Soziale Taxonomie: Menschen- und Arbeitsrechte im Fokus
Die Sustainable Finance-Plattform der EU-Kommission hat heute den Abschlussbericht zur sozialen Taxonomie veröffentlicht.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechte ziehen immer größere Kreise sowohl in Bezug auf regulatorische Pflichten als auch in Bezug auf Stakeholder-Erwartungen. Davon betroffen sind nicht nur Unternehmen der Realwirtschaft in ihren Policies, Prozessen und entlang der Wertschöpfungsketten, sondern auch Finanzunternehmen. So kann es beispielsweise passieren, dass Banken in die Kritik geraten, die Unternehmen in ihrem Portfolio haben, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden.
Zunächst hat die EU mit der bisher lediglich für die beiden EU-Klimaziele fertiggestellten Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einen Klimaschwerpunkt gesetzt. Dieser wird mit der Weiterentwicklung der Taxonomie für die übrigen vier EU-Umweltziele, darunter Biodiversität und Kreislaufwirtschaft auf weitere ökologische Themen ausgeweitet. Mit dem Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette und dem soeben erschienenen Bericht zu einer sozialen Taxonomie treten nun auch Maßnahmen zum Menschen- und Arbeitsrechtsschutz in den Fokus. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Bericht zur sozialen Taxonomie der Sustainable Finance-Plattform der EU-Kommission.
Just transition: die Interaktion zwischen sozialen und ökologischen Transformationskriterien
Für eine gerechte ökologische Transformation der Wirtschaft (just transition) ist es wichtig, Sozial- und Arbeitsstandards zu berücksichtigen. Denn viele ökologische Maßnahmen haben soziale Auswirkungen wie bspw. Landnutzung für Wind- und Solarenergie mit potenziellen Auswirkungen auf die Landnutzungsrechte und wirtschaftliche Entwicklung der ansässigen Bevölkerung. Negative soziale Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten bringen für Unternehmen rechtliche, Reputations- und Marktrisiken mit sich.
Aus Investor:innenensicht fehlt jedoch ein allgemein anerkannter Standard für sozial-nachhaltige Investments. Dies zeigt sich auch darin, dass der Unterschied in den Analyseergebnissen von ESG-Ratingagenturen bei sozialen Kriterien am größten ist. Eine soziale Taxonomie wäre somit ein wichtiges Tool für Investor:innen und könnte dabei helfen, Investitionsströme in sozial-nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken. Auch wenn sich Menschen- und Arbeitsrechte häufig am besten durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie sektorale Ansätze lösen lassen, ist die Ebene einzelner Unternehmen ein möglicher Ansatzpunkt.
Daher hat die Sustainable Finance-Plattform, ein Beratungsgremium der EU-Kommission nun ihren Abschlussbericht zur Erstellung einer sozialen Taxonomie veröffentlicht. Zuvor gab es eine Konsultationsphase zum Entwurf für den Abschlussbericht.
Struktur einer sozialen Taxonomie
Das Ergebnis der vorangegangenen Konsultationsphase lässt sich damit zusammenfassen, dass die Struktur der sozialen Taxonomie weitestgehend auf der Struktur der bereits geltenden Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aufbauen und die nationale Gesetzgebung zu sozialen Fragen der EU-Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden soll. Darüber hinaus soll die Kongruenz der sozialen Taxonomie mit anderen EU-Gesetzesinitiativen wie der EU-Offenlegungsverordnung, der EU-Taxonomieverordnung und der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gewährleistet sein.
Um diese Punkte zu berücksichtigen, wurden drei Stakeholdergruppen mit entsprechenden Zielen und Unterzielen für die soziale Taxonomie festgelegt:
- Arbeiter (hier lautet das Ziel anständige Arbeit, welches auch Arbeiter in der Wertschöpfungskette umfassen soll),
- Verbraucher (Ziel eines angemessenen Lebensstandards), und
- Kommunen und die Gesellschaft (hier sollten die Prinzipien der Inklusion und Nachhaltigkeit gelten).
Die ursprüngliche Unterscheidung zwischen internen Prozessen des Unternehmens auf der einen Seite und Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens auf der anderen Seite wurde in drei mögliche Arten eines substanziellen Beitrags zu einem der drei Ziele überführt:
- Vermeidung und Management von negativen Auswirkungen auf die drei Ziele: Hochrisikosektoren mit nachgewiesenen Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen meiden
- Verstärkung von inhärent positiven Auswirkungen auf soziale Güter und Dienstleistungen und der grundlegenden Infrastruktur: Fokussierung auf soziale Güter und Dienstleistungssektoren, die Produkte und Dienstleistungen für menschliche Grundbedürfnisse und eine grundlegende ökonomische Infrastruktur umfassen, um dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard zu entsprechen
- Ermöglichende Aktivitäten: Wirtschaftsaktivitäten, die das Potenzial bieten, substanzielle Risikominimierungen in anderen Sektoren mit sich zu bringen
Eine weitere wesentliche Änderung ist, dass die Kriterien im Governance-Teil der sozialen Taxonomie zu zwei grundlegenden Zielen zusammengefasst wurden:
- Stärkung der Nachhaltigkeitsaspekte in der traditionellen Corporate Governance mit Unterzielen wie: Nachhaltigkeitskompetenzen im höchsten Governance-Gremium und Transparenz der Nachhaltigkeitsziele und -indikatoren
- Stärkung der Corporate Governance-Aspekte mit alleiniger Relevanz für Nachhaltigkeit mit Unterzielen wie Anti-Korruptionsmaßnahmen, verantwortliches Lobbying und politisches Engagement, transparente und nicht-aggressive Steuerplanung, Diversität von Vorstandsmitgliedern, Mitarbeitervertretung in Aufsichtsräten
Kongruenz mit nationalen und EU-Gesetzen
Um sicherzustellen, dass die soziale Taxonomie mit nationalen Gesetzen zu sozialen Belangen der Mitgliedstaaten kompatibel ist, empfiehlt der Bericht die nationale Gesetzgebung als Mindeststandard zu nehmen und darüber hinaus als Referenzrahmen von allen EU-Staaten anerkannte internationale Regelwerke wie die UN Guiding Principles on Business and Human Rights zu nehmen. Denn viele soziale Themen wie bspw. Standards zur Arbeitnehmermitbestimmung oder zum Mindestlohn gehen weit über die Kompetenzen der EU hinaus.
Bezüglich der Kongruenz mit anderen EU-Regelwerken wurden die Ziele in der sozialen Taxonomie auf dieselbe Art gegliedert wie die voraussichtliche Struktur der EU-Verordnung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, allerdings umfasst die soziale Taxonomie zusätzliche Wirtschaftsaktivitäten wie soziales Bauwesen oder den öffentlichen Nahverkehr. Auch mit der EU-Offenlegungsverordnung gibt es bei den negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen Überschneidungen bezüglich der zu berichtenden Daten. Außerdem geht der Bericht nun auch auf die Verbindung von sozial-nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten mit den in der EU-Taxonomieverordnung enthaltenen Kriterien Investitionsausgaben (CapEx), Betriebsausgaben (OpEx) und Umsätze ein und schlägt eine Methode zur Berechnung des Prozentsatzes von sozialer Taxonomiekonformität eines Fonds vor, analog zum Ansatz der bisher bestehenden ökologischen Taxonomie.
Nächste Schritte
Der Abschlussbericht enthält weiterhin die beiden Optionen entweder die Wechselwirkung zwischen zwei Taxonomien, der ökologischen und der sozialen, zu gestalten oder beide Dimensionen in eine Taxonomie überzuführen. Als nächste Schritte werden die Erstellung einer Wirkungsanalyse für die soziale Taxonomie in verschiedenen möglichen Ausprägungen sowie eine Priorisierung der Ziele und Unterziele angekündigt. Darüber hinaus sollen die Kriterien für einen substanziellen Beitrag zu und eine negative Auswirkung auf die sozialen Ziele ausgearbeitet werden.
Nach den aktuell zwischen den EU-Mitgliedstaaten kontrovers geführten Diskussionen um Definitionen der nachhaltigen Energieerzeugung in der ökologischen Taxonomie stellt sich jedoch die Frage, wie es möglich sein wird, sich in der sozialen Taxonomie auf einheitliche Sozial- und Arbeitsrechtstandards zu einigen.
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