EZB veröffentlicht finale Fassung des „Guide on effective risk data aggregation and risk reporting”

Die EZB hat im Guide sieben Kernfelder für Handlungsbedarf identifiziert. Wir haben die Kernaussagen dieser Handlungsfelder zusammengefasst.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 03.05.2024 die finale Version des „Guide on effective risk data aggregation and risk reporting“ veröffentlicht. Damit konkretisiert die EZB ihre Erwartungshaltung hinsichtlich der angemessenen Umsetzung der Anforderungen an die effektive Risikodatenaggregation und das Risikoreporting (RDARR) gemäß BCBS 239.

Darüber hinaus hat die EZB ihr Feedback zu den Stellungnahmen aus der Konsultationsphase in einem separaten Dokument „Feedback statement on responses to the public consultation on the ECB draft Guide on effective risk data aggregation and risk reporting“ veröffentlicht. Dieses gibt weitere Einblicke in die Argumentation und Zielsetzung hinter den Formulierungen im Guide. 

Auch für die finale Version gilt, dass der Guide formell keine „neuen“ Anforderungen beinhaltet, sondern vielmehr Grundvoraussetzungen einer angemessenen Umsetzung zusammengefasst darstellt, welche die EZB in weiten Teilen bereits in vorangegangenen Publikationen als Best Practice für die Implementierung von BCBS 239 beschrieben hat. 

Die EZB stellt heraus, dass Mängel in der Umsetzung der RDARR Anforderungen im Rahmen der Planung der ‚Supervisory Priorities 2024-26‘ als eine der größten Schwächen identifiziert wurden. Entsprechend ist das Ziel der Veröffentlichung insbesondere den von der EZB beobachteten stagnierenden bzw. unzureichenden Fortschritt bei der Erfüllung der Anforderungen an RDARR voranzutreiben. Bei der Frage nach einer vollständigen Erfüllung können die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Hauses gemäß dem Proportionalitätsprinzip Berücksichtigung finden. 

Handlungsbedarf

Die EZB hat im Guide sieben Handlungsfelder identifiziert. Sie betont zudem, dass sie die aufsichtlichen Maßnahmen im Rahmen der Strategie für 2024-26 intensivieren wird. Banken sollten sich daher intensiv mit der von der EZB hierin formulierten Erwartungshaltung auseinandersetzen und diese mit der eigenen Umsetzung abgleichen, um notwendige Anpassungsbedarfe rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Wir haben für Sie die Kernaussagen der sieben Handlungsfelder in der folgenden Grafik zusammengefasst. Die wesentlichen Änderungen zum Konsultationsentwurf wurden farblich kenntlich gemacht:

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Fazit

Die finale Fassung des Guides liefert an einigen Stellen Konkretisierungen und Ergänzungen bzw. vereinfacht Formulierungen, um ein insgesamt besseres Verständnis der Erwartungshaltung seitens der EZB zu vermitteln. 

Wie bereits erwartet war, gibt es darüber hinaus keine wesentlichen inhaltlichen Veränderungen gegenüber dem Konsultationsentwurf. Insbesondere inhaltliche Streichungen wurden nicht vorgenommen, sodass sich Banken, die bereits auf Basis des Konsultationsentwurfs eine Überprüfung oder Anpassung ihrer RDARR Implementierung vorgenommen haben, bereits auf dem richtigen Weg befinden. 

Dennoch sollten Banken, auch jene, die auf die Veröffentlichung der finalen Fassung gewartet haben, spätestens jetzt damit beginnen, ihre bereits erfolgte oder laufende Umsetzung kritisch zu prüfen und sicherzustellen, dass die im Guide definierten Grundvoraussetzungen angemessen erfüllt sind. Die EZB weist im Guide explizit darauf hin, dass Mängel in den Governance-Maßnahmen auch zu einer Neubewertung der Eignung der verantwortlichen Mitglieder des Leitungsorgans und in schwerwiegenden Fällen zur Abberufung dieser Mitglieder führen können.

Sie haben Fragen rund um Risikodatenaggregation und das Risikoreporting? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne. Mehr Infos speziell zu BCBS 239 finden Sie hier.

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Dr. Michael Rönnberg

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