Führt die Aktualisierung der Offenlegungsverordnung zu mehr Transparenz für Anleger?

BaFin plädiert für verschlankte Regeln und ein konsistentes ESG-Gesamtregelwerk

Die BaFin greift in ihrem Beitrag "Das geht einfacher und wirksamer" die geplante Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Directive = SFDR) durch die EU Kommission auf und plädiert für verschlankte Regeln und ein konsistentes ESG-Gesamtregelwerk.

Welche wesentlichen Änderungen kommen auf Unternehmen und Anleger zu? 

Die Aktualisierung der Offenlegungsverordnung wird in Teilen der Finanzbranche seit Monaten erwartet. Durch die Stellungnahme der europäischen Aufsichtsbehörden zu Anpassungsbedarf der Offenlegungsverordnung im Juni 2024 zeichnen sich nun konkrete Änderungen ab. Die BaFin nimmt hierzu in Ihrem Artikel vom Juli 2024 Stellung.

Konsistente Nachhaltigkeitsdefinitionen für Finanzprodukte

  • Das aktuelle Regelwerk definiert den Begriff der nachhaltigen Investition nicht präzise und verweist zudem auf die Definition einer nachhaltigen Investition gemäß EU Taxonomieverordnung (EU TaxoVO). Entsprechend groß ist der Auslegungsspielraum der Versicherer; ebenso groß die Verwirrung – insbesondere bei privaten Anlegern. 
  • In dem Versuch, verständliche Aussagen zum Grad der Nachhaltigkeit der Produkte zu veröffentlichen, wurde die SFDR für eine Produktkategorisierung verwendet. Dieses widerspricht ihrem Grundgedanken, welcher auf Transparenz ausgelegt ist, zeigt aber auch ihre zentrale Schwachstelle auf. Gleichzeitig erscheinen die SFRD-Produktbegriffe statisch und vernachlässigen den Aspekt der Transition in eine klimaneutrale Welt (EU Green Deal).

Visual_representation_of_sustainability_indicator.png [id=237632]Quelle: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/inline-images/Visual_representation_of_sustainability_indicator.png

Weniger, aber aussagekräftige Kapitalanlageindikatoren

  • Die SFDR verlangt die Veröffentlichung vielfältiger ESG-Kennzahlen für die Kapitalanlage, die aufgrund der Fülle der Information nicht leicht einzuordnen sind. Die zugrundeliegenden Daten liegen zudem noch nicht in ausreichender Qualität vor bzw. sind nicht verfügbar, so dass die quantitativen Angaben noch nicht aussagekräftig sind.

Fazit
In ihrer Rolle als Verbraucherschützerin ist es der BaFin ein Anliegen, dass Anbieter Produkte kundenfreundlich und verständlich gestalten:

  • Die vorgeschlagenen Vereinfachungen erhöhen die Transparenz über nachhaltige Produkte und erleichtern Anlegern somit die Auswahl und Vergleichbarkeit.
  • Eine überschneidungsfreie Produktkategorisierung hilft Greenwashingrisiken zu reduzieren.
  • Eine Harmonisierung mit der konzeptionellen Vorgehensweise der EU TaxonomieVO ist ein positives Signal in Richtung Eindeutigkeit. Die klare Darstellung von „Übergangsprodukten“ tragen außerdem dem Aspekt Rechnung, dass Produkte sich nachhaltiger entwickeln können.

Fundierte Anlegerentscheidungen auf Basis komprimierter Informationen treffen zu können, ist der zweite wesentliche Aspekt, den die BaFin betont.

Wir stimmen überein, dass klare Definitionen und ausgedünnte Informationen voraussichtlich zu einer leichteren Verständlichkeit der Nachhaltigkeit der Kapitalanlage führen werden. Jedoch wird die (noch) eingeschränkte ESG-Datenverfügbarkeit die Aussagekraft noch eine Zeitlang schmälern.

Querverbindungen analysieren

Für die Anwender der SFDR bedeuten die Änderungen jedoch zusätzlichen Umsetzungsaufwand. Da die Kennzahlen zu nachhaltigen Kapitalanlagen auch im Zuge der CSRD zu berichten sind, empfehlen wir eine frühzeitige Analyse der neuen Anforderungen und der Implikation mit der CSRD-Implementierung.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

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