EBA veröffentlicht Bericht zur Konvergenz der Abwicklungspraktiken

Die EBA hat am 3. August 2023 erstmals einen Bericht zum Europäischen Untersuchungsprogramm zur Abwicklung veröffentlicht. Der Bericht soll die Konvergenz der Abwicklungspraktiken in der EU fördern.

Hintergrund

Das EREP (European Resolution Examination Programme) ist ein Programm der EBA (European Banking Authority) zur Förderung der Konvergenz der Abwicklungspraktiken innerhalb der EU. Es lenkt die Aufmerksamkeit der Abwicklungsbehörden auf Themen, die als wichtig für die Planungs- und Ausführungsprozesse eingestuft werden und bei denen eine Beteiligung auf EU-Ebene als notwendig erachtet wird. Das EREP erleichtert eine objektive Bewertung der von der EBA am Jahresende erzielten Fortschritte und fördert durch die Ermittlung bewährter Verfahren die Konvergenz in der EU.

Der EREP-Zyklus besteht aus drei Phasen:

  • Festlegung der Arbeitsprioritäten
  • Implementierung der Prioritäten und Umsetzung durch die Abwicklungsbehörden
  • Überwachung durch die EBA sowie Erstellung des Konvergenzberichts

Hauptergebnisse in den Abwicklungskollegien 2022

In der ersten Iteration des EREP wurden für das Jahr 2022 folgende Arbeitsprioritäten festgelegt:

  • Der Umgang mit MREL-Fehlbeträgen
  • Management-Informationssysteme und
  • Liquiditätsbedarf in der Abwicklung

Folgende Schwerpunktthemen wurden von der EBA betrachtet:

  1. Überwachung MREL
    Das Bail-in-Instrument ist das wichtigste Abwicklungsinstrument, das bei Bankeninsolvenzen in der EU zum Einsatz kommen soll und gehört damit zu den wichtigsten Prioritäten der europäischen Abwicklungsbehörden. Insgesamt sind die Abwicklungsbehörden zuversichtlich, dass die meisten Banken die Anforderungen erfüllen. 16 von 299 Instituten (i.W. LSIs) signalisierten mögliche Schwierigkeiten bei der MREL-Zielerreichung. Als Ursache wurden bankspezifische Probleme angegeben. Fünf Aufsichtsbehörden nutzen Befugnisse nach Artikel 45k BRRD gegen sechs Banken, um Defizite bei der MREL-Quote zu beheben. Für 19 Institute wurden von sieben Abwicklungsbehörden neue Termine zur Erfüllung der Anforderungen vorgegeben. Im Jahr 2023 liegt der Schwerpunkt auf dem Umgang mit MREL-Fehlbeträgen. Dazu zählt die Behebung von MREL-Fehlbeträgen innerhalb der Frist sowie die Überwachung der MREL-Qualität. Die MREL-Überwachung stellt ein Schwerpunktthema im Jahr 2024 dar. Dies umfasst zusätzlich den Umgang mit MREL-Verstößen.
  2. Management-Informationssysteme
    MIS-Aktivitäten waren 2022 erstmals eine Hauptarbeitspriorität bei den Abwicklungsbehörden. Daher lag der Fokus zunächst auf der Festlegung von Erwartungshaltungen an die Banken. Für das Jahr 2023 wird erwartet, dass die Banken operationelle Fähigkeiten erreichen. Die meisten Abwicklungsbehörden waren nicht in der Lage, verlässliche Zeitpläne für die Entwicklung geeigneter Management-Informationssysteme zu nennen. Es wird davon ausgegangen, dass die Banken zwischen 2023 und 2024 über zufriedenstellende Systeme verfügen werden. 9 Abwicklungsbehörden verlangten von 139 Banken Tests, weitere Institute mussten ein Self-Assessment zur MIS-Fähigkeit durchführen. MIS für die Bewertung stellt einen weiteren Schwerpunkt in den Jahren 2023 und 2024 dar. Die Abwicklungsbehörden fokussieren sich auf die Bewältigung der Herausforderungen bei der Entwicklung zufriedenstellender IT-Systeme. Zudem soll die Fähigkeit der Behörde, Bewertungen in einem sich schnell entwickelnden Umfeld vorzunehmen, verbessert werden.
  3. Liquiditätsbedarf in der Abwicklung
    Ein weiterer Schwerpunkt war in 2022 die Liquidität in der Abwicklung. Dabei ist nach Ansicht der Abwicklungsbehörden der Bereich „Identifizierung und Mobilisierung von Sicherheiten“ am weitesten fortgeschritten. In den übrigen Themenbereichen besteht jedoch noch erheblichen Aufholpotenzial. Es wurde festgestellt, dass die von den Banken vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen zur Unterstützung der Liquidität in der Abwicklung begrenzt sind. Zudem sind die Abwicklungsbehörden der Ansicht, dass die von den Banken verwendeten Szenarien für die Schätzung des Liquiditätsbedarfs in der Abwicklung nicht ausreichend waren. Darüber hinaus bestehen für die Banken Hindernisse, zufriedenstellende IT-Systeme einzurichten. Aus diesem Grund wird das Thema Liquiditätsbedarf in der Abwicklung für die Jahr 2023 und 2024 als Arbeitspriorität fortgeführt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Strategien, Vorkehrungen und das Angehen möglicher Hindernisse, um die Liquidität in der Abwicklung sicherzustellen. Ab 2024 werden die Strategien der Banken durch Ansätze der Abwicklungsbehörden ergänzt.
  4. Operationalisierung Bail-in-Instrument
    Ab dem Jahr 2023 werden die drei Hauptthemen um die Operationalisierung der Bail-in-Strategie als viertes Schlüsselthema ergänzt. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei mögliche Hindernisse für eine reibungslose Durchführung des Bail-in in einem grenzüberschreitenden Umfeld, sowie ab 2024 mögliche Hindernisse bei der Umsetzung der Transferstrategie. Hierzu werden durch die Abwicklungsbehörden Leitlinien zur Definition des Transferperimeters entwickelt und zugrunde gelegt.

Fazit

Mit der erstmaligen Veröffentlichung des Konvergenzberichts werden die Ergebnisse in den Abwicklungskollegien zusammengefasst, sowie teilweise intensiviert und verbessert. Zudem werden die EREP-Prioritäten für das Jahr 2024 festgelegt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung. Unsere Expertise umfasst dabei

  • Gesamthafte Betreuung von Abwicklungsprojekten (Gesamtprojekt): Die Sicherstellung der adäquaten Vorbereitung auf den Abwicklungsfall und insbesondere die Überprüfung der Operationalisierbarkeit der im Rahmen der Abwicklungsplanung definierten Prozesse sind von hoher Bedeutung.
  • Begleitung und Unterstützung bei der Entwicklung von Einzelthemen: Bei der Umsetzung der Anforderungen begleiten wir Sie gerne im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen, einer effizienten Dokumentation und Identifikation von Verbesserungspotenzialen.
  • Qualitätssicherung und Benchmarking sowie Unterstützung bei der Entwicklung eines Testprogramms: Nach Durchführung der Tests analysieren wir mit Ihnen gemeinsam Erkenntnisse und erarbeiten Lösungsansätze für identifizierte Verbesserungspotenziale bzw. notwendige Anpassungen.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

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Dr. Michael Rönnberg

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