Abwicklungsplanung rückt weiter in den Fokus - Erweiterter Anwendungsbereich und konkretisierte Anforderungen

Lesen Sie in den kommenden Wochen unsere Beitragsreihe zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit. Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in die sieben Dimensionen und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

Dass die Abwicklungsfähigkeit weiterhin im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht, bestätigen unter anderem die kürzlich veröffentlichten Konsultationen zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit.

Der auf europäischer Ebene beobachtete verstärkte Fokus auf die Überprüfung der Operationalisierbarkeit der im Rahmen der Abwicklungsplanung konzipierten Prozesse (EBA/GL/2023/05) unterstreicht ebenfalls den Stellenwert des Konzepts der Abwicklungsplanung im Kontext der europäischen und nationalen Finanzmarktstabilität.

Neben dem sich ständig in Weiterentwicklung befindlichen Anforderungsprofil an die Banken kann sich jedoch auch der Anwendungsbereich ausweiten. Mit dem am 18. April 2023 durch die EU-Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Anpassung des Rahmenwerks für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung (sog. „Crisis Management and Deposit Insurance (CMDI) Reform“) wird u.a. der Grundstein für eine Ausweitung des Abwicklungsregimes gelegt.

Insbesondere ergeben sich aus der CMDI-Reform weitreichende Auswirkungen auf die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Instituten (BRRD). Gemäß Artikel 32 BRRD sind die Voraussetzungen für eine Abwicklung insbesondere dann gegeben, wenn diese von öffentlichem Interesse ist. Dies war bisher bei großen nationalen und grenzüberschreitenden Instituten der Fall. Sofern der Vorschlag der EU-Kommission zu den geplanten Änderungen angenommen wird, fallen zukünftig auch kleine und mittelgroße Banken und Sparkassen in den erweiterten Anwendungsbereich des Artikel 32 BRRD - insofern diese für den „regionalen Markt“ von großer Bedeutung sind - und als Abwicklungsinstitut eingestuft werden.

Die EU-Kommission hat bis dato noch nicht quantifiziert, wie viele Banken von den geplanten Änderungen betroffen sein könnten, was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass nationale Abwicklungsbehörden auch in Zukunft einen gewissen Ermessensspielraum bei der Einstufung von Instituten haben werden.

Die Vorschläge stellen kleine und mittelgroße Banken vor erhebliche Herausforderungen, vor allem mit Blick auf mögliche höhere MREL-Anforderungen sowie die Umsetzung der Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit und die Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit).

Lesen Sie in den kommenden Wochen unsere Beitragsreihe zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit. Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in die sieben Dimensionen und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

Dimension 1 - Governance

  • Banken sollen über robuste Governance-Prozesse, die sowohl die Vorbereitung als auch die Umsetzung der Abwicklungsstrategie ermöglichen beziehungsweise erleichtern, verfügen und diese regelmäßig mit Hilfe von Testinstrumenten verproben.

Dimension 2 - Verlustabsorbtions- und Rekapitalisierungskapazität

  • Der Fokus liegt auf Bail-in Playbooks / Operationalisierung sowie auf Quantität und Qualität von MREL-fähigen Instrumenten.

Dimension 3 - Liquidität und Refinanzierung

  • Umfangreiche Anforderungen zu Stress Testing, Reporting und Collateral Management zur Sicherung der Liquidität in der Abwicklung. Stress Testing, Reporting und Collateral Management sind auf das Abwicklungsszenario abzustimmen.

Dimension 4 - Operative Kontinuität und Zugang zu FMI-Dienstleistungen

  • Umfangreicher Servicekatalog mit Informationen zu Vertragsmodalitäten ist zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren. Verträge müssen abwicklungsresilient ausgestaltet sein und der Zugang zu FMIs soll durch Notfallpläne bzw. Playbooks sichergestellt werden.

Dimension 5 - Informationssysteme und Datenanforderungen

  • Anforderungen an Informationssysteme und Datenanforderungen für Zwecke der Bewertungen (vgl. EBA Data Dictionary). Banken müssen Informationen präzise, vollständig, konsistent und sachgerecht in sehr kurzem Zeitraum zur Verfügung stellen können (vgl. MaBail-in).

Dimension 6 - Kommunikation

  • Banken sollen Kommunikationsmaßnahmen gegenüber relevanten Interessengruppen vorbereiten, um im Abwicklungsfall die Abwicklungsziele nicht zu gefährden und Ansteckungsgefahren zu vermeiden.

Dimension 7 Separierbarkeit und Restrukturierung

  • Banken sollen unnötige Komplexität identifizieren, reduzieren und ggf. beseitigen, eine Separierungsanalyse vornehmen sowie - bei Relevanz des Open Bank Bail-in - ex ante einen Restrukturierungsplan vorbereiten.

Wir unterstützen Banken unterschiedlicher Größe und Komplexität bei der Konzipierung, Qualitätssicherung und Umsetzung der Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit auf europäischer und nationaler Ebene.

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Dr. Michael Rönnberg

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