Anforderungen an Modelle und Auswirkungen auf das Modell-Risikomanagement

Mit der geplanten Novellierung der MaRisk wird der Modellbegriff erstmalig im deutschen Aufsichtsrecht allgemein definiert.

Mit dem neuen Modul Anforderungen an Modelle (AT 4.3.5 MaRisk-Konsultationsentwurf) beabsichtigt die BaFin, die Bestimmungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in Bezug auf technologiegestützte Innovationen für die Kreditvergabe sowie Modelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung und für Kreditentscheidungen umzusetzen und auf sämtliche Modelle im Anwendungsbereich der MaRisk auszudehnen.

Dabei ist ein Modell im Sinne des Konsultationsentwurfs eine quantitative Methode, ein System oder ein Ansatz, der statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwendet, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten.

Mit der geplanten Novellierung der MaRisk wird der Modellbegriff erstmalig im deutschen Aufsichtsrecht allgemein definiert. Daneben schafft die BaFin mit den neuen Anforderungen an Modelle erstmals eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Entwicklung und den Einsatz von neuen Technologien insbesondere im Bereich des maschinellen Lernens.

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Dr. Michael Rönnberg

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