Teil 4 der Blogreihe zur MaAbwicklungsfähigkeit - Operative Kontinuität und Zugang zu FMI-Dienstleistungen

In diesem Beitrag stellen wir die vierte Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit vor: Operative Kontinuität und Zugang zu FMI-Dienstleistungen

Die jüngsten regulatorischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene zeigen, dass die Abwicklungsfähigkeit immer mehr in den Fokus der Behörden rückt.

In dieser Beitragsreihe des PwC Risk Blogs erhalten Sie wesentliche Insights zu den Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung (MaAbwicklungsfähigkeit). Wir geben Ihnen einen Einblick in die sieben Dimensionen und den daraus resultierenden Herausforderungen und Umsetzungsmaßnahmen.

In den vorherigen Blog-Beiträgen haben wir bereits einen Blick auf die abwicklungsbezogene Governance (Dimension 1), die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität in der Abwicklungsplanung (Dimension 2) und Liquidität und Refinanzierung (Dimension 3) geworfen.

In diesem Blog-Beitrag stellen wir die 4. Dimension der MaAbwicklungsfähigkeit in den Fokus: Der Fokus in Dimension 4 liegt auf der Sicherstellung der operativen Kontinuität von relevanten Dienstleistungen und des Zugangs zu FMI-Dienstleistungen. Die Dimension umfasst einen umfangreichen Servicekatalog mit Informationen zu Vertragsmodalitäten, die Sicherstellung von abwicklungsresilienten Verträgen sowie die Erstellung von Notfallplänen für FMIs.

Operative Kontinuität

Gemäß der MaAbwicklungsfähigkeit müssen Institute angemessene Vorkehrungen treffen, um die operative Kontinuität der relevanten Dienstleistungen sicherzustellen. Insbesondere für Finanzinstitute, die als wichtige Akteure im Finanzsystem betrachtet werden, spielt die operative Kontinuität eine entscheidende Rolle. Operative Kontinuität im Rahmen einer Abwicklung beschreibt die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, um eine Abwicklungsstrategie aus operativer Sicht effektiv und effizient umsetzen zu können. Das Institut soll in der Lage sein, die Bereitstellung von Dienstleistungen ohne Unterbrechungen sicherzustellen und die Geschäftskontinuität somit auch in turbulenten Zeiten aufrechtzuerhalten. Die MaAbwicklungsfähigkeit bezieht sich dabei v.a. auf die Kontinuität der kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche des Instituts.

Um die operative Kontinuität zu gewährleisten, hat die BaFin mehrere Prinzipien (4.1-4.3) mit folgenden Schwerpunkten entwickelt:

  • Identifizierung von relevanten Dienstleistungen (gruppenintern und von Dritten erbracht), der operativen Vermögenswerte und der hierzu benötigen Mitarbeiter:in, sowie Erstellung einer Vernetzungsanalyse sowie die Erstellung eines Leistungskatalogs.
  • Die Institute haben Risiken und Risikotreiber für die Sicherstellung der operativen Kontinuität im Abwicklungsfall zu identifizieren und im Rahmen einer Risikoanalyse zu beurteilen.
  • Die Institute haben sicherzustellen, dass die festgestellten Risiken für die operative Kontinuität durch geeignete Maßnahmen verringert werden. Hierzu zählt die Sicherstellung der Abwicklungsresilienz von relevanten Verträgen, die Etablierung von transparenten, vorhersehbaren und marktgerechneten Kosten- und Preisstrukturen, sowie die Sicherstellung der finanziellen Resilienz für relevante Dienstleister. Zudem haben Institute die Besetzung von wichtigen Positionen während der Abwicklung sicherzustellen.

Zugang zu FMI-Dienstleistungen

Darüber hinaus haben Institute notwendige Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen auch im Rahmen einer Abwicklung stets erhalten bleibt. Die Prinzipien zur operativen Kontinuität beziehen sich somit auch auf FMI-Dienstleistungen. Ergänzend hierzu regeln die Prinzipien (4.4-4.6) folgende Schwerpunkte für FMI-Dienstleister:

  • Institute haben alle FMI-Dienstleister zu identifizieren und festzustellen, welche FMI-Dienstleister für die kritischen Funktionen und Kerngeschäftsbereiche relevant sind.
  • Durch die Institute sind die Vertragsbedingungen der FMI-Dienstleister und die damit verbundenen Verpflichtungen sowie Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen zu analysieren. In diesem Zusammenhang sind zu erwartende Reaktionen der FMIs sowie ein möglicher Liquiditätsbedarf im Abwicklungsfall zu untersuchen.
  • Die Institute müssen in FMI-Notfallplänen darstellen, wie der Zugang zu FMI-Dienstleistungen gewährleistet werden kann oder eine reibungsarme Übertragung und / oder Einstellung der Aktivitäten skizzieren. Darüber hinaus werden weitere wesentliche vertragliche Rahmenparameter sowie mögliche Reaktionen der FMIs im Abwicklungsfall dargestellt und – soweit möglich – Alternativanbieter identifiziert.

Durch die Prinzipien der Dimension 4 setzt die BaFin einen Maßstab für die Institute, um die operative Kontinuität sicherzustellen und somit die Abwicklungsfähigkeit zu verbessern.

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Dr. Michael Rönnberg

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