BaFin veröffentlicht finale Fassungen dreier Rundschreiben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 16.02.2024, nach knapp viermonatiger Konsultationsphase, die finalen Fassungen dreier Rundschreiben zum Thema Abwicklungsfähigkeit veröffentlicht.

Hierbei handelt es sich um erweiterte Fassungen zweier Rundschreiben sowie um ein neues Rundschreiben, welches Anforderungen im Hinblick auf die Operationalisierung von Abwicklungsinstrumenten, die eine Übertragung vorsehen, enthält.

Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit)

Die Erweiterung der MaAbwicklungsfähigkeit enthält eine neue, ausführliche Einleitung, die näher auf den Gesamtumfang der Abwicklungsplanung in Deutschland eingeht. Es werden die Elemente der Vorabentscheidung über die Abwicklung, die Auswahl der geeigneten Abwicklungsinstrumente sowie die Herstellung und Beurteilung der Abwicklungsfähigkeit erläutert.

Im Vergleich zum Konsultationspapier vom 20. Oktober 2023 ergaben sich keine materiellen Änderungen. Die Anforderungen an die bessere Vernetzung der Operationalisierung mehrerer Instrumente durch das Aufzeigen des Zusammenwirkens einzelner Handbücher in einem sog. „Master Playbook“ bleibt ebenso wie die Vorgaben zur Vertestung der Abwicklungsfähigkeit im Rahmen eines rollierenden Testprogramms in der finalen Fassung enthalten.

Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in)

In der Erweiterung der MaBail-in hat die BaFin die Anforderung an die Erstellung des Bail-in-Handbuchs konkretisiert. Hierbei wurde unter anderem ein Vorschlag für eine Gliederung des Handbuchs hinzugefügt.

Unter den Punkten 4.5.3 und 4.5.4, welche die finanzielle und operative Kontinuität im Abwicklungsfall betreffen, ersetzt die Formulierung, dass das Institut bzw. die Gruppe für die Kontinuität Sorge zu tragen hat, nunmehr die in der Konsultation formulierte Verpflichtung zur Sicherstellung. Abgesehen von redaktionellen Änderungen, wurde das Konsultationspapier vom 20. Oktober 2023 ohne wesentliche Änderungen übernommen.

Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente)

Das „neue“ Rundschreiben zur Umsetzbarkeit von Übertragungen in der Abwicklung (MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente) wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen veröffentlicht. Es erläutert Voraussetzungen und Anforderungen an deutsche Kreditinstitute, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich des Single Resolution Board (SRB) fallen.

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Fazit

Die Veröffentlichung der drei Rundschreiben zeigt die weiterhin hohe Relevanz des Themas „Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit“. In allen drei Veröffentlichungen hat die BaFin darauf hingewiesen, dass Sie sich die Möglichkeit offenlässt, die Anforderungen dieser drei Rundschreiben zukünftig auch auf Institute auszuweiten, für die eine Insolvenz als präferierte Strategie vorgesehen ist.

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Dr. Michael Rönnberg

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