, um eine zuverlässige, vollständige und zeitnahe Risikoberichterstattung sicherzustellen. Gleichwohl ergeben sich durch die recht konkreten Anforderungen, welche explizit auch eine Verfolgung aller Kreditengagements über Ihren gesamten Lebenszyklus und damit die umfassende Verfügbarkeit entsprechender Daten fordern, für Institute regelmäßig die Erfordernis einer tiefergehenden Überprüfung und ggf. Erweiterung der Datenhaushalte bzw. des Vorhaltens umfassender Zeitreihen relevanter und granularer Kreditrisikodaten. Daneben ergeben sich aus erweiterten Risikodaten regelmäßig auch Auswirkungen auf den Umfang der Berichterstattung.

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Dr. Michael Rönnberg

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Frankfurt am Main

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