Neues EU Anti-Greenwashing-Gesetz: Vorteile für Verbraucher und relevante Überlegungen für Unternehmen

Der Weg für transparente Kaufentscheidungen und nachhaltige CO2-Emissionsreduktionen wird geebnet

Die EU plant, Nachhaltigkeitslabel unter staatliche Obhut zu stellen. In Zukunft sollen nur noch Nachhaltigkeitssiegel gelten, die anerkannte Zertifizierungssysteme verwenden. Die Anti-Greenwashing-Richtlinie, die behördliche Genehmigungen für die Zertifizierung vorschreibt, muss noch vom Europäischen Rat beschlossen und innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Damit will die EU Verbraucher:innen besser vor irreführendem Marketing schützen und den Greenwashing-Markt eindämmen. Zusätzlich steht bald die Green Claims Directive zur EU-Abstimmung, die klare Kommunikationsregeln an nachhaltige Produkte stellen wird.

Künftig sollen in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel gelten, denen anerkannte Zertifizierungssysteme zugrunde liegen. Denn die kürzlich verabschiedete Richtlinie schreibt behördliche Genehmigungen für die Zertifizierung vor. Die EU stellt somit Nachhaltigkeitslabel unter staatliche Obhut. Die Richtlinie muss noch formal vom Europäischen Rat beschlossen und dann innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden. Deutschland sollte dies möglichst schnell tun, um dem Greenwashing-Markt entschlossen entgegenzutreten. 

Schutz vor irreführender Werbung

Hintergrund ist, dass bisherige Siegel nicht gut vergleichbar sind und es sich oft nicht nachprüfen lässt, wie umweltfreundlich Produkte tatsächlich sind. So will die EU Verbraucher:innen besser vor irreführendem Marketing schützen – auch im digitalen Raum.

Die Richtlinie verbietet auch, dass Unternehmen Produkte als klimaneutral verkaufen, wenn dieser Anspruch nur auf Offsetting beruht. Offsetting ist die Kompensation durch Klimaprojekte – meist irgendwo auf der Welt. Hersteller konnten sich bisher Klimaneutralität oder gar Klimapositivität “erkaufen” und den Handlungsdruck verschieben, statt wirklich CO2 vor Ort in der Herstellung und der Lieferkette zu reduzieren. 

In der Green Claims Directive wird weiterhin spezifiziert, dass Unternehmen zuerst direkt ihre Emissionen so weit wie möglich vermeiden müssen, typischerweise zwischen 85-95 %, und lediglich für die unvermeidbaren Emissionen zertifizierte Offsets nutzen dürfen.

Technische Angaben müssen belegbar sein

Es ist hilfreich, dass künftig auch Behauptungen über die Haltbarkeit von Technik nicht mehr erlaubt sein sollen, wenn sie nicht bewiesen werden können. Ein typisches Beispiel sind die Angaben zu Waschzyklen bei Waschmaschinen. Auch Empfehlungen zum – angeblich notwendigen – Austausch von Verbrauchsgütern, wie bei Filtern oder Patronen, sind auf dem Prüfstand. Hersteller dürfen auch nur noch tatsächlich reparierbare Waren als solche ausgeben.

Umweltsiegel sind nur ein Puzzleteil der Ressourcenwende. Klare Begrifflichkeiten, Vorgaben für Werbung, Vergleichbarkeit von Siegeln – verbindliche Regeln wie diese tragen dazu bei, dass wir sorgsamer mit den kostbaren und knappen Ressourcen umgehen. Das ist auch dringend nötig: Der Verlust von Arten und Lebensräumen und die Klimakrise lassen sich nur aufhalten, wenn wir unseren Ressourcenverbrauch deutlich reduzieren. Dafür sollte auch die Lebensdauer und Recyclingfähigkeit von Produkten im Fokus stehen.

EU setzt verbraucherfreundlichen Kurs fort

Die EU stärkt damit auch ihre Richtlinie über das Recht auf Reparatur vom November 2023. Aus Sicht des BUND müssen Produkte grundsätzlich reparaturfreundlich hergestellt werden und  Ersatzteile, sowie Software, lange und günstig zur Verfügung stehen. Reparieren und Wiederverwenden muss attraktiver werden als ein Neukauf.

Was bedeutet dies für Unternehmen?

  • Anpassung ihrer Net-Zero-Agenda, besonders wenn die Zielerreichung auf Offsetting basiert
  • Identifizierung von Treibhausgasvermeidungsmaßnahmen entlang der gesamten Produktkette (Scope 1-3)
  • Bewertung aller Vermeidungsmaßnahmen und Einfluss dieser auf die Produktkosten
  • Aufbau und Implementierung eines Net-Zero-Aktions- und Investitionsplans

Weiterführende Links:

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Prof. Dr. Jürgen Peterseim

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Berlin

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