Ein Meilenstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
EFRAG übergibt finale Entwürfe der ESRS an die Europäische Kommission
Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die EU Unternehmen zur Offenlegung von weitgehenden Nachhaltigkeitsinformationen verpflichten. Dies hilft Anleger:innen, Verbraucher:innen, politischen Entscheidungsträger:innen und anderen Stakeholdern, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten, und ermutigt diese gleichzeitig, einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäftsansatz zu entwickeln. Die EFRAG hat nun ihre finalen Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die EU-Kommission übergeben. Die ESRS geben die konkreten Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Ziel der EU-Kommission ist es, die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung langfristig auf eine Ebene mit der Finanzberichterstattung zu bringen.
Erfahren Sie mehr dazu, wen die CSDR betrifft, was sie konkret beinhaltet und welche themenspezifischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden sein werden im kostenfreien Registrierbereich von PwC Plus.