Neue Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen einer Abwicklung
BaFin Konsultation zur MaAbwicklungsbewertung
Im Februar 2021 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Rolle als nationale Abwicklungsbehörde in Deutschland ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für die Bewertungen im Rahmen der Abwicklung (“MaBewertung”). Damit schloss sich die BaFin inhaltlich den Anforderungen des Single Resolution Board (SRB) zur Methodik für die Bewertung in der Abwicklung auf europäischer Ebene an bedeutende Institute (Significant Institutions, SI) mit ihrer Erwartungshaltung für weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions, LSI) in Deutschland an.
Die BaFin hat am 24. April 2023 einen Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen der Abwicklung (“MaAbwicklungsbewertung”) zur öffentlichen Konsultation vorgestellt, welches die MaBewertung ersetzen soll. In der MaAbwicklungsbewertung werden die Mindestinformationen der MaBewertung ergänzt und ein konkretes Datenmodell zur Abwicklungsbewertung eingeführt.
Die Anforderungen sind an die Institute gerichtet, die in den Zuständigkeitsbereich der BaFin fallen (LSI) und für die eine besondere Abwicklungsstrategie vorgesehen ist und die daher nicht im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens abgewickelt werden sollen.
Welche Mindestanforderungen an die Datenbereitstellung zur Bewertung in der Abwicklung sowie die dafür benötigte technische und organisatorische Ausstattung gestellt werden und welche Vorbereitungen die Institute treffen müssen, um die relevanten Daten innerhalb der vorgegebenen Zeiträume in einem virtuellen Datenraum vollständig, korrekt und konsistent für Dritte verfügbar machen zu können, erläutern wir ausführlich in unserem aktuellen Blog-Beitrag. Sprechen Sie uns an, um die Auswirkungen der Mindestanforderungen zur Abwicklungsbewertung auf Ihr Institut zu erörtern.
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