BaFin veröffentlicht Konsultationsentwurf der neuen MaRisk

Im Kern werden dadurch die umfassenden Anforderungen der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung in deutsches Aufsichtsrecht transferiert.

Planmäßig und dennoch etwas überraschend hat die BaFin kürzlich, am 26. September 2022, den Entwurf der Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Institute vorgelegt. Nach mehr als einem Jahr intensiver Befassung innerhalb der BaFin und der Deutschen Bundesbank sowie mehreren Sitzungen des Fachgremiums mit intensiven Diskussionen liegen nun die neuen Anforderungen an die Organisation des Risikomanagements auf dem Tisch. Im Kern werden dadurch die umfassenden Anforderungen der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung in deutsches Aufsichtsrecht transferiert.

Hinzu kommen Anforderungen, die aus Sicht der Aufsicht und auf Grundlage ihrer Aufsichts- und Prüfungspraxis notwendig sind, um das Risikomanagement den jüngsten Veränderungen der Geschäftstätigkeit der Institute anzupassen. Hier stehen einige Einflussfaktoren im Mittelpunkt, die die Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute umfassend beeinflusst haben:

  • Die globale Erwärmung prägt das Bemühen der staatlichen Stellen, die Wirtschaftstätigkeit zu transformieren. Dies hat die BaFin dazu veranlasst, die schon bestehenden Hinweise aus dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, in konkrete Anforderungen zu überführen.
  • Den infolge der Niedrigzinsphase gestiegenen direkten und indirekten Immobilieninvestitionen trägt die Aufsicht durch einen Abschnitt mit Anforderungen Rechnung, die sich in ihren Grundsätzen an den Anforderungen an das Kreditgeschäft orientieren.
  • Ferner ist infolge der Corona-Pandemie im Bereich der Handelsgeschäfte der gestiegenen Bedeutung des Home Offices Rechnung getragen worden.

Die MaRisk-Novelle werden umfassend beeinflusst durch die Einbeziehung der Anforderungen aus den EBA-Leilinien zur Kreditvergabe und -überwachung. Die MaRisk in der heutigen Fassung enthalten zwar bereits weite Teile dieser in der deutschen Fassung rund 70 Seiten umfassenden Vorgaben. Zahlreiche Anforderungen müssen aber noch transferiert werden, um das Ziel der nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden, nämlich die Qualität der Kreditvergabe und -bearbeitung zu erhöhen, um den zwischenzeitlich hohen Anteilen an non-performing Loans europäischer Kreditinstitute entgegenzuwirken. Die BaFin hat zur Übernahme erstmals einen anderen Ansatz gewählt: Die Formulierung der Anforderungen in eigenem Wortlaut wird aufgrund der Vielzahl der Änderungen abgelöst durch einen Ansatz, der auf die EBA-Leitlinien durch Verweise unmittelbar Bezug nimmt. Dadurch werden die Anforderungen, die sich aus den EBA-Leitlinien ergeben, direkt Anforderungen des deutschen Aufsichtsrechtes. Dabei haben zahlreiche der internationalen Anforderungen bereits entsprechende Regelungen in den MaRisk. In diesen Fällen wurden lediglich geringfügige Änderungen an den bestehenden Regelungen durchgeführt, um ggf. kleinere Abweichungen, die dann zumeist eher klarstellenden Charakter haben, zu überführen. Die BaFin verweist dabei nochmals ausdrücklich auf das Proportionalitätsprinzip, wonach die Anforderungen in Abhängigkeit der Komplexität und des Risikogehalts des Kreditgeschäfts umzusetzen sind. Dieses findet sich in den MaRisk und auch in den EBA Leitlinien.

Drei auch thematische Änderungen mit teilweise großem Handlungsbedarf für die Institute ergeben sich ferner

  • aus der Anforderung, sämtliche Modelle der Säule II im Hinblick auf die Anwendung, die Datenqualität, die Validierung und die Erklärbarkeit der Modelle zu verbessern. Dies war insoweit eine Überraschung, als die Anforderungen der EBA Leitlinien zunächst nur auf kreditgeschäftsbezogene Modelle Bezug nehmen. Die Aufsicht hat hier eine Ausdehnung der Anforderungen für wichtig gehalten.
  • aus der Einbeziehung der Empfehlungen aus dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken entstehen prüfungspflichtige Anforderungen in einem Themengebiet, das aufgrund fehlender Erfahrung sicher neben umfangreichen Analysen auch die Schwierigkeit fehlender Datenhistorien mit sich bringt, die ja für ein Risikomanagement unter Einbeziehung dieser Aspekte eine besondere Bedeutung haben.
  • aus den Anforderungen an das Immobiliengeschäft, das in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen hat und das über die Rettungserwerbe, die auch zu den Immobilieninvestitionen gezählt werden, eine enge Verbindung zu den kreditgeschäftlichen Anforderungen hat. Dies wird Anpassungen in der Organisation und der Steuerung zur Folge haben, die so nicht vorhersehbar waren.

Wir gehen derzeit davon aus, dass wie bei den letzten Novellen, die Hinweise aus der bis Ende Oktober laufenden Konsultation noch vor Weihnachten verarbeitet werden und zum Jahresende bereits mit der Veröffentlichung zu rechnen ist.

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Michael Maifarth

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Frankfurt am Main

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