Teil 3 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit - Liquidität und Refinanzierung in der Abwicklungsplanung

In diesem Beitrag stellen wir die dritte Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Liquidität und Refinanzierung

Wie bereits in den letzten Blogbeiträgen aufgezeigt, verdeutlichen die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene, dass die Abwicklungsfähigkeit immer mehr in den Fokus der Behörden rückt.

In dieser Beitragsreihe des PwC Risk Blogs erhalten Sie wesentliche Insights zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit). Wir geben Ihnen einen Einblick in die sieben Dimensionen und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In den vorherigen Blog-Beiträgen haben wir bereits einen Blick auf die abwicklungsbezogene Governance (Dimension 1) und die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität in der Abwicklungsplanung (Dimension 2) geworfen.

In diesem Beitrag stellen wir nun die 3. Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Liquidität und Refinanzierung. Diese beiden Begriffe bilden das Rückgrat, das die finanzielle Stabilität von Banken gewährleistet. Vor diesem Hintergrund haben Institute gemäß Dimension 3 geeignete Vorkehrungen zu treffen, um ihren Zahlungsverpflichtungen auch im Rahmen der Abwicklung jederzeit nachkommen zu können.

Für die Umsetzung dieser Anforderungen sind insbesondere folgende Themen relevant:

Schätzung des Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarfs

Die Institute sind aufgefordert, den Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf für die Umsetzung der präferierten und alternativen Abwicklungsstrategie(n) ex ante zu schätzen. Dabei sind zunächst die sog. Key Liquidity Entities (KLEs) und deren möglichen Liquiditätsquellen zu identifizieren und für den Abwicklungsfall zugänglich zu machen. Als KLEs gelten Einheiten der Abwicklungsgruppe, die einen signifikanten Einfluss auf das Liquiditätsmanagement des Instituts haben. Darüber hinaus sind die wesentlichen Liquiditätstreiber der Nettoliquiditätsposition im Rahmen einer Abwicklung zu identifizieren und unter Anwendung von Krisenszenarien zu analysieren. Von diesen wird erwartet, dass sie eine wesentliche Verschlechterung der Nettoliquiditätsposition in der Abwicklung auslösen können. Darüber hinaus ist durch die Institute eine Methode zu entwickeln, um ex ante unter verschiedenen Annahmen den Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf für die Umsetzung der Abwicklungsstrategie(n) zu schätzen. Diese Methode ist auf mindestens zwei Abwicklungsszenarien, welche jeweils durch ein idiosynkratisches Ereignis ausgelöst werden und eine Mischung aus Solvenz- und Liquiditätsverknappung beinhalten, anzuwenden (vgl. Prinzip 3.1)

Analyse und Übermittlung der Liquiditätssituation

Von den Instituten sind Prozesse und Strukturen zu entwickeln, um ihren Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf im Abwicklungsfall sowie die verfügbaren Liquiditätsquellen (inkl. Sicherheiten) auf der Ebene der Abwicklungsgruppe kurzfristig messen und die Ergebnisse an die BaFin berichten zu können. Hierbei soll insbesondere die Nettoliquiditätsposition über verschiedene Zeiträume hinweg (auch untertägig) auf Basis der folgenden Angaben prognostiziert werden: 

  • Mittelzuflüsse und -abflüsse (wobei zwischen vertraglichen und verhaltensbedingten Flüssen unterschieden wird) und
  • Liquiditätspuffer bzw. Counterbalancing Capacity (CBC) und ihr Liquiditätswert nach angenommenen Sicherheitsabschlägen.

Es wird von den Instituten erwartet, dass sie in der Lage sind, die Angaben auf der Ebene der Abwicklungsgruppe sowie für jede Relevant Legal Entity (RLE) auf Einzelbasis und für die wesentlichen Währungen zu melden. Darüber hinaus haben die Institute die Methoden und Annahmen zur Prognose des Liquiditätsdeckungspotenzials entsprechend zu dokumentieren (vgl. Prinzip 3.2).  

Identifizierung und Mobilisierung von Sicherheiten

Hinsichtlich der Identifizierung und Mobilisierung von Sicherheiten bezieht sich die BaFin auf Vermögenswerte, die durch die Institute während und nach der Abwicklung als Sicherheiten für eine Refinanzierung verwendet werden können. Um im Rahmen der Abwicklung einen effektiven und effizienten Einsatz der verfügbaren Sicherheiten zu gewährleisten, haben Institute den Zeitraum zu ermitteln, welcher für die Mobilisierung der Sicherheiten erforderlich ist, um die notwendigen Schritte zu antizipieren, welche erforderlich sind, damit das Refinanzierungsgeschäft von der Gegenpartei akzeptiert wird. Im Rahmen der MaAbwicklungsfähigkeit werden Sicherheiten nach unterschiedlichen Kriterien betrachtet (z.B. belastete und unbelastete Vermögenswerte). Darüber hinaus werden Anforderungen hinsichtlich der Operationalisierung und der Beurteilung der Mobilisierung von Sicherheiten (z.B. die Entwicklung und Dokumentation aller erforderlichen operativen Schritte zur Mobilisierung von Sicherheiten) definiert, die durch die Institute zu erfüllen sind. Die Mobilisierung von Sicherheiten ist regelmäßig auf operative Geeignetheit und Wirksamkeit zu prüfen.

In der Dimension 3 hat die BaFin das Thema Liquidität und Refinanzierung in der Abwicklung verstärkt in den Fokus gerückt. Durch die Anforderungen setzt die BaFin einen Maßstab für Institute, um die Zahlungsfähigkeit in der Abwicklung sicherzustellen und somit die Abwicklungsfähigkeit zu verbessern.

In den kommenden Wochen warten weitere spannende Beiträge zum Thema Abwicklungsplanung sowie Veröffentlichungen und Rundschreiben auf Sie! Gerne unterstützen wir Sie auch jetzt schon mit unserer umfassenden Erfahrung im Kontext der Abwicklungsplanung bei der effizienten und ressourcenschonenden Umsetzung der aufsichtlichen Anforderungen. Sprechen Sie uns an!

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Dr. Michael Rönnberg

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