Mit der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) entsteht ab dem 30. Januar 2027 ein neuer europäischer Rahmen für die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung.
Die EU-Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) in nationales Recht - Anwendbarkeit des neuen Rahmenwerks ist ab 30. Januar 2027 vorgesehen.