EBA ITS Resolution Reporting: finale Version veröffentlicht
Die EBA hat ihre Anforderungen an das Resolution Reporting finalisiert. Ziel des ITS ist es, die Datenabfragen im Rahmen der Abwicklungsplanung zu harmonisieren und die Nutzbarkeit der gesammelten Daten zu verbessern.
Am 07. Mai 2025 hat die EBA die finale Version der neuen technischen Durchführungsstandards (ITS) für das Resolution Reporting veröffentlicht. Ziel des ITS ist es, die Datenabfragen im Rahmen der Abwicklungsplanung zu harmonisieren und die Nutzbarkeit der gesammelten Daten zu verbessern.
Trotz verspäteter Veröffentlichung der für März 2025 angekündigten finalen Version hält die EBA daran fest, die neuen Regelungen bereits 2026 in Kraft treten zu lassen. Somit sind die Neuerungen bereits in der Meldung zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu berücksichtigen.
Abweichend zur Konsultation, über die wir hier bereits berichteten, sieht die EBA im finalen ITS zwei Module mit unterschiedlichen Terminen zur Einreichung der Meldungen vor, ähnlich, wie es bereits beim SRB der Fall ist:
- Modul 1: Vorverlegung des bisherigen Meldetermins (30.04.) auf den 31.03. für die Templates zu „Organisational Structure“ (ORG), „Aggregate Liability Data“ (LIAB) und „Granular Liability Data“ (LIAB G).
- Modul 2: Der bisherige Meldetermin (30.04.) für die Templates „Critical Functions” (FUNC), “Relevant Services” (SERV) und “Financial Market Infrastructures” (FMI) wird beibehalten.
Darüber hinaus haben sich keine wesentlichen Änderungen bzw. Neuerungen im Vergleich zu dem am 30. Juli 2024 veröffentlichten Konsultationspapier ergeben.
Analog zur Konsultation finden sich im finalen ITS die folgenden Schwerpunkte:
- Ausweitung des Melderegimes durch:
- Harmonisierung der Kriterien zur Identifikation relevanter juristischer Personen mit jenen des Single Resolution Boards: Unter anderem wurde der Schwellenwert für relevante juristische Personen („Relevant Legal Entities“, RLE) von 5% auf 2% auf Ebene der Abwicklungsgruppe abgesenkt sowie ein absoluter Schwellenwert von 5 Mrd. EUR der Bilanzsumme eingeführt. Zudem werden kritische Funktionen und die Bedeutung des Unternehmens für die Finanzstabilität mindestens eines Mitgliedsstaates bei der Einstufung als RLE berücksichtigt.
- Aufgreifen von „Liquidationseinheiten“, die mit der Änderung der BRRD im Rahmen der Richtline (EU) 2024/1174 eingeführt wurden. Diese werden in Zukunft ebenfalls bestimmten Meldeanforderungen unterliegen.
- Erhöhung der Meldeanforderungen:
- Die Meldebögen für die Abwicklungsplanung wurden überarbeitet, thematisch neu gegliedert und auf 29 Stück erhöht. Durch die Anpassungen ergeben sich in der Summe 1.500 neue Datenpunkte im Vergleich zu den aktuell bestehenden Anforderungen. Davon sind ca. 1.440 von SRB-beaufsichtigten Instituten – ggf. mit abweichender Definition – bereits zu melden.
- Die Meldung zu konsolidierten Gruppen wird unter anderem um den Legal Entity Identifier (LEI) und Informationen zur Eigentümerstruktur erweitert, um alle Einheiten für die bessere Identifizierung der Struktur der Abwicklungsgruppe erfassen zu können.
- Um die laufenden Entwicklungen zu MREL zu unterstützen, wird neben dem „ausstehenden Betrag“ im Rahmen der Meldung zur Struktur der Verbindlichkeiten in Zukunft auch der „Buchwert“ erfasst.
- Hinsichtlich der Kritikalitätsbeurteilung von wirtschaftlichen Funktionen werden die Meldeanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen, Substituierbarkeit und zusätzliche Indikatoren, deutlich erweitert. Zudem schafft die EBA die Möglichkeit der Berichterstattung über kritische Funktionen auf regionaler Ebene.
- Operational Continuity in Resolution (OCIR): Der Fokus wird von kritischen Services auf relevante Services (d.h. kritische plus essenzielle Services) erweitert. Faktisch haben Institute in den Meldetemplates nun eine umfassende Vernetzungsanalyse abzubilden.
- Der Umfang der Meldungen zu Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) wird ebenfalls ausgeweitet. Im Rahmen der neuen Templates sind detaillierte Informationen zur Identifikation relevanter FMIs, deren Schlüsselkennzahlen und alternativer Anbieter für Central Counterparties (CCPs) zu melden.
- Es werden zudem sieben neue Templates zu Granular Liability Data eingeführt, welche umfassende quantitative Daten erheben. Diese orientieren sich inhaltlich an den Detailinformationen des SRB LDR.
Die EBA zielt mit ihren neuen Vorgaben auf eine Harmonisierung zu den Anforderungen des Single Resolution Boards ab. Dies zeigt sich insbesondere auch in der Bestätigung, dass die neuen EBA-Templates relevante SRB-Templates ersetzen werden (z.B. Liability Data Report). Daher sind die neuen Anforderungen der EBA insbesondere für nicht SRB-beaufsichtigte Banken und Sparkassen relevant, die sich – aufgrund der Harmonisierung zum SRB – mit einer deutlichen Ausweitung an Datenpunkten konfrontiert sehen.
Aufgrund der umfassenden Veränderung in den Templates sowie weitreichenden Überarbeitungen von Datenpunktdefinitionen, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen und möglicher Implikationen auf bereits bestehende Prozesse und/oder Dokumente im Institut unerlässlich.
Ein frühzeitiger Austausch kann helfen, die Komplexität einer Umsetzung zu reduzieren und ihr Institut optimal auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Wir unterstützen Sie gerne entsprechend Ihrem individuellen Bedarf – vom Aufsetzen einer GAP-Analyse, über die Entwicklung von Umsetzungskonzepten bis hin zur Implementierung der finalen Anforderungen.
Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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